Wunschkennzeichen im Landkreis Nürnberger Land (LAU, ESB, HEB, N, PEG)


  1. Prüfen Sie jetzt die Verfügbarkeit Ihres Wunschkennzeichens im Landkreis Nürnberger Land (LAU, ESB, HEB, N und PEG).
  2. Sichern Sie sich Ihre persönliche Nummernschild-Kombination einfach, schnell und bequem online.
  3. Eine Bestätigung im PDF-Format wird bereitgestellt, die alle wichtigen Hinweise zur weiteren Vorgehensweise enthält.
Wunschkennzeichen im Landkreis Nürnberger Land

Kosten / Gebühren

Kosten des Wunschkennzeichens im Landkreis Nürnberger Land
  • Die Gebühr für ein Wunschkennzeichen in Höhe von 12,80 € wird bei der eigentlichen Zulassung des Fahrzeugs fällig.
  • Diese bundeseinheitliche Gebühr setzt sich aus 10,20 € für das Wunschkennzeichen selbst und 2,60 € für die Reservierung zusammen und gilt einheitlich bei allen Zulassungsstellen.

Verfügbare Unterscheidungszeichen

  • Im Landkreis Nürnberger Land werden folgende Kennzeichenkürzel genutzt: LAU, ESB, HEB, N und PEG.
  • Die Reservierung ist für Historische Kennzeichen, Elektrokennzeichen oder Saisonkennzeichen möglich.
LAU: Dieses Kürzel steht für Lauf an der Pegnitz
LAU: Dieses Kürzel steht für Lauf an der Pegnitz
ESB: Dieses Kürzel steht für Eschenbach in der Oberpfalz
ESB: Dieses Kürzel steht für Eschenbach in der Oberpfalz
HEB: Dieses Kürzel steht für Hersbruck
HEB: Dieses Kürzel steht für Hersbruck
N: Steht für Nürnberg
N: Steht für Nürnberg
PEG: Dieses Kürzel steht für Pegnitz
PEG: Dieses Kürzel steht für Pegnitz

Wunschkennzeichen verbindlich online reservieren (Behördenportal)

Wunschkennzeichen im Landkreis Nürnberger Land offiziell reservieren

Häufig gestellte Fragen

Kann ich mein reserviertes Kennzeichen auch auf jemand anderen zulassen?

  • Das reservierte Wunschkennzeichen kann nur der Person zugeteilt werden, die es reserviert hat.
  • Eine Übertragung auf andere Personen ist nicht möglich.

Was passiert, wenn ich das Kennzeichen nicht innerhalb der Frist zulasse?

  • Die Reservierung verfällt automatisch und wird wieder freigegeben.
  • Eine bestehende Reservierung im Landkreis Nürnberger Land verfällt, wenn das Fahrzeug nicht innerhalb von 90 Tagen bei der Kfz-Zulassungsstelle angemeldet wird.

Darf ich Umlaute (Ä, Ö, Ü) oder ß verwenden?

Nein, nur A–Z und 0–9 sind erlaubt.

Kann ich mein Wunschkennzeichen bundesweit reservieren und später in einer anderen Stadt zulassen?

Nein, es ist nur im jeweiligen Zulassungsbezirk möglich.

Kann ich die Kennzeichen vor der amtlichen Bestätigung der Reservierung prägen lassen?

  • Wird ein Kennzeichen schon früher geprägt, aber später doch nicht zugeteilt oder wird die Reservierung nicht genutzt, kann man auf den Kosten sitzen bleiben.
  • Bei Onlinereservierungen besteht kein Rechtsanspruch auf Zuteilung des reservierten Kennzeichens. Für vorab falsch geprägte Kennzeichen wird durch den Landkreis Nürnberger Land keine Haftung übernommen.
  • Da Kennzeichen individuell gefertigt werden, ist eine Rückerstattung meist ausgeschlossen.
Häufig gestellte Fragen zur Wunschkennzeichenreservierung im Landkreis Nürnberger Land
Häufig gestellte Fragen zur Kennzeichenreservierung