Öffnungszeiten
Aktuell geschlossen
| Montag: | 08:00–13:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:00–13:00 Uhr |
| Mittwoch: | 08:00–13:00 Uhr |
| Donnerstag: | 08:00–17:30 Uhr |
| Freitag: | 08:00–13:00 Uhr |
| Samstag: | geschlossen |
| Sonntag: | geschlossen |
Da die Behörde derzeit geschlossen ist, nutzen Sie die verfügbaren Online-Dienste.
Dienstleistungen vor Ort
Kfz-Abmeldung vor Ort
Benötigte Unterlagen & Dokumente
- 1. Zulassungsbescheinigung Teil 1
- 2. Kfz-Kennzeichen zur Entstempelung
- 3. Ggf. Ausweis / Reisepass
- 4. Verwertungsnachweis bei Verschrottung

Gebühr: Ab 15,90 € (sofort zu entrichten)
Kfz vor Ort zulassen oder ummelden
Benötigte Unterlagen & Dokumente
- 1. Zulassungsbescheinigung Teil 1
- 2. Zulassungsbescheinigung Teil 2
- 3. Nachweis der Hauptuntersuchung (HU)
- 4. Ausweis oder Reisepass
- 5. eVB-Nummer (Versicherungsbestätigung)
- 6. SEPA-Lastschriftmandat
- 7. Vollmacht für bevollmächtigte Personen

Überführungskennzeichen beantragen
Benötigte Unterlagen für Kurzzeitkennzeichen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- eVB-Nummer (Versicherungsbestätigung)
- Zulassungsbescheinigung Teil 1
- Nachweis der Hauptuntersuchung (HU)
- SEPA-Lastschriftmandat
- Vollmacht für bevollmächtigte Personen + Ausweis im Vertretungsfall

Beantragung für Fahrten ohne gültige HU
Wer darf beantragen?
Antragsberechtigt sind Personen mit Wohnsitz in Bersenbrück sowie Käufer, die im Landkreis Osnabrück ein Fahrzeug erworben haben.
Wo darf gefahren werden?
Fahrten mit Kurzzeitkennzeichen zur Durchführung der Hauptuntersuchung (HU) sind nur im eigenen und in benachbarten Landkreisen zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle erlaubt.
Die angrenzenden Zulassungsbezirke (vom Landkreis Osnabrück) sind:
Prüfstellen in der Nähe
Wir haben bereits einige Prüfstellen in unsere Datenbank aufgenommen. Hier finden Sie die erfassten HU-Prüfstellen in Ihrem Landkreis oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Weitere Dienstleistungen

Einige Dienstleistungen werden zentral nur über die Hauptstelle abgewickelt.




