Saarland – Landkreis St. Wendel

Zulassungsstelle St. Wendel

Kfz-Zulassungsstelle

Kontaktdaten & Anfahrt

Zulassungsstelle St. Wendel
Telefon068518012828Jetzt anrufen
Die Behörde ist jetzt nicht erreichbar.Zu Online-Dienste
E-Mailkfz@lkwnd.deE-Mail schreiben
WebseiteLandkreis St. Wendel – Kfz-ZulassungZur Webseite

📍 Tritschlerstr. 5, 66606 St. Wendel

Route planen

Öffnungszeiten

Aktuell geschlossen
Montag:07:30–12:00 und
13:30–15:00 Uhr
Dienstag:07:30–12:00 und
13:30–15:00 Uhr
Mittwoch:07:30–12:00 und
13:30–15:00 Uhr
Donnerstag:07:30–12:00 und
13:30–15:00 Uhr
Freitag:07:30–12:00 Uhr
Samstag (1. im Monat):09:00–12:00 Uhr

Da die Behörde derzeit geschlossen ist, nutzen Sie die verfügbaren Online-Dienste.

Benötigte Unterlagen vor Ort

− Kfz-Abmeldung vor Ort

Benötigte Unterlagen & Dokumente

  1. Fahrzeugschein (ZB I)
  2. Ggf. Fahrzeugbrief (ZB II)
  3. Kfz-Kennzeichen
  4. Ggf. Ausweis / Reisepass
  5. Verwertungsnachweis bei Verschrottung

Die Gebühr beginnt ab 15,90 Euro und ist sofort zu entrichten.

ℹ️ Tipp: Bei der Abmeldung kann das Kennzeichen auf den Halter reserviert werden!

+ Kfz vor Ort zulassen oder ummelden

Benötigte Unterlagen & Dokumente

  1. Fahrzeugbrief & -schein
  2. Gültige HU (TÜV)
  3. Ausweis oder Reisepass
  4. eVB-Nummer
  5. SEPA-Lastschriftmandat
  6. Kennzeichen (nur bei Ummeldung)
  7. Vollmacht für bevollmächtigte Personen

▣ Überführungskennzeichen beantragen

Benötigte Unterlagen für Kurzzeitkennzeichen

  1. Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  2. eVB-Nummer (Versicherungsbestätigung)
  3. Zulassungsbescheinigung Teil 1
  4. Nachweis der Hauptuntersuchung (HU)
  5. SEPA-Lastschriftmandat
  6. Vollmacht für bevollmächtigte Personen + Ausweis im Vertretungsfall

Beantragung Fahrten ohne TÜV

  • Beantragen können sie sowohl Personen mit Wohnsitz in St. Wendel als auch Käufer, die im Landkreis St. Wendel ein Fahrzeug erworben haben.
  • Fahrten mit Fahrzeugen ohne gültige Hauptuntersuchung sind ausschließlich im eigenen oder in angrenzenden Zulassungsbezirken erlaubt.

Die angrenzenden Zulassungsbezirke sind:

  • Landkreis Trier-Saarburg
  • Landkreis Birkenfeld
  • Landkreis Kusel
  • Landkreis Neunkirchen
  • Landkreis Saarlouis
  • Landkreis Merzig-Wadern

Letzte Prüfung am 14.09.2026 | Quelle: Behördenwebseite