Nordrhein-Westfalen – Oberbergischer Kreis
Adressänderung beim Fahrzeug eintragen
Nach einem Umzug im Oberbergischer Kreis muss die Anschrift in der Zulassungsbescheinigung Teil I geändert werden. Ihnen stehen 3 Möglichkeiten zur Verfügung, dies zu erledigen.

Diese Unterlagen werden benötigt
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- Bei Vertretung: Vollmacht und Ausweis oder Aufenthaltserlaubnis
3 Möglichkeiten zum Antrag
Sie können die Adressänderung online im Behördenportal, bei der Zulassungsstelle oder direkt beim Bürgerbüro beantragen.
Online im Behördenportal
Hier gelangen Sie direkt zum Behördenportal
Die Gebühr beträgt 4,30 Euro.
Bei der Zulassungsstelle
Ein persönlicher Termin ist nötig. Eine Übersicht der Zulassungsstellen im Oberbergischer Kreis finden Sie hier.
Im Bürgerbüro vor Ort
Sie können die Adressänderung auch direkt beim Bürgerbüro beantragen. Die Bürgerbüros im Oberbergischer Kreis finden Sie unten.
Oberbergischer Kreis / Zulassungsstelle Gummersbach wurde ausgewählt
Kontaktdaten
Kölner Str. 23551645 Gummersbach
Adressänderung beantragen
Sie können die Adressänderung bei der Zulassungsstelle oder beim Bürgerbüro beantragen. Falls Ihre Behörde einen Online-Service anbietet, finden Sie den Link hier.
Direkt beim Bürgerbüro beantragen
Sie können die Änderung Ihrer Anschrift auch direkt beim Bürgerbüro beantragen. Hier finden Sie die Bürgerbüros im Oberbergischer Kreis.
Bergneustadt
Kölner Straße 256, Bergneustadt
Webseite öffnenEngelskirchen
Webseite öffnenGummersbach
Webseite öffnenHückeswagen
Webseite öffnenLindlar
Webseite öffnenMarienheide
Webseite öffnenMorsbach
Webseite öffnenNümbrecht
Webseite öffnenRadevormwald
Hohenfuhrstr. 13, Radevormwald
Webseite öffnenReichshof
Webseite öffnenRemscheid
Theodor-Heuss-Platz 1, Remscheid
Webseite öffnenWaldbröl
Nümbrechter Straße 18–21, Waldbröl
Webseite öffnenWiehl
Webseite öffnenWipperfürth
Webseite öffnenWuppertal
Johannes-Rau-Platz 1, Wuppertal
Webseite öffnen
Die zuständige Behörde entscheidet über Antragsweg und erforderliche Unterlagen. Bitte beachten Sie die Hinweise auf der verlinkten Behördenwebseite.
