Niedersachsen – Landkreis Lüchow-Dannenberg
Importfahrzeuge in Deutschland zulassen
Sie haben ein Fahrzeug im Ausland gekauft oder bringen es nach Deutschland mit? Welche Nachweise Sie für die Zulassung brauchen, hängt davon ab, woher das Fahrzeug kommt und ob es bereits zugelassen war.
Hier finden Sie die wichtigsten Unterschiede und eine Übersicht der Unterlagen für Ihren Termin.

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Hauptstelle Lüchow
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Landkreis Lüchow-Dannenberg
Königsberger Str. 1029439 Lüchow
Importfahrzeug zulassen
Termin vereinbarenZuerst Herkunft und Fahrzeugstatus klären
Für einen Neuwagen werden andere Nachweise benötigt als für ein bereits im Ausland zugelassenes Fahrzeug. Hinzu kommen gegebenenfalls Unterlagen zur Einfuhr.
Fabrikneues Fahrzeug
Ein zulassungsrechtlich neues Fahrzeug war bislang weder im Inland noch im Ausland zugelassen. Halten Sie die Herstellerunterlagen, die COC-Bescheinigung beziehungsweise die erforderlichen technischen Nachweise und den Kaufbeleg bereit.
Gebrauchtfahrzeug
War das Fahrzeug schon zugelassen, benötigen Sie insbesondere die ausländischen Originalpapiere. Je nach Alter und Fahrzeugart kommen Nachweise über Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung hinzu.
Import aus einem EU-Staat
Eine Zollunbedenklichkeitsbescheinigung ist für Fahrzeuge aus EU-Mitgliedstaaten nach der Liste des Landkreises Donau-Ries nicht erforderlich. Bei neuen Fahrzeugen sind dagegen Angaben zum innergemeinschaftlichen Erwerb für Umsatzsteuerzwecke zu beachten.
Import aus einem Nicht-EU-Staat
Hier gehören Zollnachweise zu den zusätzlichen Unterlagen. Auch die technischen Genehmigungsnachweise sollten Sie vor dem Zulassungstermin mit der Behörde abstimmen.
Diese Unterlagen sollten Sie vorbereiten
Bringen Sie die Fahrzeugunterlagen und Kaufbelege grundsätzlich im Original mit. Welche weiteren Nachweise erforderlich sind, richtet sich nach Ihrem konkreten Importfall.

Ausweis und gegebenenfalls Vollmacht
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung; bei Vertretung Vollmacht und die geforderten Ausweisnachweise.
Kaufvertrag oder Rechnung
Der Kaufbeleg sollte das Fahrzeug anhand der Fahrzeug-Identifizierungsnummer eindeutig zuordnen lassen.
Ausländische Fahrzeugpapiere
Bei Gebrauchtfahrzeugen die Originaldokumente; bei Neufahrzeugen vorhandene Hersteller- und Fahrzeugpapiere. Gegebenenfalls bisherige Kennzeichenschilder mitbringen.
COC oder technische Nachweise
Die COC-Bescheinigung dokumentiert die EU-Typgenehmigung. Je nach Fahrzeug können eine Datenbestätigung oder ein Gutachten erforderlich sein.
eVB-Nummer
Die elektronische Versicherungsbestätigung erhalten Sie von Ihrer Kfz-Versicherung für die Zulassung des Fahrzeugs.
SEPA-Lastschriftmandat
Für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer werden das Mandat und die entsprechenden Kontodaten benötigt.
Zusätzlich je nach Fahrzeug und Herkunft
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung bei Nicht-EU-Fahrzeugen.
- Mitteilung für Umsatzsteuerzwecke bei neuen Fahrzeugen aus EU-Mitgliedstaaten.
- Gutachten nach § 21 StVZO, soweit erforderlich, und gegebenenfalls Ausnahmegenehmigungen.
- Nachweise über eine gültige Hauptuntersuchung und gegebenenfalls Sicherheitsprüfung, soweit vorgeschrieben und fällig.
- Bei Firmen, Vereinen oder minderjährigen Haltern weitere Vertretungs-, Register- oder Zustimmungsnachweise.
Technische Prüfung und Fahrzeugvorführung
Fehlt eine geeignete Typgenehmigung, kann ein Gutachten nach § 21 StVZO nötig sein. Aus festgestellten Abweichungen können außerdem erforderliche Ausnahmegenehmigungen folgen.
EU-Neuwagen: Umsatzsteuer gesondert beachten
Beim privaten Erwerb eines neuen Fahrzeugs aus einem anderen EU-Staat ist in Deutschland die Fahrzeugeinzelbesteuerung zu beachten. Die Erklärung beim Finanzamt ist ein eigener Schritt neben der Zulassung.
„Neu“ ist steuerlich nicht dasselbe wie „noch nie zugelassen“: Für die Fahrzeugeinzelbesteuerung gilt ein Auto als neu, wenn es beim Erwerb höchstens 6.000 Kilometer gefahren wurde oder die erste Inbetriebnahme höchstens sechs Monate zurückliegt. Bereits eines der beiden Merkmale genügt.
Die bayerische Finanzverwaltung nennt für Erklärung und Zahlung eine Frist bis zum zehnten Tag nach dem Erwerb. Klären Sie Ihren konkreten Fall rechtzeitig mit dem Finanzamt.
In vier Schritten zur Zulassung
Fall zuordnen
Herkunftsland, bisherige Zulassung und vorhandene Originalpapiere klären.
Nachweise vervollständigen
Technische Unterlagen prüfen und gegebenenfalls Gutachten sowie Zoll- und Steuerunterlagen beschaffen.
Termin abstimmen
Die Dokumentenliste mit der Behörde abgleichen und klären, ob das Fahrzeug vorgeführt werden muss.
Terminbuchung finden →Antrag stellen
Unterlagen vorlegen, Gebühren bezahlen und nach Zuteilung die Kennzeichenschilder sowie erforderlichen Plaketten erhalten.
Welche Kosten kommen hinzu?
Neben den Zulassungsgebühren können Kosten für Kennzeichenschilder, technische Prüfungen, Gutachten und Ausnahmegenehmigungen entstehen. Einfuhrabgaben oder Umsatzsteuer sind davon getrennt zu betrachten. Einen einheitlichen Gesamtpreis für alle Importfahrzeuge gibt es deshalb nicht.
Bei Gebrauchtfahrzeugen aus der EU: Die deutsche Zulassung ersetzt nicht automatisch die Abmeldung im Herkunftsland. Klären Sie die dortigen Pflichten gesondert.
Quellen: Landkreis Donau-Ries · Serviceportal Berlin – EU-Gebrauchtfahrzeuge · Serviceportal Berlin – Nicht-EU-Importe · Bayerische Finanzverwaltung
