Saisonkennzeichen beantragen

Mit einem Saisonkennzeichen legen Sie fest, in welchen Monaten Sie Ihr Fahrzeug jedes Jahr nutzen möchten.

Beantragt wird es bei der zuständigen Zulassungsstelle. Der Zeitraum steht später direkt auf dem Kennzeichen. Eine jährliche An- und Abmeldung ist dann nicht nötig.

Zuständige Zulassungsstelle finden
Flat-Design-Illustration: blaues Cabrio mit Saisonkennzeichen XY 123 für April bis Oktober, Kalender und Zulassungsunterlagen

Wie funktioniert ein Saisonkennzeichen?

2 bis 11 MonateDen Betriebszeitraum wählen Sie in vollen Monaten.
Jedes Jahr gleichDie eingetragene Saison wiederholt sich jährlich.
Privater StellplatzAußerhalb der Saison gehört das Fahrzeug nicht auf öffentliche Straßen oder Parkplätze.

Rechts auf dem Schild stehen zwei Monatszahlen übereinander. 04 über 10 bedeutet: Die Saison läuft vom 1. April bis zum 31. Oktober. Ein Start mitten im Monat ist nicht möglich.

Rechtsgrundlage: § 10 Absatz 3 FZV.

Diese Unterlagen brauchen Sie

Für die Beantragung vor Ort benötigen Sie die folgenden Unterlagen.

  • Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, soweit für den Vorgang vorhanden
  • eVB-Nummer für den gewünschten Saisonzeitraum
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung, sofern erforderlich
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • Bisherige Kennzeichenschilder, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist

Saisonkennzeichen beantragen: So gehen Sie vor

  1. Saison und Versicherung abstimmen

    Legen Sie die Monate fest und lassen Sie sich eine passende eVB geben. Der Versicherungszeitraum muss zur beantragten Saison passen.

  2. Behörde oder Online-Portal wählen

    Prüfen Sie die zuständige Zulassungsstelle und buchen Sie bei Bedarf einen Termin. Ob Ihr Vorgang online möglich ist, sehen Sie im örtlichen i-Kfz-Portal.

  3. Antrag stellen

    Beim Online-Verfahren gelten zusätzliche technische Voraussetzungen. Unsere Anleitung zur Online-Zulassung erklärt den Einstieg. Sie können den Antrag auch persönlich beim Amt stellen.

  4. Kennzeichenschilder & Fahrzeugdokumente

    Nach der Zuteilung lassen Sie die Schilder prägen. Anschließend werden sie mit den erforderlichen Plaketten versehen. Beim Online-Antrag werden Ihnen die Fahrzeugdokumente per Post zugesendet.

Was kostet ein Saisonkennzeichen?

Einen bundesweit einheitlichen Gesamtpreis gibt es nicht. Entscheidend ist unter anderem, welcher Zulassungsvorgang dahintersteckt.

Behördengebühr

Der genaue Betrag ergibt sich aus Ihrem Antrag.

Kennzeichenschilder

Die Prägung bezahlen Sie zusätzlich beim Anbieter Ihrer Wahl. Ein Schild kostet je nach Anbieter etwa 10 bis 20 Euro.

Wunschkennzeichen

Für die Reservierung und Zuteilung einer gewünschten Kombination kommen weitere 12,80 Euro hinzu.

Kfz-Steuer und Versicherung

Bei Saisonkennzeichen richtet sich die reguläre Kfz-Steuerpflicht nach dem Betriebszeitraum. Die Grundlage dafür steht in § 5 Kraftfahrzeugsteuergesetz. Für eine erste Orientierung können Sie unseren Kfz-Steuer-Rechner nutzen.

Häufige Fragen zum Saisonkennzeichen

Muss ich das Fahrzeug nach dem Winter neu anmelden?

Nein. Solange die Saisonzulassung fortbesteht, beginnt der eingetragene Betriebszeitraum jedes Jahr erneut. Dafür brauchen Sie keinen neuen Antrag.

Kann ich den Saisonzeitraum später ändern?

Ja. Die Änderung läuft über die Zulassungsstelle. Dafür benötigen Sie eine neue passende Versicherungsbestätigung und neue Schilder mit dem geänderten Zeitraum. Auch die Fahrzeugpapiere müssen angepasst werden.

Was ist, wenn die HU außerhalb der Saison fällig wird?

Liegt die Fälligkeit in der Ruhezeit, müssen Sie die HU im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums durchführen lassen. Bei einer Saison ab April und einer HU-Fälligkeit im Januar ist die Untersuchung also im April fällig. Das regelt Anlage VIII Nummer 2.6 StVZO.

Kann ich ein H-Kennzeichen mit einer Saison kombinieren?

Ja, ein Oldtimerkennzeichen kann auch als Saisonkennzeichen zugeteilt werden. Die Voraussetzungen für das H-Kennzeichen müssen weiterhin erfüllt sein. Grundlage ist § 10 FZV.

Ihre Zulassungsstelle finden

Adressen, Öffnungszeiten und Terminlinks der zuständigen Behörden finden Sie in unserer Übersicht.

Zur Behördenübersicht

Inhaltlich geprüft am 18.10.2026. Örtliche Anforderungen und Gebühren können abweichen.

Diesen Beitrag mit Freunde teilen!

Facebook WhatsApp Mit Freunden teilen