Gebührentabelle

Voraussichtliche Gesamtgebühr:0,00 €
Hinweis 1: Dies sind bundesweit ermittelte Richtwerte für die Verwaltungsgebühren.
Hinweis 2: Für Überführungskennzeichen benötigen Sie zusätzlich eine eVB-Nummer, die Sie kaufen müssen.
Hinweis 3: Die Kosten für Kfz-Schilder, die vor Ort geprägt werden, basieren auf einem bundesweit ermittelten Durchschnittswert.
Hinweis 4: Die Reservierungsgebühren sind in der Regel bei der Zulassung zu entrichten, sofern die Behörde nichts anderes bestimmt.
DienstleistungVor OrtInternetbasiert
Namens- und Adressänderung (Umzug/Hochzeit)12,00 € – 15,00 €5,20 €(nur Adresse)
Zulassung oder Wiederzulassung45,90 €14,90 €(keine ausländ. FZ)
Umschreibung aus anderem Zulassungsbezirk (neues Kennzeichen)27,10 €12,10 €(keine ausländ. FZ)
Wiederzulassung nach Außerbetriebsetzung23,00 €10,60 €(keine ausländ. FZ)
Umschreibung lokal (Kennzeichenbeibehalt)24,20 €10,40 €(keine ausländ. FZ)
Umschreibung lokal (neues Kennzeichen)26,20 €12,40 €(keine ausländ. FZ)
Tageszulassung30,00 € – 38,00 €12,80 €(keine ausländ. FZ)
Ausfuhrkennzeichen (Export)32,60 € – 51,10 €–
Auskunft aus dem Fahrzeugregister5,10 €–
Ausstellung rotes Fahrzeugscheinheft (06er/07er)15,30 €–
Beibehaltung bisheriges Kennzeichen10,20 € – 12,80 €12,80 €
Feinstaubplakette5,95 €5,95 €
Kurzzeitkennzeichen (Überführung)13,10 €–
Neusiegelung beschädigter Kennzeichen3,10 € – 6,50 €–
Rote Dauerkennzeichen (Händler)92,90 €–
Technische Änderung12,00 € – 15,50 €–
Umschreibung lokal (Halterwechsel, neues Kennzeichen)29,40 € – 40,80 €21,15 €
Umschreibung lokal (Halterwechsel, Beibehalt)27,40 € – 38,80 €18,25 €
Umschreibung extern (neues Kennzeichen)28,30 € – 46,80 €20,85 €
Umschreibung extern (Kennzeichenbeibehalt)24,50 € – 43,30 €10,80 € – 17,75 €
Verlust ZB I (Fahrzeugschein)11,40 € – 20,60 €–
Verlust ZB II (Fahrzeugbrief)30,70 € – 63,60 €–
Wechselkennzeichen25,90 € – 51,50 €–
Wiederzulassung (gleicher Halter & Kennzeichen)26,50 € – 37,60 €15,85 €
Wunschkennzeichen10,20 € – 12,80 €12,80 €
Außerbetriebsetzung16,80 €2,70 €

Wichtiger Hinweis:Die aufgeführten Gebühren dienen als Orientierung. Sie können je nach individuellem Aufwand und spezifischem Zulassungsbezirk geringfügig abweichen.


Mögliche Aufwände bei der Kfz-Zulassung

Die Höhe der Verwaltungsgebühren richtet sich nach dem individuellen Bearbeitungsaufwand. Dieser kann unter anderem folgende Punkte umfassen:

  • Kennzeichenbezogene Aufwände
    Wunschkennzeichenreservierung, Saisonkennzeichen
  • Leasing- oder Finanzierungsfahrzeuge
    Rücksendung des Fahrzeugbriefs (ZB II) an die Leasingbank
  • Import- und Exportfahrzeuge
    Zusätzliche Prüfungen und Datenabgleiche
  • Sonderfälle
    In bestimmten Fällen ist eine Abfrage beim Bürgerbüro erforderlich, zum Beispiel wenn:
    • die Adressänderung im Personalausweis noch nicht eingetragen ist
    • der Wohnsitz vom Ausweisdokument abweicht