Fahrzeug & laufende Kosten
Bayern – Landkreis Neu-Ulm
Kfz-Steuer berechnen
Mit dem Kfz-Steuer-Rechner können Sie die voraussichtliche Jahressteuer für Ihr Fahrzeug berechnen. Wählen Sie die Fahrzeugart und tragen Sie die Angaben aus Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I ein.

Ihre voraussichtliche Jahressteuer
Unverbindliche Berechnung der Jahressteuer. Maßgebend ist der Steuerbescheid des zuständigen Hauptzollamts. Elektrofahrzeuge: angezeigt wird der nach Ablauf einer möglichen Befreiung ermäßigte Betrag.
Tarifgrundlage: Kfz-Steuer-Rechner des Bundesministeriums der Finanzen.
Ihr zuständiges Hauptzollamt
Ihr Standort: Neu-Ulm
Ort ändern Hauptzollamt Augsburg | Dienstort Memmingen
Ihre Anlaufstelle für Fragen zur Kfz-Steuer
Kontakt
- Telefon
- 08331 9508350
Anschrift
Besucheranschrift
Riedbachstraße 1387700 Memmingen
Postanschrift
Hauptzollamt AugsburgPrinzregentenplatz 3
86150 Augsburg
Postfach 10 17 65
86007 Augsburg
Öffnungszeiten
| Montag | 08:00 bis 15:00 Uhr |
|---|---|
| Dienstag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
| Mittwoch | 08:00 bis 15:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:00 bis 15:00 Uhr |
| Freitag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Bitte beachten Sie mögliche abweichende Zeiten an Feiertagen.
