Fahrzeugverkauf & Zulassungsbehörde

Hessen – Landkreis Offenbach

Verkaufsanzeige für Ihr Fahrzeug

Wird ein Fahrzeug verkauft, muss der Verkäufer der Zulassungsbehörde, die das amtliche Kennzeichen zugeteilt hat, unverzüglich Namen und Anschrift des Käufers mitteilen.

Illustration: Fahrzeug, Kaufunterlagen und Briefumschlag für die Verkaufsanzeige

Das ist beim Verkauf wichtig

Kaufvertrag einreichen

Hierzu kann der von beiden Parteien unterschriebene Kaufvertrag eingereicht werden.

Steuer & Versicherung

Solange der Käufer das Fahrzeug nicht selbst um- oder abmeldet, bleiben Sie als bisheriger Halter weiterhin kfz-steuerpflichtig und sind auch für einen ausreichenden Versicherungsschutz verantwortlich.


Kontaktdaten & Adresse

Dietzenbach

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