Fahrzeugverkauf & Zulassungsbehörde
Bayern – Landkreis Landshut
Verkaufsanzeige für Ihr Fahrzeug
Wird ein Fahrzeug verkauft, muss der Verkäufer der Zulassungsbehörde, die das amtliche Kennzeichen zugeteilt hat, unverzüglich Namen und Anschrift des Käufers mitteilen.
Das ist beim Verkauf wichtig
Kaufvertrag einreichen
Hierzu kann der von beiden Parteien unterschriebene Kaufvertrag eingereicht werden.
Steuer & Versicherung
Solange der Käufer das Fahrzeug nicht selbst um- oder abmeldet, bleiben Sie als bisheriger Halter weiterhin kfz-steuerpflichtig und sind auch für einen ausreichenden Versicherungsschutz verantwortlich.
Vor dem Verkauf abmelden
Melden Sie das Fahrzeug idealerweise bereits vor dem Verkauf ab.
Kontaktdaten & Adresse
Essenbach
Kontakt
Landkreis Landshut
Josef-Neumeier-Allee 184051 Essenbach
Verkaufsanzeige einreichen
Veräußerungsanzeige als PDFRechtliche Grundlage: § 15 Abs. 5 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
