Bayern – Landkreis Unterallgäu
Verkaufsanzeige für Ihr Fahrzeug
Wird ein Fahrzeug verkauft, muss der Verkäufer der Zulassungsbehörde, die das amtliche Kennzeichen zugeteilt hat, unverzüglich Namen und Anschrift des Käufers mitteilen.
Nutzen Sie die Suche unten, um Ihre zuständige Zulassungsstelle zu finden.
Das ist beim Verkauf wichtig
Kaufvertrag einreichen
Hierzu kann der von beiden Parteien unterschriebene Kaufvertrag eingereicht werden.
Steuer & Versicherung
Solange der Käufer das Fahrzeug nicht selbst um- oder abmeldet, bleiben Sie als bisheriger Halter weiterhin kfz-steuerpflichtig und sind auch für einen ausreichenden Versicherungsschutz verantwortlich.
Vor dem Verkauf abmelden
Melden Sie das Fahrzeug idealerweise bereits vor dem Verkauf ab.
Kontaktdaten & Adresse
Mindelheim
Kontakt
Landkreis Unterallgäu
Bad Wörishofer Str. 3387719 Mindelheim
Verkaufsanzeige einreichen
Veräußerungsanzeige als PDFRechtliche Grundlage: § 15 Abs. 5 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
