Fahrzeugverkauf & Zulassungsbehörde

Bayern – Landkreis Neustadt an der Waldnaab

Verkaufsanzeige für Ihr Fahrzeug

Wird ein Fahrzeug verkauft, muss der Verkäufer der Zulassungsbehörde, die das amtliche Kennzeichen zugeteilt hat, unverzüglich Namen und Anschrift des Käufers mitteilen.

Illustration: Fahrzeug, Kaufunterlagen und Briefumschlag für die Verkaufsanzeige

Das ist beim Verkauf wichtig

Kaufvertrag einreichen

Hierzu kann der von beiden Parteien unterschriebene Kaufvertrag eingereicht werden.

Steuer & Versicherung

Solange der Käufer das Fahrzeug nicht selbst um- oder abmeldet, bleiben Sie als bisheriger Halter weiterhin kfz-steuerpflichtig und sind auch für einen ausreichenden Versicherungsschutz verantwortlich.


Kontaktdaten & Adresse

Neustadt an der Waldnaab

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