Fahrzeugverkauf & Zulassungsbehörde
Bayern – Landkreis Würzburg
Verkaufsanzeige für Ihr Fahrzeug
Wird ein Fahrzeug verkauft, muss der Verkäufer der Zulassungsbehörde, die das amtliche Kennzeichen zugeteilt hat, unverzüglich Namen und Anschrift des Käufers mitteilen.
Das ist beim Verkauf wichtig
Kaufvertrag einreichen
Hierzu kann der von beiden Parteien unterschriebene Kaufvertrag eingereicht werden.
Steuer & Versicherung
Solange der Käufer das Fahrzeug nicht selbst um- oder abmeldet, bleiben Sie als bisheriger Halter weiterhin kfz-steuerpflichtig und sind auch für einen ausreichenden Versicherungsschutz verantwortlich.
Vor dem Verkauf abmelden
Melden Sie das Fahrzeug idealerweise bereits vor dem Verkauf ab.
Kontaktdaten & Adresse
Ochsenfurt
Kontakt
Landkreis Würzburg
Kellereistr. 897199 Ochsenfurt
Verkaufsanzeige einreichen
Veräußerungsanzeige als PDFKeine E-Mail-Adresse hinterlegt.
Rechtliche Grundlage: § 15 Abs. 5 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
