- Sie möchten ein fabrikneues Fahrzeug erstmals zulassen?
- Mit i-Kfz stellen Sie den Antrag online bei Ihrer Zulassungsbehörde.
- Nach erfolgreicher Prüfung können Sie mit dem vorgeschriebenen vorläufigen Nachweis unter den gesetzlichen Voraussetzungen bereits losfahren.

Benötigte Unterlagen
Fahrzeug und Versicherung
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit Dokumentennummer und Sicherheitscode
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- Fahrzeugdaten, zum Beispiel die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
Online-Zugang und Steuer
- Unterstützte digitale Identifizierung, etwa Online-Ausweisfunktion oder BundID
- IBAN für das SEPA-Lastschriftmandat zur Kfz-Steuer
- Drucker für den vorläufigen Zulassungsnachweis
So funktioniert die Online-Neuzulassung
i-Kfz-Portal öffnen
Wählen Sie bei Ihrer Zulassungsbehörde „Erstzulassung“.
Identität bestätigen
Melden Sie sich mit Ihrem Ausweis oder Aufenthaltstitel an.
Fahrzeugdaten eingeben
Geben Sie die FIN sowie Nummer und Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II ein.
Versicherung und Kennzeichen
Tragen Sie die eVB und das SEPA-Mandat ein und wählen Sie ein Kennzeichen.
Antrag absenden
Prüfen Sie Ihre Angaben und bezahlen Sie die im Portal angezeigte Gebühr.
Nachweis herunterladen
Laden Sie Bescheid und vorläufigen Zulassungsnachweis herunter und drucken Sie den Nachweis aus.
Nach der Online-Zulassung
Die Zulassungsbehörde schickt die Fahrzeugpapiere und Plaketten in der Regel per Post. Eine sofortige Fahrt ist nur möglich, wenn das Portal die automatisierte Zulassung bestätigt und Sie den vorläufigen Nachweis vorschriftsgemäß ausdrucken und am Fahrzeug anbringen. Die gesetzliche Frist beträgt höchstens 14 Tage.
