- Hier erhalten Sie Informationen zur Kfz-Zulassung, Kfz-Außerbetriebsetzung & Terminvereinbarung bei der Zulassungsstelle in Hamburg.
- Zudem finden Sie detaillierte Informationen zu Wunschkennzeichen, Kurzzeitkennzeichen, Ausfuhrkennzeichen, Kfz-Steuer sowie den Öffnungszeiten.
- Für eine Vorsprache in der Kfz-Zulassungsbehörde ist die Vereinbarung eines Termins notwendig.


Online Zulassung
- Die Zulassung Ihres Fahrzeugs können Sie bequem online erledigen, ohne das Straßenverkehrsamt besuchen zu müssen.
- Hier finden Sie die Anleitung dazu.
Online Abmeldung
- Sie können Ihr Fahrzeug, das nach dem 01.01.2015 in Hamburg zugelassen oder umgemeldet wurde, auch online abmelden.
- Hier finden Sie eine ausführliche Anleitung dazu..
WunschKennzeichenreservierung
- Wenn Ihr Hauptwohnsitz in Hamburg liegt und Sie Ihr Fahrzeug dort zulassen möchten, können Sie Ihr Wunschkennzeichen online auswählen und reservieren. Die Reservierung eines Kennzeichens ist kostenlos.
Terminbuchung
- Für die Zulassung, Abmeldung und weitere Dienstleistungen vor Ort ist eine Terminvereinbarung erforderlich.
Dienstleistungen & Informationen
Zulassung oder Umschreibung vor Ort
Erforderliche Unterlagen bei Zulassung o. Umschreibung vor Ort
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- eVB-Nummer (Versicherungsbestätigungsnummer)
- Kennzeichen für die Entstempelung (falls noch zugelassen)
- gültiger Personalausweis oder ausländischen Personalausweis (ggf. Kopie)
- Gültiger TÜV-Nachweis
- bei Firmen einen Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
- SEPA-Lastschriftmandat für Kfz-Steuer
- Vollmacht für Beauftragte

Außerbetriebsetzung vor Ort
Benötigte Unterlagen zur Außerbetriebsetzung vor Ort
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Ggf. Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Kennzeichen für die Entstempelung
- Kosten: Ab 15,90 Euro gemäß GebOSt

Ausfuhrkennzeichen beantragen
Falls Sie ein Fahrzeug exportieren möchten, das in der Bundesrepublik zugelassen wurde, benötigen Sie ein Ausfuhrkennzeichen. Bei der Terminvergabe wird Ihnen angezeigt, ob Sie dies hier erledigen können oder ob Sie sich an die Hauptstelle wenden müssen.

- Fahrzeugbezogene Dokumente:
- Antragsformular (Musterantrag – PDF)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein).
- Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief; bei Fahrzeugen vor dem 01.10.2005 ggf. Abmeldebestätigung).
- Versicherungsbestätigung für Ausfuhrfahrzeuge.
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU), falls das Fahrzeug:
- älter als drei Jahre ist oder
- zuvor als Mietfahrzeug, Taxi oder Ähnliches zugelassen war (für die gesamte Laufzeit der Ausfuhrzulassung).
- Nachweis durch den letzten HU-Bericht oder Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil I.
- Bei Vertretung zusätzlich:
- Schriftliche Vollmacht.
- Einverständniserklärung zur Offenlegung der Kfz-steuerlichen Verhältnisse oder rückständiger Gebühren.
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person.
- Bei minderjährigen Fahrzeughaltern zusätzlich:
- Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten.
- Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten.
- Bei juristischen Personen/Firmen:
- Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszug.
- Erklärung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (SEPA-Lastschriftmandat).
- Bei zugelassenen Fahrzeugen zusätzlich:
- Kennzeichen zur Entstempelung
Kurzzeitkennzeichen beantragen
Kurzzeitkennzeichen sind ausschließlich für Probe- und Überführungsfahrten sowie Werkstattbesuche zulässig; alle anderen Fahrten sind nicht gestattet. Bei der Terminvergabe wird Ihnen mitgeteilt, ob die Beantragung hier möglich ist oder ob Sie sich an die Hauptstelle wenden müssen.

- Gültiger Personalausweis oder Reisepass der antragstellenden Person.
- Bei Vertretung zusätzlich:
- Schriftliche Vollmacht.
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person.
- Falls die antragstellende Person nicht im Inland gemeldet ist:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass der empfangsberechtigten Person.
- Bei minderjährigen Fahrzeughaltern zusätzlich:
- Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten.
- Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten.
- Bei juristischen Personen/Firmen:
- Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszug.
- Nachweise über die technischen Voraussetzungen des Fahrzeugs:
- Zulassungsbescheinigung Teil I, EG-Typgenehmigung, Betriebserlaubnis oder Nachweis über gültige Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung.
- Gegebenenfalls Nachweise zum Standort des Fahrzeugs:
- Zulassungsbescheinigung Teil II oder Kaufvertrag.
- Für Kurzzeitkennzeichen:
- Versicherungsbestätigung (eVB-Code).
Wunschkennzeichen reservieren (HH)
So beantragen Sie in 4 Schritten Ihr Wunschkennzeichen in Hamburg.
- Wunschkennzeichen auswählen: Überprüfen Sie, ob die gewünschte Kombination verfügbar ist.
- Reservierung: Stellen Sie sicher, dass das Kennzeichen für den zukünftigen Fahrzeughalter reserviert wird.
- Bestätigung ausdrucken: Nach der erfolgreichen Eingabe Ihrer Daten können Sie die Bestätigung ausdrucken.
- Bestätigung mitnehmen: Bringen Sie die Bestätigung zu Ihrer Kfz-Zulassung mit.

- Mit dieser Anwendung könnt ihr schnell und einfach euer Wunschkennzeichen für euer Auto, Wohnmobil, Anhänger oder Motorrad direkt beim Straßenverkehrsamt offiziell beantragen, wenn ihr das Fahrzeug anmelden möchtet.
- Bitte beachten Sie daher auch, das Wunschkennzeichen nur der Person zugeteilt werden können, für die sie reserviert sind.
- Eine gespeicherte Reservierung wird gelöscht, wenn Ihr Fahrzeug nicht innerhalb von 90 Tagen zugelassen wird.
- Gebühren:
- Die Gebühr von 12,80 Euro wird bei der Zulassungsbehörde fällig, wenn das reservierte Kennzeichen bei der Zulassung verwendet wird. Wenn das Kennzeichen nicht verwendet wird, verfällt die Reservierung nach Ablauf der Frist, und es entstehen keine Kosten.
Wunschkennzeichen für Hamburg hier reservieren

Kfz-Steuer & Berechnung
- Die Zollverwaltung in Hamburg ist für Kfz-Angelegenheiten wie Zulassung oder Umschreibung in Hamburg zuständig. Bei einer Außerbetriebsetzung erstattet sie gegebenenfalls offene Kfz-Steuerbeträge zurück.
- Der Kraftfahrzeugsteuerrechner ist für die Berechnung der Jahressteuer in unkomplizierten Fällen ausgelegt. Hier gehts zur Berechnung.
Adressänderung innerhalb des Zulassungsbezirks
Erforderliche Unterlagen bei Adressänderung persönlich vor Ort
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
- Gültiges Ausweisdokument: Personalausweis, alternativ Reisepass bzw. Pass inkl. gültiger Aufenthaltstitel,
- Nachweis über die Hauptuntersuchung (TÜV, DEKRA o.ä.). Der Prüfbericht für die Hauptuntersuchung muss im Original vorgelegt werden.
- Bei einer Firmenzulassung ist eine aktuelle Gewerbeanmeldung der Stadt und zusätzlich bei juristischen Personen ein aktueller Handelsregisterauszug des Amtsgerichtes erforderlich. Zusätzlich wird eine Ausweiskopie des Geschäftsführers benötigt.
- Ggf. Vollmacht.
Formulare herunterladen
Zulassungsdienste in Hamburg
Zulassungsdienste kümmern sich um alle Formalitäten rund um die Fahrzeugzulassung, wodurch sie Zeit sparen. Besonders für Berufstätige, Unternehmen oder dringende Zulassungen sind sie hilfreich und bieten häufig einen schelleren Service an.
Straßenverkehrsamt Mitte
Anschrift | Süderstraße 140-142 20537 Hamburg |
Telefon | 040428580 |
Kontakt per Email | |
Route | Auf Google Maps |
Öffnungszeiten
Montag | 07:00–14:00 Uhr |
Dienstag | 07:00–18:00 Uhr |
Mittwoch | 07:00–14:00 Uhr |
Donnerstag | 07:00–18:00 Uhr |
Freitag | 07:00–12:00 Uhr |
Termin | online buchen |
Weitere Zulassungsstellen in Hamburg
- Straßenverkehrsamt Hamburg West
- Schnackenburgallee 43, 22525 Hamburg
- Telefon: 040428580
- Auf Google Maps anzeigen
- Straßenverkehrsamt Hamburg LBV Standort Nord
- Langenhorner Chaussee 491 ,22419 Hamburg
- Telefon: 040428580
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- Landesbetrieb Verkehr Bergedorf
- Bergedorfer Str. 74, 21033 Hamburg
- Telefon: 040428580
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