- Hier erhalten Sie Informationen zur Kfz-Zulassung, Kfz-Außerbetriebsetzung & Terminvereinbarung bei der Zulassungsstelle in Esslingen am Neckar.
- Zudem finden Sie detaillierte Informationen zu Wunschkennzeichen, Kurzzeitkennzeichen, Ausfuhrkennzeichen, Kfz-Steuer sowie den Öffnungszeiten.
- Erfahren Sie, welche Dokumente und Unterlagen Sie für Ihren Termin benötigen, und laden Sie die erforderlichen Formulare bequem herunter.

Online Zulassung
- Die Zulassung Ihres Fahrzeugs können Sie bequem online erledigen, ohne das Straßenverkehrsamt besuchen zu müssen.
- Hier finden Sie die Anleitung dazu.
Online Abmeldung
- Sie können Ihr Fahrzeug, das nach dem 01.01.2015 in Esslingen am Neckar zugelassen oder umgemeldet wurde, auch online abmelden.
- Hier finden Sie eine ausführliche Anleitung dazu..
Kennzeichenreservierung
- Mit dem Online-Service der Kfz-Zulassungsstelle haben Sie die Möglichkeit, ein verfügbares Kennzeichen (ES, NT) als Wunschkennzeichen kostenlos auszuwählen und für Ihr nächstes Fahrzeug zu reservieren.
Terminbuchung
- Für die Zulassung, Abmeldung und weitere Dienstleistungen vor Ort ist eine Terminvereinbarung erforderlich.
Dienstleistungen & Informationen
Hier sind Dienstleistungen sowie Informationen der Zulassungsbehörde aufgelistet.

Ausfuhrkennzeichen beantragen
Ausfuhrkennzeichen, auch als Zollkennzeichen bekannt, sind für die Ausfuhr von Fahrzeugen aus Deutschland gedacht. Sie sind maximal für einen Zeitraum von 12 Monaten gültig.
Erforderliche Unterlagen bei Beantragung eines Ausfuhrkennzeichens
- Fahrzeugbezogene Dokumente:
- Antragsformular (Musterantrag – PDF)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein).
- Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief; bei Fahrzeugen vor dem 01.10.2005 ggf. Abmeldebestätigung).
- Versicherungsbestätigung für Ausfuhrfahrzeuge.
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU), falls das Fahrzeug:
- älter als drei Jahre ist oder
- zuvor als Mietfahrzeug, Taxi oder Ähnliches zugelassen war (für die gesamte Laufzeit der Ausfuhrzulassung).
- Nachweis durch den letzten HU-Bericht oder Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil I.
- Bei Vertretung zusätzlich:
- Schriftliche Vollmacht.
- Einverständniserklärung zur Offenlegung der Kfz-steuerlichen Verhältnisse oder rückständiger Gebühren.
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person.
- Bei juristischen Personen/Firmen:
- Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszug.
- Erklärung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (SEPA-Lastschriftmandat).
- Bei zugelassenen Fahrzeugen zusätzlich:
- Kennzeichen zur Entstempelung
- Das Ausfuhrkennzeichen kann ausschließlich für abgemeldete Fahrzeuge vergeben werden.

Falls Sie ein Fahrzeug exportieren möchten, das in der Bundesrepublik zugelassen wurde, benötigen Sie ein Ausfuhrkennzeichen. Bei der Terminvergabe wird Ihnen angezeigt, ob Sie dies hier erledigen können oder ob Sie sich an die Hauptstelle wenden müssen.
Kurzzeitkennzeichen beantragen
Kurzzeitkennzeichen dürfen ausschließlich für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten innerhalb Deutschlands genutzt werden und sind ab dem Beantragungstag für höchstens 5 Tage gültig.
Erforderliche Unterlagen bei Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass der antragstellenden Person.
- Bei Vertretung zusätzlich:
- Schriftliche Vollmacht.
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person.
- Falls die antragstellende Person nicht im Inland gemeldet ist:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass der empfangsberechtigten Person.
- Bei minderjährigen Fahrzeughaltern zusätzlich:
- Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten.
- Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten.
- Bei juristischen Personen/Firmen:
- Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszug.
- Nachweise über die technischen Voraussetzungen des Fahrzeugs:
- Zulassungsbescheinigung Teil I, EG-Typgenehmigung, Betriebserlaubnis oder Nachweis über gültige Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung.
- Gegebenenfalls Nachweise zum Standort des Fahrzeugs:
- Zulassungsbescheinigung Teil II oder Kaufvertrag.
- Für Kurzzeitkennzeichen:
- Versicherungsbestätigung (eVB-Code).

Kurzzeitkennzeichen sind ausschließlich für Probe- und Überführungsfahrten sowie Werkstattbesuche zulässig; alle anderen Fahrten sind nicht gestattet. Bei der Terminvergabe wird Ihnen mitgeteilt, ob die Beantragung hier möglich ist oder ob Sie sich an die Hauptstelle wenden müssen.
Wunschkennzeichen reservieren (ES, NT)
So beantragen Sie in 4 Schritten Ihr Wunschkennzeichen in Esslingen

- Wunschkennzeichen auswählen: Überprüfen Sie, ob die gewünschte Kombination verfügbar ist.
- Reservierung: Stellen Sie sicher, dass das Kennzeichen für den zukünftigen Fahrzeughalter reserviert wird.
- Bestätigung ausdrucken: Nach der erfolgreichen Eingabe Ihrer Daten können Sie die Bestätigung ausdrucken.
- Bestätigung mitnehmen: Bringen Sie die Bestätigung zu Ihrer Kfz-Zulassung mit.
- Gebühr: Die Gebühr von 12,80 € für das Wunschkennzeichen wird erst im Zulassungsvorgang fällig und nur, wenn das Kennzeichen tatsächlich zugeteilt wird. Die Reservierung über das Kfz-Zulassungsportal ist kostenlos.
Wunschkennzeichen hier reservieren

Kfz-Steuer & Berechnung
- Die Zollverwaltung in Ulm ist für Kfz-Angelegenheiten wie Zulassung oder Umschreibung in Esslingen am Neckar zuständig. Bei einer Außerbetriebsetzung erstattet sie gegebenenfalls offene Kfz-Steuerbeträge zurück.
- Der Kraftfahrzeugsteuerrechner ist für die Berechnung der Jahressteuer in unkomplizierten Fällen ausgelegt. Hier gehts zur Berechnung.

Zulassung oder Umschreibung
Erforderliche Unterlagen bei Zulassung o. Umschreibung vor Ort
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- eVB-Nummer (Versicherungsbestätigungsnummer)
- Kennzeichen für die Entstempelung (falls noch zugelassen)
- gültiger Personalausweis oder ausländischen Personalausweis (ggf. Kopie)
- Gültiger TÜV-Nachweis
- bei Firmen einen Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
- SEPA-Lastschriftmandat für Kfz-Steuer
- Vollmacht für Beauftragte
Fahrzeugabmeldung
Die Zulassungsstelle rät dazu, den Antrag nach Möglichkeit online einzureichen. Sollten Sie dies nicht tun können, benötigen Sie für die persönliche Antragstellung zur Außerbetriebsetzung folgende Dokumente vor Ort:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Ggf. Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Kennzeichen für die Entstempelung

Adressänderung innerhalb des Zulassungsbezirks
Erforderliche Unterlagen bei Adressänderung persönlich vor Ort
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
- Gültiges Ausweisdokument: Personalausweis, alternativ Reisepass bzw. Pass inkl. gültiger Aufenthaltstitel,
- Nachweis über die Hauptuntersuchung (TÜV, DEKRA o.ä.). Der Prüfbericht für die Hauptuntersuchung muss im Original vorgelegt werden.
- Bei einer Firmenzulassung ist eine aktuelle Gewerbeanmeldung der Stadt und zusätzlich bei juristischen Personen ein aktueller Handelsregisterauszug des Amtsgerichtes erforderlich. Zusätzlich wird eine Ausweiskopie des Geschäftsführers benötigt.
- Ggf. Vollmacht.

Formulare herunterladen
Zulassungsdienste in Esslingen am Neckar
Zulassungsdienste kümmern sich um alle Formalitäten rund um die Fahrzeugzulassung, wodurch sie Zeit sparen. Besonders für Berufstätige, Unternehmen oder dringende Zulassungen sind sie hilfreich und bieten häufig einen schelleren Service an.
Straßenverkehrsamt Esslingen am Neckar
Anschrift | Fleischmannstraße 4 73728 Esslingen am Neckar |
Telefon | 0711390248330 |
Kontakt per Email | |
Landkreis | Esslingen |
Kfz-Kürzel | ES, NT |
Route | Auf Google Maps |
Öffnungszeiten
Montag | 07:30–15:00 Uhr |
Dienstag | 07:30–15:00 Uhr |
Mittwoch | 07:30–15:00 Uhr |
Donnerstag | 07:30–18:00 Uhr |
Freitag | 07:30–15:00 Uhr |
Termin | Online buchen |