Kurzzeitkennzeichen im Alb-Donau-Kreis beantragen

Kurzzeitkennzeichen können sowohl von Personen mit Wohnsitz im Alb-Donau-Kreis als auch von Käufern beantragt werden, die ein Fahrzeug im Alb-Donau-Kreis erworben haben. Zu beachten ist, dass diese Kennzeichen maximal fünf Tage gültig sind.

Beantragung der Kurzzeitkennzeichen

Folgende Dokumente werden benötigt.

  • ✅ Fahrzeugschein & Fahrzeugbrief.
  • Hauptuntersuchung (TÜV)
  • ✅ Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung des Bürgeramtes/Meldebehörde.
  • Kaufvertrag (sofern der Antrag durch den Käufer erfolgt)
  • ✅ Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer).

Städte und Gemeinden im Landkreis

Städte und Gemeinden in denen man ein Fahrzeug gekauft haben muss damit man kurzzeitkennzeichen beantragen kann.

Antragsstellung

Sie können ihren Antrag bei folgenden Zulassungsstellen einreichen;