Kurzzeitkennzeichen im Wartburgkreis beantragen

Kurzzeitkennzeichen können sowohl von Personen mit Wohnsitz im Wartburgkreis als auch von Käufern beantragt werden, die ein Fahrzeug im Wartburgkreis erworben haben. Zu beachten ist, dass diese Kennzeichen maximal fünf Tage gültig sind.

Zuständige Behörde/n

Für die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ist die örtliche Zulassungsbehörde oder die Zulassungsbehörde am Registrierungsort des Fahrzeugs zuständig.

Beantragung des Kurzzeitkennzeichens

Voraussetzungen

  • Fahrzeugfestlegung: Ein konkretes Fahrzeug muss angegeben werden
  • Gültige HU/AU: Das Fahrzeug muss über eine gültige Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU) verfügen.
  • Betriebserlaubnis: Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs muss weiterhin gültig sein.

Benötigte Unterlagen

  • ✅ Fahrzeugschein & Fahrzeugbrief.
  • Hauptuntersuchung (TÜV)
  • ✅ Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung des Bürgeramtes/Meldebehörde.
  • Kaufvertrag (sofern der Antrag durch den Käufer erfolgt)
  • ✅ Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer).

Gebühren

  • Verwaltungsgebühr: 13,10 Euro
  • Prägung der Kennzeichen: etwa 20-30 Euro
  • eVB-Nummer: Zwischen 30 und 50 Euro je nach Fahrzeugtyp
  • Zulassungsservice: Beauftragen Sie einen Zulassungsdienst, verläuft die Beantragung in der Regel unkompliziert, jedoch gegen einen Aufpreis. Die Kosten können je nach Anbieter variieren.

Städte und Gemeinden im Landkreis

Städte und Gemeinden in denen man ein Fahrzeug gekauft haben muss damit man kurzzeitkennzeichen beantragen kann.
Wartburgkreis

Antragsstellung

Sie können ihren Antrag bei folgenden Zulassungsstellen einreichen;