Kurzzeitkennzeichen im Landkreis Biberach beantragen

Kurzzeitkennzeichen können sowohl von Personen mit Wohnsitz im Landkreis Biberach als auch von Käufern beantragt werden, die ein Fahrzeug im Landkreis Biberach erworben haben. Zu beachten ist, dass diese Kennzeichen maximal fünf Tage gültig sind.

Beantragung der Kurzzeitkennzeichen

Folgende Dokumente werden benötigt.

  • ✅ Fahrzeugschein & Fahrzeugbrief.
  • Hauptuntersuchung (TÜV)
  • ✅ Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung des Bürgeramtes/Meldebehörde.
  • Kaufvertrag (sofern der Antrag durch den Käufer erfolgt)
  • ✅ Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer).

Städte und Gemeinden im Landkreis

Städte und Gemeinden in denen man ein Fahrzeug gekauft haben muss damit man kurzzeitkennzeichen beantragen kann.
Landkreis Biberach

Antragsstellung

Sie können ihren Antrag bei folgenden Zulassungsstellen im Landkreis Biberach einreichen;