Kurzzeitkennzeichen können sowohl von Personen mit Wohnsitz im Landkreis Esslingen als auch von Käufern beantragt werden, die ein Fahrzeug im Landkreis Esslingen erworben haben. Zu beachten ist, dass diese Kennzeichen maximal fünf Tage gültig sind.
Zuständige Behörde/n
Für die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ist die örtliche Zulassungsbehörde oder die Zulassungsbehörde am Registrierungsort des Fahrzeugs zuständig.

Voraussetzungen
- Fahrzeugfestlegung: Ein konkretes Fahrzeug muss angegeben werden
- Gültige HU/AU: Das Fahrzeug muss über eine gültige Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU) verfügen.
- Betriebserlaubnis: Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs muss weiterhin gültig sein.
Benötigte Unterlagen
- ✅ Fahrzeugschein & Fahrzeugbrief.
- ✅ Hauptuntersuchung (TÜV)
- ✅ Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung des Bürgeramtes/Meldebehörde.
- ✅ Kaufvertrag (sofern der Antrag durch den Käufer erfolgt)
- ✅ Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer).
Gebühren
- Verwaltungsgebühr: 13,10 Euro
- Prägung der Kennzeichen: etwa 20-30 Euro
- eVB-Nummer: Zwischen 30 und 50 Euro je nach Fahrzeugtyp
- Zulassungsservice: Beauftragen Sie einen Zulassungsdienst, verläuft die Beantragung in der Regel unkompliziert, jedoch gegen einen Aufpreis. Die Kosten können je nach Anbieter variieren.
Städte und Gemeinden im Landkreis
- Hier sind einige der großen Städte und Gemeinden im Landkreis Esslingen: Esslingen am Neckar, Filderstadt, Kirchheim unter Teck, Leinfelden-Echterdingen, Ostfildern, Nürtingen, Wernau (Neckar), Wendlingen am Neckar, Denkendorf, Neuhausen auf den Fildern, Plochingen.
- Sie finden die gesamte Liste auf Wikipedia.


Antragsstellung
Sie können ihren Antrag bei folgenden Zulassungsstellen im Landkreis Esslingen einreichen;
- Straßenverkehrsamt Esslingen am Neckar
- Straßenverkehrsamt Filderstadt
- Straßenverkehrsamt Nürtingen
- Straßenverkehrsamt Kirchheim unter Teck
