- Hier erhalten Sie Informationen zur Kfz-Zulassung und Außerbetriebsetzung & Terminvereinbarung.
- Zudem finden Sie detaillierte Informationen zu Wunschkennzeichen, Kurzzeitkennzeichen, Ausfuhrkennzeichen, sowie den Öffnungszeiten.

Dienstleistungen & Informationen
Hier sind Dienstleistungen sowie Informationen der Zulassungsbehörde aufgelistet.

Dienstleistungen vor Ort
Kfz zulassen oder ummelden
Erforderliche Unterlagen bei Zulassung o. Umschreibung vor Ort
- ✅ Fahrzeugpapiere: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief).
- ✅ Versicherungsnachweis: Die elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer).
- ✅ Identitätsnachweis: Einen gültigen Personalausweis oder einen vergleichbaren ausländischen Ausweis (ggf. genügt eine Kopie).
- ✅ Technische Prüfung: Den Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (TÜV-Bericht).
- ✅ Kfz-Steuer: Ein ausgefülltes SEPA-Lastschriftmandat.
- ✅ Zusätzlich, falls zutreffend:
- Bei noch zugelassenem Fahrzeug: Die bisherigen Kennzeichen zur Entstempelung.
- Für Firmen: Einen aktuellen Handelsregisterauszug oder die Gewerbeanmeldung.
- Bei Vertretung: Eine schriftliche Vollmacht für die beauftragte Person.

Außerbetriebsetzung vor Ort
Benötigte Unterlagen zur Außerbetriebsetzung vor Ort
- ✅ Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- ✅ Ggf. Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- ✅ Kennzeichen für die Entstempelung
- 💶 Kosten: Ab 15,90 Euro gemäß GebOSt

Adressänderung (innerhalb)
Erforderliche Unterlagen bei Adressänderung persönlich vor Ort
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
- Gültiges Ausweisdokument: Personalausweis, alternativ Reisepass bzw. Pass inkl. gültiger Aufenthaltstitel,
- Nachweis über die Hauptuntersuchung (TÜV, DEKRA o.ä.). Der Prüfbericht für die Hauptuntersuchung muss im Original vorgelegt werden.
- Bei einer Firmenzulassung ist eine aktuelle Gewerbeanmeldung der Stadt und zusätzlich bei juristischen Personen ein aktueller Handelsregisterauszug des Amtsgerichtes erforderlich. Zusätzlich wird eine Ausweiskopie des Geschäftsführers benötigt.
- Ggf. Vollmacht.

Rotes Dauerkennzeichen (Händlerkennzeichen)
Rote Kennzeichen für nicht zugelassene Fahrzeuge können von zuverlässigen Unternehmen der Fahrzeugbranche beantragt werden. Dazu zählen beispielsweise Kfz-Hersteller, Kfz-Händler und Kfz-Werkstätten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ✅ Identitätsnachweis: Kopie des Personalausweises oder Reisepasses mit Meldebestätigung.
- ✅ Versicherungsnachweis: Versicherungsbestätigung (eVB-Code) für rote Kennzeichen.
- ✅ Führungszeugnis: Aktuelles polizeiliches Führungszeugnis der unterschriftsberechtigten Person(en) (gemäß § 30 Abs. 7 BZRG), erhältlich im Rathaus/Bürgermeisteramt des Wohnortes.
- ✅ Fahreignungsregisterauskunft: Auskunft aus dem Fahreignungsregister (Beantragung über das Kraftfahrtbundesamt).
- ✅ Gewerbenachweis: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung.
- ✅ Stellplatznachweis: Miet- oder Pachtvertrag über die Stellplätze oder Lageplan mit eingezeichneten Stellplätzen.
Wichtige Information für Privatpersonen: Rote Händlerkennzeichen sind für Privatpersonen nicht erhältlich. Stattdessen können diese Ausfuhr- oder Kurzzeitkennzeichen beantragen, entweder selbst oder über einen Zulassungsdienst.
Formulare herunterladen
Digitale Dienstleistungen
Online-Zulassung in Bretten ✅
- Mit der internetbasierten Fahrzeugzulassung „i-Kfz“ haben Sie die Möglichkeit, Ihr Fahrzeug online im Landkreis Karlsruhe an- oder umzumelden. So sparen Sie sich den Weg zur Zulassungsstelle und die Wartezeit vor Ort.
- Dazu benötigen Sie beide Zulassungsbescheinigungen. Im Folgenden erklären wir Ihnen, wie die Online-Zulassung funktioniert.

Gebühren / Kosten

- Internetbasierte Zulassung: 12,80 Euro
- Plakettenträger: 0,30 Euro
- Klebesiegel: 0,30 Euro
- ZB Teil II: 3,80 Euro
- Zustellgebühr: 3,45 Euro
Wichtig zu beachten: Die Gebühren können von der Zulassungsstelle gelegentlich angepasst werden.
Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil 1
- Zulassungsbescheinigung Teil 2
- eVB-Nummer ihrer Kfz-Versicherung
- Gültiger TÜV-Nachweis
- Ausweis oder Aufenthaltstitel mit Online-Funktion

Eine ausführliche Anleitung finden Sie hier.
Den Link zur Online-Zulassung Ihres Fahrzeugs können Sie in den Kontaktdaten der Zulassungsstelle weiter unten finden.
Online-Außerbetriebsetzung in Bretten ✅
- Die Abmeldung eines Fahrzeugs im Landkreis Karlsruhe kann ebenfalls internetbasiert erfolgen. Damit können Fahrzeughalter ihr Auto oder Motorrad bequem von zu Hause aus außer Betrieb setzen, ohne persönlich zur Zulassungsstelle gehen zu müssen.


- Die digitale Außerbetriebsetzung ist für alle Fahrzeugarten möglich – darunter Autos, PKW, LKW, Motorräder und Anhänger.
- Melden Sie Ihr Auto jetzt günstig online ab und zahlen Sie die Gebühren ganz bequem später ✅
QR-Code auf dem Kennzeichenwappen
Sie können Ihr Auto online abmelden, sofern die Kennzeichenwappen einen QR-Code enthalten, wie im Beispielbild dargestellt.

Wunschkennzeichenreservierung für Bretten (BR)
Sie möchten ein Fahrzeug zulassen und dabei ein persönliches Wunschkennzeichen (BR) sichern?
- Kein Problem – hier erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie ein Wunschkennzeichen online prüfen, reservieren und was Sie dabei beachten müssen.

Reservierung des Kennzeichens
- Wunschkennzeichen auswählen: Überprüfen Sie, ob die gewünschte Kombination verfügbar ist.
- Reservierung: Stellen Sie sicher, dass das Kennzeichen für den zukünftigen Fahrzeughalter reserviert wird.
- Bestätigung ausdrucken: Nach der erfolgreichen Eingabe Ihrer Daten können Sie die Bestätigung ausdrucken.
- Bestätigung mitnehmen: Bringen Sie die Bestätigung zu Ihrer Kfz-Zulassung mit.

Gebühr
Die Gebühr von 12,80 € für das Wunschkennzeichen wird erst im Zulassungsvorgang fällig und nur, wenn das Kennzeichen tatsächlich zugeteilt wird. Die Reservierung über das Kfz-Zulassungsportal ist kostenlos.
Reservierungslink & Kennzeichenkürzeln


Im Landkreis Karlsruhe werden folgende Kennzeichenkürzel verwendet:
- KA: Dieses Kürzel steht für Karlsruhe. Es ist das Hauptkennzeichen und gilt sowohl für den Landkreis Karlsruhe als auch für die Stadt Karlsruhe (die ein eigener Stadtkreis ist).
- BR: Dieses Kürzel steht für Bruchsal. Es ist ein sogenanntes „Altkennzeichen“, das seit 2013 wieder wahlweise im Landkreis Karlsruhe ausgegeben wird. Es bezieht sich auf den früheren Landkreis Bruchsal, der 1973 im Landkreis Karlsruhe aufging.
Fahrzeughalter im Landkreis Karlsruhe können also zwischen den Kennzeichen KA und BR wählen. In der Stadt Karlsruhe wird nur KA ausgegeben.
Wunschkennzeichen hier reservieren

Kfz-Steuer und Überführungsfahrten
Kfz-Steuer & Berechnung
- Die Zollverwaltung in Karlsruhe ist für Kfz-Angelegenheiten wie Zulassung oder Umschreibung in Bretten zuständig. Bei einer Außerbetriebsetzung erstattet sie gegebenenfalls offene Kfz-Steuerbeträge zurück.
- Der Kraftfahrzeugsteuerrechner ist für die Berechnung der Jahressteuer in unkomplizierten Fällen ausgelegt. Hier gehts zur Berechnung.

Kurzzeitkennzeichen
Kurzzeitkennzeichen können sowohl von Personen mit Wohnsitz im Landkreis Karlsruhe als auch von Käufern beantragt werden, die ein Fahrzeug im Landkreis Karlsruhe erworben haben. Zu beachten ist, dass diese Kennzeichen maximal fünf Tage gültig sind.
Zuständige Behörde/n
Für die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ist die örtliche Zulassungsbehörde oder die Zulassungsbehörde am Registrierungsort des Fahrzeugs zuständig.

Voraussetzungen
- Fahrzeugfestlegung: Ein konkretes Fahrzeug muss angegeben werden
- Gültige HU/AU: Das Fahrzeug muss über eine gültige Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU) verfügen.
- Betriebserlaubnis: Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs muss weiterhin gültig sein.
Benötigte Unterlagen
- ✅ Fahrzeugschein & Fahrzeugbrief.
- ✅ Hauptuntersuchung (TÜV)
- ✅ Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung des Bürgeramtes/Meldebehörde.
- ✅ Kaufvertrag (sofern der Antrag durch den Käufer erfolgt)
- ✅ Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer).
Gebühren
- Verwaltungsgebühr: 13,10 Euro
- Prägung der Kennzeichen: etwa 20-30 Euro
- eVB-Nummer: Zwischen 30 und 50 Euro je nach Fahrzeugtyp
- Zulassungsservice: Beauftragen Sie einen Zulassungsdienst, verläuft die Beantragung in der Regel unkompliziert, jedoch gegen einen Aufpreis. Die Kosten können je nach Anbieter variieren.
Ausfuhrkennzeichen
Falls Sie ein Fahrzeug exportieren möchten, das in der Bundesrepublik zugelassen wurde, benötigen Sie ein Ausfuhrkennzeichen.

Folgende Dokumente werden benötigt.
- ✅ Fahrzeugbrief & Fahrzeugschein
- ✅ Antragsformular (Musterantrag – PDF)
- ✅ Kennzeichen, falls das Fahrzeug noch zugelassen ist
- ✅ Gültiger Nachweis über die Hauptuntersuchung
- ✅ Gültiger Personalausweis, Reisepass oder ausländisches Original-Ausweisdokument.
- ✅ Deckungskarte.
- ✅ Bei Vertretung zusätzlich schriftliche Vollmacht.
- ✅ Das Fahrzeug ist der Zulassungsstelle vorzuführen.
Zulassungsservice in der Nähe
- Zulassungsdienste bieten Dienstleistungen wie die Fahrzeugzulassung und die Beantragung von Überführungskennzeichen an. Der Hauptvorteil ist die Zeitersparnis, was sie insbesondere für Berufstätige, Firmen und bei dringendem Bedarf nützlich macht. Häufig ermöglichen sie zudem einen beschleunigten Service.
- Finden Sie lokale Anbieter in Bretten auf Google Maps.

Straßenverkehrsamt Bretten (Außenstelle)
Anschrift | Hermann-Beuttenmüller-Straße 6 75015 Bretten |
Telefon | 07252-86389 |
Webseite | bretten.de |
Kontakt per Email | |
Route | Auf Google Maps |
Öffnungszeiten & Termin 🧭
Montag | 07:30–12:30 13:00-16:30 Uhr |
Dienstag | 07:30–12:30 Uhr |
Mittwoch | 07:30–12:30 Uhr |
Donnerstag | 07:30–12:30 Uhr |
Freitag | 07:30–12:30 Uhr |
Termin | Online buchen |
