Straßenverkehrsamt Karlstadt

  • Hier erhalten Sie Informationen zur Kfz-Zulassung und Außerbetriebsetzung & Terminvereinbarung.
  • Zudem finden Sie detaillierte Informationen zu Wunschkennzeichen, Kurzzeitkennzeichen, Ausfuhrkennzeichen, sowie den Öffnungszeiten.
Zulassungsstelle Karlstadt
Zulassungsstelle Karlstadt

Dienstleistungen & Informationen

Hier sind Dienstleistungen sowie Informationen der Zulassungsbehörde aufgelistet.

Dienstleistungen der Zulassungsstelle
Kfz zulassen oder ummelden

Erforderliche Unterlagen bei Zulassung o. Umschreibung vor Ort:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Sie müssen sich ausweisen können.
    • Bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis mit. Alternativ geht auch ein Reisepass, dann benötigen Sie aber zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung Ihres Wohnortes (nicht älter als 3 Monate).
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
    • Dieses Dokument weist Sie als Eigentümer bzw. Verfügungsberechtigten des Fahrzeugs aus.
Ausschnitt aus einer Zul.B 2
Ausschnitt aus einer Zul.B 2
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Ausschnitt aus einer Zul.B 1
Ausschnitt aus einer Zul.B 1
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
    • Ihre Kfz-Versicherung übermittelt Ihnen diese siebenstellige Nummer (meist per E-Mail, SMS oder Post), sobald Sie eine Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug abgeschlossen haben. Diese Nummer bestätigt der Zulassungsstelle das Bestehen des Versicherungsschutzes.
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Abgasuntersuchung (AU)
    • Der aktuelle Prüfbericht von TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS etc. belegt, dass Ihr Fahrzeug verkehrssicher ist.
    • Bei Neuwagen ist dieser Nachweis in den ersten drei Jahren meist nicht erforderlich, da die erste HU erst nach 36 Monaten fällig ist. Die Konformitätsbescheinigung (CoC) reicht hier oft aus.
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
    • Die Kfz-Steuer wird per Lastschrift eingezogen. Weiter unten unter Formulare finden Sie die Datei zum Herunterladen.
  • Alte Kennzeichenschilder – Nur bei Ummeldung
    • Wenn Sie das Fahrzeug ummelden (z.B. wegen Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk oder weil Sie neue Kennzeichen möchten) und es noch angemeldet ist, müssen Sie die alten Nummernschilder zur Entwertung mitbringen.

Zusätzliche Dokumente in bestimmten Fällen:

  • Bei Vertretung: Wenn Sie nicht persönlich zur Zulassungsstelle gehen können, benötigt die beauftragte Person eine schriftliche Vollmacht von Ihnen, ihren eigenen Ausweis sowie eine Kopie Ihres Ausweises.
  • Für Firmenfahrzeuge: Zusätzlich ein Handelsregisterauszug (bei GmbH, AG, OHG, KG) oder eine Gewerbeanmeldung (bei Einzelunternehmen, GbR).

Tipps:

  • Termin vereinbaren: Da viele Zulassungsstellen nur noch Online-Termine anbieten, ist es ratsam, sich frühzeitig zu informieren. Den Link zur offiziellen Website der Zulassungsbehörde finden Sie unten bei den Kontaktdaten.
  • Kosten: Für die An- oder Ummeldung fallen Gebühren an. Diese variieren je nach Zulassungsbezirk und Aufwand (z.B. Wunschkennzeichen). Rechnen Sie mit ca. 30-60 Euro plus Kosten für die Nummernschilder.
  • i-Kfz: Seit September 2023 können Fahrzeuge auch online über das i-Kfz-Verfahren zugelassen oder umgeschrieben werden. Nähere Details dazu finden Sie weiter unten.
Kfz-Zulassung
Außerbetriebsetzung vor Ort

Benötigte Unterlagen zur Außerbetriebsetzung vor Ort

  • ✅ Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • ✅ Ggf. Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • ✅ Kennzeichen für die Entstempelung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) – Nur bei endgültiger Stilllegung (Verschrottung)
    • Nur wenn das Fahrzeug endgültig stillgelegt und verschrottet werden soll, müssen Sie auch die Zulassungsbescheinigung Teil II vorlegen.
    • Diese wird von der Zulassungsstelle eingezogen.
Musterbild - Schrottplatz für Fahrzeuge
Musterbild – Schrottplatz für Fahrzeuge
  • 💶 Kosten: Ab 15,90 Euro gemäß GebOSt

Was passiert nach der Abmeldung?

  • Die Zulassungsstelle vermerkt die Außerbetriebsetzung in der Zulassungsbescheinigung Teil I.
  • Die Siegel auf den Kennzeichen werden entfernt (Entstempelung).
  • Die Behörde informiert automatisch Ihre Kfz-Versicherung und das zuständige Hauptzollamt (für die Kfz-Steuer) über die Abmeldung.
Kfz-Abmeldung
Adressänderung (innerhalb)

Erforderliche Unterlagen bei Adressänderung persönlich vor Ort

  • ✅ Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
  • ✅ Gültiges Ausweisdokument: Personalausweis, alternativ Reisepass bzw. Pass inkl. gültiger Aufenthaltstitel,
  • ✅ Nachweis über die Hauptuntersuchung (TÜV, DEKRA o.ä.). Der Prüfbericht für die Hauptuntersuchung muss im Original vorgelegt werden.
  • ✅ Bei einer Firmenzulassung ist eine aktuelle Gewerbeanmeldung der Stadt und zusätzlich bei juristischen Personen ein aktueller Handelsregisterauszug des Amtsgerichtes erforderlich. Zusätzlich wird eine Ausweiskopie des Geschäftsführers benötigt.
  • ✅ Ggf. Vollmacht.
Adressänderung
Formulare herunterladen

Vollmacht für Kfz-Zulassung

Empfangsbevollmächtigung

SEPA-Lastschriftmandat

Verkaufsmeldung (Musterformular)

Digitale Dienstleistungen

Online-Zulassung eines Fahrzeugs ✅
Online-Zulassung eines Fahrzeugs per i-Kfz
  • In Bayern können Sie Fahrzeuge vollständig online an- oder ummelden. Das internetbasierte Zulassungsverfahren (i-Kfz) ermöglicht die Online-Antragstellung.
  • Für die Online-Zulassung benötigen Sie einen neuen Personalausweis mit aktivierter eID-Funktion und entweder ein Kartenlesegerät oder eine Identifikations-App. Außerdem müssen die Fahrzeugdokumente (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) Sicherheitscodes enthalten.
  • Die Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) ist für die Bereitstellung dieser Dienstleistung verantwortlich.
  • Hier finden Sie eine ausführliche Anleitung dazu.
Online-Außerbetriebsetzung ✅
Online Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs
Wunschkennzeichenreservierung für Karlstadt (MSP, GEM, KAR, LOH, MAR)

Sie möchten ein Fahrzeug zulassen und dabei ein persönliches Wunschkennzeichen (MSP, GEM, KAR, LOH, MAR) sichern?

  • Kein Problem – hier erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie ein Wunschkennzeichen online prüfen, reservieren und was Sie dabei beachten müssen.
Kennzeichenreservierung

Reservierung des Kennzeichens

  1. Wunschkennzeichen auswählen: Überprüfen Sie, ob die gewünschte Kombination verfügbar ist.
  2. Reservierung: Stellen Sie sicher, dass das Kennzeichen für den zukünftigen Fahrzeughalter reserviert wird.
  3. Bestätigung ausdrucken: Nach der erfolgreichen Eingabe Ihrer Daten können Sie die Bestätigung ausdrucken.
  4. Bestätigung mitnehmen: Bringen Sie die Bestätigung zu Ihrer Kfz-Zulassung mit.
Kfz-Zulassung nach Wunschkennzeichenreservierung
Kfz-Zulassung nach Wunschkennzeichenreservierung

Gebühr

Die Gebühr von 12,80 € für das Wunschkennzeichen wird erst im Zulassungsvorgang fällig und nur, wenn das Kennzeichen tatsächlich zugeteilt wird. Die Reservierung über das Kfz-Zulassungsportal ist kostenlos.


Reservierungslink & Kennzeichenkürzeln

MSP: Dieses Kürzel steht für Main-Spessart
MSP: Dieses Kürzel steht für Main-Spessart
GEM: Dieses Kürzel steht für Gemünden am Main
GEM: Dieses Kürzel steht für Gemünden am Main
KAR: Dieses Kürzel steht für Karlstadt
KAR: Dieses Kürzel steht für Karlstadt
LOH: Dieses Kürzel steht für Lohr am Main
LOH: Dieses Kürzel steht für Lohr am Main
MAR: Dieses Kürzel steht für Marktheidenfeld
MAR: Dieses Kürzel steht für Marktheidenfeld

Im Landkreis Main-Spessart werden folgende Kennzeichenkürzel verwendet:

  1. MSP: Dieses Kürzel steht für Main-Spessart. Es ist das Hauptkennzeichen für den Landkreis.
  2. GEM: Dieses Kürzel steht für Gemünden am Main. Es ist ein sogenanntes „Altkennzeichen“, das seit 2013 wieder wahlweise im Landkreis Main-Spessart ausgegeben wird. Es bezieht sich auf den früheren Landkreis Gemünden am Main.
  3. KAR: Dieses Kürzel steht für Karlstadt. Es ist ebenfalls ein „Altkennzeichen“, das seit 2013 wieder wahlweise im Landkreis Main-Spessart ausgegeben wird. Es bezieht sich auf den früheren Landkreis Karlstadt.
  4. LOH: Dieses Kürzel steht für Lohr am Main. Auch dies ist ein „Altkennzeichen“, das seit 2013 wieder wahlweise im Landkreis Main-Spessart verfügbar ist. Es bezieht sich auf den früheren Landkreis Lohr am Main.
  5. MAR: Dieses Kürzel steht für Marktheidenfeld. Dieses „Altkennzeichen“ ist seit 2013 wieder wahlweise im Landkreis Main-Spessart verfügbar. Es bezieht sich auf den früheren Landkreis Marktheidenfeld.

Fahrzeughalter im Landkreis Main-Spessart können also zwischen den Kennzeichen MSP, GEM, KAR, LOH und MAR wählen.

Wunschkennzeichen hier reservieren

Kennzeichen hier reservieren

Kfz-Steuer und Überführungsfahrten

Kfz-Steuer & Berechnung
  • Die Zollverwaltung in Schweinfurt ist für Kfz-Angelegenheiten wie Zulassung oder Umschreibung im Karlstadt zuständig. Bei einer Außerbetriebsetzung erstattet sie gegebenenfalls offene Kfz-Steuerbeträge zurück.
  • Der Kraftfahrzeugsteuerrechner ist für die Berechnung der Jahressteuer in unkomplizierten Fällen ausgelegt. Hier gehts zur Berechnung.
Kfz-Steuer
Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen können sowohl von Personen mit Wohnsitz im Landkreis Main-Spessart als auch von Käufern beantragt werden, die ein Fahrzeug im Landkreis Main-Spessart erworben haben. Zu beachten ist, dass diese Kennzeichen maximal fünf Tage gültig sind.

Zuständige Behörde/n

Für die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ist die örtliche Zulassungsbehörde oder die Zulassungsbehörde am Registrierungsort des Fahrzeugs zuständig.

Beantragung des Kurzzeitkennzeichens

Voraussetzungen

  • Fahrzeugfestlegung: Ein konkretes Fahrzeug muss angegeben werden
  • Gültige HU/AU: Das Fahrzeug muss über eine gültige Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU) verfügen.
  • Betriebserlaubnis: Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs muss weiterhin gültig sein.

Benötigte Unterlagen

  • ✅ Fahrzeugschein & Fahrzeugbrief.
  • Hauptuntersuchung (TÜV)
  • ✅ Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung des Bürgeramtes/Meldebehörde.
  • Kaufvertrag (sofern der Antrag durch den Käufer erfolgt)
  • ✅ Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer).

Gebühren

  • Verwaltungsgebühr: 13,10 Euro
  • Prägung der Kennzeichen: etwa 20-30 Euro
  • eVB-Nummer: Zwischen 30 und 50 Euro je nach Fahrzeugtyp
  • Zulassungsservice: Beauftragen Sie einen Zulassungsdienst, verläuft die Beantragung in der Regel unkompliziert, jedoch gegen einen Aufpreis. Die Kosten können je nach Anbieter variieren.

Ausfuhrkennzeichen

Falls Sie ein Fahrzeug exportieren möchten, das in der Bundesrepublik zugelassen wurde, benötigen Sie ein Ausfuhrkennzeichen.

Beantragung des Ausfuhrkennzeichens
Beantragung des Ausfuhrkennzeichens

Folgende Dokumente werden benötigt.

  • Fahrzeugbrief & Fahrzeugschein
  • Antragsformular (Musterantrag – PDF)
  • ✅ Kennzeichen, falls das Fahrzeug noch zugelassen ist
  • ✅ Gültiger Nachweis über die Hauptuntersuchung
  • ✅ Gültiger Personalausweis, Reisepass oder ausländisches Original-Ausweisdokument.
  • ✅ Deckungskarte.
  • ✅ Bei Vertretung zusätzlich schriftliche Vollmacht.
  • ✅ Das Fahrzeug ist der Zulassungsstelle vorzuführen.

Straßenverkehrsamt Karlstadt

AnschriftMarktpl. 8
97753 Karlstadt
Telefon09353-793-1433
EmailKontakt per Email
Webseitemain-spessart.de
RouteAuf Google Maps
Kontaktinformationen des Straßenverkehrsamts

Öffnungszeiten & Termin 🧭

Montag08:00–12:00 & 13:00-15:00 Uhr
Dienstag08:00–12:00 & 13:00-15:00 Uhr
Mittwoch08:00–12:00 Uhr
Donnerstag08:00–12:00 & 13:00-15:00 Uhr
Freitag08:00–12:00 Uhr
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Öffnungszeiten können sich ändern
Straßenverkehrsamt Karlstadt: Öffnungszeiten, Kontaktdaten und Online-Termin
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