ℹ️ Alles rund um die Kfz-Zulassung in Garmisch-Partenkirchen auf einen Blick: Wir stellen Ihnen alle wichtigen Informationen übersichtlich und vollständig zur Verfügung..
- ✅ Wunschkennzeichen reservieren
- ✅ Kennzeichen für Überführungen
- ✅ Kfz-An-, Ab- und ummelden
- ✅ Anschrift & Öffnungszeiten
- ✅ Zulassungsservice
- ✅ Terminbuchung
- ✅ Formulare

🌐 Digitale Dienstleistungen
Über die digitalen Dienstleistungen können Fahrzeugangelegenheiten wie Zulassung, Ummeldung, Abmeldung, Adressänderung und Wunschkennzeichen vollständig online erledigt werden – ohne Wartezeiten, und Amtsbesuch.
🗂️ Folgende Dokumente benötigen Sie in Garmisch-Partenkirchen vor Ort für die Stilllegung:

- Fahrzeugschein (ZB Teil 1)
- Ggf. Fahrzeugbrief (ZB Teil 2)
- Kennzeichenschilder
- Ggf. Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Bei Verschrottung zusätzlich Verwertungsnachweis
💶 Verwaltungsgebühren: Die Gebühr beträgt je nach Aufwand ab 15,90 Euro gemäß GebOSt.
Online Abmeldung für 14,99 Euro ✅
Sie können Ihr Fahrzeug in (unabhängig vom Typ: Auto, LKW, Motorrad, Anhänger oder Saisonkennzeichen) online abmelden – ohne Gang zur Kfz-Zulassungsbehörde.
- ✅ Die Kfz-Versicherung wird automatisch elektronisch benachrichtigt.
- ✅ Die Information an das Hauptzollamt zur Kfz-Steuer erfolgt automatisch.
- ✅ Es stehen mehrere Zahlungsarten zur Verfügung.


In den 14,99 € ist bereits die Gebühr des Straßenverkehrsamts enthalten.
🗂️ Diese Unterlagen werden für die Zulassung in Garmisch-Partenkirchen vor Ort benötigt:

- Fahrzeugbrief & Fahrzeugschein
- gültige Hauptuntersuchung (HU)
- Personalausweis oder Reisepass
- eVB-Nummer
- SEPA-Lastschriftmandat
- Kennzeichenschilder
- nur bei Umschreibung / Ummeldung
💶 Verwaltungsgebühren: Die Gebühr beträgt je nach Aufwand zwischen 23 und 40 Euro.
Online Zulassung ab 12,80 Euro 💻
Viele Fahrzeug-Angelegenheiten in Garmisch-Partenkirchen können bequem online über das Serviceportal erledigt werden.
Digitale Dienstleistungen
- ✅ Online-Zulassung
- ✅ Online-Ummeldung
- ✅ Wiederzulassung
- ✅ Adressänderung
- ✅ Sonderkennzeichen


Nutzen Sie die kostenlose Online-Reservierung: Prüfen und sichern Sie sich Ihr Wunschkennzeichen direkt im Behördenportal.

- Möglich für folgende Fahrzeugarten
- 🚗 Pkw / Lkw / Wohnmobil
- 🏍️ Motorrad
- 🛵 Leichtkraftrad
- 🛻 Quad
- 🚜 Traktor

🚙 Überführungskennzeichen
Ein Überführungskennzeichen ist erforderlich, wenn ein Fahrzeug vorübergehend und rechtmäßig im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden soll, ohne dass es ordnungsgemäß zugelassen ist.
Das Kurzzeitkennzeichen der Zulassungsstelle Garmisch-Partenkirchen ist bis zu fünf Tage gültig und wird für eine kurzfristige Fahrzeugnutzung benötigt.

Anwendungsbereiche sind:
- Probefahrten
- Fahrten zur Hauptuntersuchung
- Fahrten zur Reparaturwerkstatt
Nicht erlaubt sind:
- Private Fahrten
- Fahrten ins Ausland

Ausfuhrkennzeichen bekannt unter Zollkennzeichen werden benötigt, falls ein Fahrzeug aus Deutschland exportiert wird.
Benötigte Unterlagen in sind:
- Fahrzeugbrief & Schein
- Kaufvertrag
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Bei Vertretung: Vollmacht + Ausweis des Bevollmächtigten


Unternehmen mit Sitz in Garmisch-Partenkirchen dürfen rote Händlerkennzeichen beantragen, während Privatpersonen lediglich Kurzzeit- oder Ausfuhrkennzeichen erhalten können.

Zulassungsdienste nehmen Ihnen den gesamten Behördengang ab – egal ob Kfz-Zulassung, Überführungskennzeichen oder Abmeldung.
- Sie prüfen alle Unterlagen, erledigen die Formalitäten meist innerhalb weniger Stunden und prägen direkt vor Ort die Kennzeichen – ganz ohne dass Sie selbst zur Zulassungsstelle fahren müssen.
- Hier finden Sie eine Liste der Zulassungsdienste in Garmisch-Partenkirchen

🛠️ Weitere Dienstleistungen
Nachfolgend sind weitere Dienstleistungen der Behörde aufgeführt.
- Wenn Sie innerhalb vom Landkreis Garmisch-Partenkirchen umgezogen sind, genügt eine Änderung der Halterdaten (Adressänderung). Kommen Sie dagegen aus einem anderen Landkreis, müssen Sie eine vollständige Ummeldung beantragen.


- Sie haben Ihr Fahrzeug abgemeldet und möchten es jetzt wieder auf sich selbst zulassen?
- Dann spricht man von Wiederzulassung. Kosten etwa: 23 Euro.
- Entweder erledigen Sie es persönlich beim Straßenverkehrsamt in Garmisch-Partenkirchen oder ganz einfach online – den Link dazu finden Sie oben.
Benötigte Unterlagen / Dokumente
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- gültige eVB-Nummer
- aktuelle HU (Hauptuntersuchung)
- IBAN für Kfz-Steuer-Einzug
- Personalausweis oder Reisepass
- Wenn Sie Fahrzeugdokumente wie Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief verloren haben, oder diese gestohlen wurden, müssen Sie persönlich beim Straßenverkehrsamt vorsprechen.
- Hierfür ist die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung der eingetragenen Person notwendig.
- Eine bevollmächtigte Person kann keinen Antrag auf neue Fahrzeugdokumente stellen!

Benötigte Unterlagen / Dokumente
- ✔️ Personalausweis oder Reisepass
- ✔️ TÜV-Bericht (falls vorhanden)
- ✔️ Im Erbfall: bitte Erbschein Vorlegen
- ✔️ Falls Sie bei der Polizei eine Diebstahlanzeige gemacht haben, dann bringen Sie diese bitte mit.

In Deutschland braucht man eine Umweltplakette (die man für 5 Euro gegen Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil 1 kaufen kann), wenn man in sogenannte Umweltzonen fahren möchte. Ohne gültige Plakette droht ein Bußgeld.
Die Plakette ist erhältlich bei den;
- ✔️ TÜV-Stationen (TÜV Süd, TÜV Nord, TÜV Rheinland)
- ✔️ DEKRA-Stationen
- ✔️ GTÜ oder KÜS Prüfstellen
- ✔️ Zulassungsstellen (Kfz-Behörde / Bürgeramt)
- ✔️ Autowerkstätten
⬇️ Formulare & Kfz-Steuer
Hier finden Sie alle wichtigen Formulare sowie Informationen zur Kfz-Steuer.
- Der Kfz-Steuerrechner zeigt Ihnen in wenigen Schritten Ihre Jahressteuer an.
- Sie müssen nur die wichtigsten Daten Ihres Fahrzeugs und die Postleitzahl von Ihrem Wohnort eingeben, um die Höhe der zu erwartenden Steuer zu erfahren.
- → Hier können Sie die Kfz-Steuer online berechnen lassen ✅

Als Verkäufer sind Sie gesetzlich verpflichtet, den Halterwechsel des Fahrzeugs der Zulassungsstelle unverzüglich zu melden.

- Das ist besonders wichtig, wenn Sie das Auto angemeldet übergeben.
- Solange es nicht umgeschrieben oder abgemeldet ist, haften Sie weiterhin als Halter gegenüber den Behörden.
- Drucken Sie die Datei unten aus.
- Veräußerungsanzeige als PDF: Download 🖨️
- Senden es ausgefüllt, und unterschrieben an die unten angegebene Email-Adresse der Zulassungsbehörde ⬇️
Berechnen Sie hier Ihre voraussichtlichen Kfz-Gebühren. Klicken Sie auf die entsprechenden Kacheln, um Dienstleistungen zu Ihrem Paket hinzuzufügen oder zu entfernen. Die Summe aktualisiert sich automatisch.

(Hinweis 2 beachten) 34,00 €
(Hinweis 2 beachten) 12,80 €
(Hinweis 3 beachten) 17,00 €
(Hinweis 3 beachten) 17,00 €
| 📍 Anschrift | Partenkirchner Straße 52 82490 Garmisch-Partenkirchen |
| 📞 Telefon | +49 8821 751356 |
| Kontakt per E-Mail | |
| 🔗 Webseite | Zur Behördenseite |
| 🗺️ Route | Google Maps |
| Montag | 07:30 bis 12:00 Uhr |
| Dienstag | 07:30 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 15:30 Uhr |
| Mittwoch | 07:30 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 15:30 Uhr |
| Donnerstag | 07:30 bis 12:00 Uhr |
| Freitag | 07:30 bis 12:00 Uhr |
