- Alles rund um die Kfz-Zulassung in Geislingen – einfach, übersichtlich und vollständig.
- Von der Anmeldung über Ummeldung und Abmeldung bis hin zu Wunschkennzeichen, Überführungskennzeichen, benötigten Formularen und Gebühren.

🛠️ Dienstleistungen vor Ort
📴 Fahrzeug vor Ort abmelden
🗂️ Folgende Dokumente benötigen Sie in Geislingen vor Ort für die Stilllegung:
1 Fahrzeugschein (ZB I)
2 Ggf. Fahrzeugbrief (ZB II)
3 Kfz-Kennzeichen
4 Ggf. Ausweis / Reisepass
5 Verwertungsnachweis
🛂 Kfz vor Ort zulassen / ummelden
1 Fahrzeugbrief & -schein
2 Gültige HU (TÜV)
3 Ausweis oder Reisepass
4 eVB-Nummer
5 SEPA-Mandat
6 Kennzeichen (nur bei Ummeldung)
🟡 Kurzzeitkennzeichen beantragen
🟥 Ausfuhrkennzeichen beantragen
⬇️ Formulare & Gebührenrechner
⬇️ Dokumente als PDF herunterladen
💸 Gebührenrechner
Außerbetriebsetzung16,80 €Hinweis 1 beachten
Ausfuhrkennzeichen34,00 €Hinweis 1, 2 und 3 beachten
Kurzzeitkennzeichen12,80 €Hinweis 1, 2 und 3 beachten
Adress- oder Namensänderung11,70 €Hinweis 1 beachten
Neuzulassung30,00 €Hinweis 1 und 3 beachten
Ummeldung26,00 €Hinweis 1 und 3 beachten
Wiederzulassung23,00 €Hinweis 1 beachten
Kfz-Schild hinten17,00 €Hinweis 3 beachten
Kfz-Schild vorne17,00 €Hinweis 3 beachten
Wunschkennzeichen12,80 €Hinweis 4 beachten
Feinstaubplakette5,00 €
Voraussichtliche Gesamtgebühr:0,00 €
Hinweis 1: Dies sind bundesweit ermittelte Richtwerte für die Verwaltungsgebühren.
Hinweis 2: Für Überführungskennzeichen benötigen Sie zusätzlich eVB-Nummer die Sie kaufen müssen.
Hinweis 3: Es handelt sich hierbei um bundesweit ermittelte Durchschnittswerte. Die Kosten für die Prägung können davon abweichen.
Hinweis 4: Die Reservierungsgebühren sind in der Regel bei der Zulassung zu entrichten, sofern die Behörde nichts anderes bestimmt.
Hinweis 2: Für Überführungskennzeichen benötigen Sie zusätzlich eVB-Nummer die Sie kaufen müssen.
Hinweis 3: Es handelt sich hierbei um bundesweit ermittelte Durchschnittswerte. Die Kosten für die Prägung können davon abweichen.
Hinweis 4: Die Reservierungsgebühren sind in der Regel bei der Zulassung zu entrichten, sofern die Behörde nichts anderes bestimmt.
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