Ausfuhrkennzeichen, bekannt unter Zollkennzeichen, werden benötigt, falls ein Fahrzeug aus Deutschland dauerhaft exportiert wird.

Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder ReisepassOriginaldokument erforderlich
- Unterlagen bei juristischen Personen / FirmenHandelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszug
- MeldebescheinigungNur bei Vorlage eines Reisepasses notwendig
- Vollmacht + Ausweis des BevollmächtigtenFalls Sie nicht persönlich erscheinen können.
- EmpfangsbevollmächtigungZwingend bei Wohnsitz im Ausland
- Versicherung & Steuern: Spezielle Export-eVBGültig für Ausfuhrkennzeichen
- SEPA-LastschriftmandatFür die Einziehung der Kfz-Steuer.
Wie lange ist das Kennzeichen gültig?
Die Dauer hängt von der Hauptuntersuchung sowie Ihrer Deckungskarte ab.
Gültig bis einschließlich:
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Eine Empfangsbevollmächtigung wird nur dann benötigt, wenn der neue Halter oder Besitzer seinen Wohnsitz im Ausland hat.
Vollmacht für Vertretungen
SEPA-Lastschriftmandat
Empfangsbevollmächtigung
