Straßenverkehrsamt Hildesheim

Straßenverkehrsamt Hildesheim
  • Hier erhalten Sie Informationen zur Kfz-Zulassung, Kfz-Außerbetriebsetzung & Terminvereinbarung bei der Zulassungsstelle in Hildesheim.
  • Zudem finden Sie detaillierte Informationen zu Wunschkennzeichen, Kurzzeitkennzeichen, Ausfuhrkennzeichen, Kfz-Steuer sowie den Öffnungszeiten.
  • Erfahren Sie, welche Dokumente und Unterlagen Sie für Ihren Termin benötigen, und laden Sie die erforderlichen Formulare bequem herunter.

Online Zulassung ✅

Online Abmeldung


Dienstleistungen & Informationen

Hier sind Dienstleistungen sowie Informationen der Zulassungsbehörde aufgelistet.

Dienstleistungen der Zulassungsstelle
Zulassung oder Umschreibung vor Ort

Erforderliche Unterlagen bei Zulassung o. Umschreibung vor Ort

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • eVB-Nummer (Versicherungsbestätigungsnummer)
  • Kennzeichen für die Entstempelung (falls noch zugelassen)
  • gültiger Personalausweis oder ausländischen Personalausweis (ggf. Kopie)
  • Gültiger TÜV-Nachweis
  • bei Firmen einen Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
  • SEPA-Lastschriftmandat für Kfz-Steuer
  • Vollmacht für Beauftragte
Kfz-Zulassung
Außerbetriebsetzung vor Ort

Benötigte Unterlagen zur Außerbetriebsetzung vor Ort

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Ggf. Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Kennzeichen für die Entstempelung
  • Kosten: Ab 15,90 Euro gemäß GebOSt
Kfz-Abmeldung
Wunschkennzeichen reservieren

So beantragen Sie in 4 Schritten Ihr Wunschkennzeichen in Hildesheim

Kennzeichenreservierung
  1. Wunschkennzeichen auswählen: Überprüfen Sie, ob die gewünschte Kombination verfügbar ist.
  2. Reservierung: Stellen Sie sicher, dass das Kennzeichen für den zukünftigen Fahrzeughalter reserviert wird.
  3. Bestätigung ausdrucken: Nach der erfolgreichen Eingabe Ihrer Daten können Sie die Bestätigung ausdrucken.
  4. Bestätigung mitnehmen: Bringen Sie die Bestätigung zu Ihrer Kfz-Zulassung mit.

  • Gebühr: Die Gebühr von 12,80 € für das Wunschkennzeichen wird erst im Zulassungsvorgang fällig und nur, wenn das Kennzeichen tatsächlich zugeteilt wird. Die Reservierung über das Kfz-Zulassungsportal ist kostenlos.

Wunschkennzeichen hier reservieren

Kennzeichen hier reservieren
Adressänderung innerhalb des Zulassungsbezirks

Erforderliche Unterlagen bei Adressänderung persönlich vor Ort

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
  • Gültiges Ausweisdokument: Personalausweis, alternativ Reisepass bzw. Pass inkl. gültiger Aufenthaltstitel,
  • Nachweis über die Hauptuntersuchung (TÜV, DEKRA o.ä.). Der Prüfbericht für die Hauptuntersuchung muss im Original vorgelegt werden.
  • Bei einer Firmenzulassung ist eine aktuelle Gewerbeanmeldung der Stadt und zusätzlich bei juristischen Personen ein aktueller Handelsregisterauszug des Amtsgerichtes erforderlich. Zusätzlich wird eine Ausweiskopie des Geschäftsführers benötigt.
  • Ggf. Vollmacht.
Adressänderung
Ausfuhrkennzeichen beantragen

Falls Sie ein Fahrzeug exportieren möchten, das in der Bundesrepublik zugelassen wurde, benötigen Sie ein Ausfuhrkennzeichen. Bei der Terminvergabe wird Ihnen angezeigt, ob Sie dies hier erledigen können oder ob Sie sich an die Hauptstelle wenden müssen.

Beantragung des Ausfuhrkennzeichens
Beantragung des Ausfuhrkennzeichens

Hier sind alle benötigten Dokumente und Unterlagen:

  • Fahrzeugbezogene Dokumente:
    • Antragsformular (Musterantrag – PDF)
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein).
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief; bei Fahrzeugen vor dem 01.10.2005 ggf. Abmeldebestätigung).
    • Versicherungsbestätigung für Ausfuhrfahrzeuge.
    • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU), falls das Fahrzeug:
      • älter als drei Jahre ist oder
      • zuvor als Mietfahrzeug, Taxi oder Ähnliches zugelassen war (für die gesamte Laufzeit der Ausfuhrzulassung).
      • Nachweis durch den letzten HU-Bericht oder Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil I.
  • Bei Vertretung zusätzlich:
    • Schriftliche Vollmacht.
    • Einverständniserklärung zur Offenlegung der Kfz-steuerlichen Verhältnisse oder rückständiger Gebühren.
    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person.
  • Bei minderjährigen Fahrzeughaltern zusätzlich:
    • Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten.
    • Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten.
  • Bei juristischen Personen/Firmen:
    • Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszug.
    • Erklärung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (SEPA-Lastschriftmandat).
  • Bei zugelassenen Fahrzeugen zusätzlich:
    • Kennzeichen zur Entstempelung
Kurzzeitkennzeichen beantragen

Kurzzeitkennzeichen sind ausschließlich für Probe- und Überführungsfahrten sowie Werkstattbesuche zulässig; alle anderen Fahrten sind nicht gestattet. Bei der Terminvergabe wird Ihnen mitgeteilt, ob die Beantragung hier möglich ist oder ob Sie sich an die Hauptstelle wenden müssen.

Hier sind alle benötigten Dokumente und Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass der antragstellenden Person.
  • Bei Vertretung zusätzlich:
    • Schriftliche Vollmacht.
    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person.
  • Falls die antragstellende Person nicht im Inland gemeldet ist:
    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass der empfangsberechtigten Person.
  • Bei minderjährigen Fahrzeughaltern zusätzlich:
    • Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten.
    • Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten.
  • Bei juristischen Personen/Firmen:
    • Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszug.
  • Nachweise über die technischen Voraussetzungen des Fahrzeugs:
    • Zulassungsbescheinigung Teil I, EG-Typgenehmigung, Betriebserlaubnis oder Nachweis über gültige Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung.
  • Gegebenenfalls Nachweise zum Standort des Fahrzeugs:
    • Zulassungsbescheinigung Teil II oder Kaufvertrag.
  • Für Kurzzeitkennzeichen:
    • Versicherungsbestätigung (eVB-Code).
Kfz-Steuer & Berechnung
  • Die Zollverwaltung in Braunschweig ist für Kfz-Angelegenheiten wie Zulassung oder Umschreibung in Hildesheim zuständig. Bei einer Außerbetriebsetzung erstattet sie gegebenenfalls offene Kfz-Steuerbeträge zurück.
  • Der Kraftfahrzeugsteuerrechner ist für die Berechnung der Jahressteuer in unkomplizierten Fällen ausgelegt. Hier gehts zur Berechnung.
Kfz-Steuer

Straßenverkehrsamt Hildesheim

AnschriftBavenstedter Str. 50
31135 Hildesheim
Telefon05121-309-0
EmailKontakt per Email
LandkreisHildesheim
Kfz-KürzelHI, ALF
RouteAuf Google Maps
Kontaktinformationen des Straßenverkehrsamts

Öffnungszeiten & Termin 🧭

Montag07:30-12:00 Uhr
Dienstag07:30-12:00 Uhr
Mittwoch07:30-12:00 Uhr
Donnerstag07:30–12:00 & 14:00–17:30 Uhr
Freitag07:30-12:00 Uhr
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