Kurzzeitkennzeichen in Idstein beantragen ab 13,10 Euro


Der Antrag kann von Bürgern gestellt werden, die im Rheingau-Taunus-Kreis wohnen oder dort ein Fahrzeug erworben haben. Ohne gültige Hauptuntersuchung sind nur Fahrten zur nächstgelegenen Prüfstelle im Zulassungsbezirk oder in angrenzenden Landkreisen erlaubt.

Kurzzeitkennzeichen in Idstein

Anwendungsbereiche von Kurzzeitkennzeichen

  • Probefahrten
  • Überführungsfahrten
  • Fahrten zur Hauptuntersuchung (HU/TÜV)
  • Wichtig: Nur im selben oder in angrenzenden Zulassungsbezirken erlaubt.

Wie lange ist das Kennzeichen gültig?

Kurzzeitkennzeichen können für 1 bis 6 Tage beantragt werden.



Gültigkeitsdauer des Kurzzeitkennzeichens:
Die Kennzeichen sind gültig bis einschließlich:
Danach ist eine Weiterfahrt nicht erlaubt.

Benötigte Dokumente und Unterlagen

1 Gültiger Personalausweis oder Reisepass
2 eVB-Nummer (Versicherungsbestätigung)
3 Empfangsbevollmächtigung
4 Fahrzeugpapiere
5 Nachweis der Hauptuntersuchung (HU)

Angrenzenden Landkreise

Ohne gültige Hauptuntersuchung sind nur Fahrten zur nächstgelegenen Prüfstelle im Zulassungsbezirk oder in angrenzenden Landkreisen erlaubt.

Die angrenzenden Landkreise und Städte sind:

  • Landkreis Limburg-Weilburg
  • Hochtaunuskreis
  • Main-Taunus-Kreis
  • Stadt Wiesbaden
  • Landkreis Mainz-Bingen
  • Rhein-Lahn-Kreis

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Eine Empfangsbevollmächtigung wird nur dann benötigt, wenn der neue Halter oder Besitzer seinen Wohnsitz im Ausland hat.