Ein Kurzzeitkennzeichen kann entweder von Einwohnern mit Wohnsitz im Rheingau-Taunus-Kreis oder von Käufern beantragt werden, die dort ein Fahrzeug erworben haben. Erfahren Sie hier alles Wichtige zu den benötigten Unterlagen und dem genauen Ablauf.
Anwendungsbereiche von Kurzzeitkennzeichen
- Für Probefahrten
- Für Überführungsfahrten
- Für Fahrten zur Hauptuntersuchung (HU/TÜV)
- Wichtig: Fahrten sind nur im selben oder in angrenzenden Zulassungsbezirken erlaubt.
Mit Fahrzeugen ohne gültige Hauptuntersuchung können Sie in folgende Landkreise und Städte zu Prüfstellen fahren:
Wie lange ist das Kennzeichen gültig?
Kurzzeitkennzeichen können für 1 bis 6 Tage beantragt werden.
Gültigkeitsdauer des Kurzzeitkennzeichens:
Die Kennzeichen sind gültig bis einschließlich:
…Danach ist eine Weiterfahrt nicht erlaubt.
…Danach ist eine Weiterfahrt nicht erlaubt.
Benötigte Dokumente und Unterlagen
1Gültiger Personalausweis oder Reisepass
2eVB-Nummer (Versicherungsbestätigung)
3Empfangsbevollmächtigung
4Fahrzeugpapiere
5Nachweis der Hauptuntersuchung (HU)
