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Kurzzeitkennzeichen in Idstein beantragen


Ein Kurzzeitkennzeichen kann entweder von Einwohnern mit Wohnsitz im Rheingau-Taunus-Kreis oder von Käufern beantragt werden, die dort ein Fahrzeug erworben haben. Erfahren Sie hier alles Wichtige zu den benötigten Unterlagen und dem genauen Ablauf.

Anwendungsbereiche von Kurzzeitkennzeichen

  • Für Probefahrten
  • Für Überführungsfahrten
  • Für Fahrten zur Hauptuntersuchung (HU/TÜV)
  • Wichtig: Fahrten sind nur im selben oder in angrenzenden Zulassungsbezirken erlaubt.

Mit Fahrzeugen ohne gültige Hauptuntersuchung können Sie in folgende Landkreise und Städte zu Prüfstellen fahren:

  • Landkreis Limburg-Weilburg
  • Hochtaunuskreis
  • Main-Taunus-Kreis
  • Stadt Wiesbaden
  • Landkreis Mainz-Bingen
  • Rhein-Lahn-Kreis

Wie lange ist das Kennzeichen gültig?

Kurzzeitkennzeichen können für 1 bis 6 Tage beantragt werden.



Gültigkeitsdauer des Kurzzeitkennzeichens:
Die Kennzeichen sind gültig bis einschließlich:
Danach ist eine Weiterfahrt nicht erlaubt.
Benötigte Dokumente und Unterlagen
1Gültiger Personalausweis oder Reisepass
2eVB-Nummer (Versicherungsbestätigung)
3Empfangsbevollmächtigung
4Fahrzeugpapiere
5Nachweis der Hauptuntersuchung (HU)
Formulare & Dokumente PDF

⚠️ Sämtliche Anträge wie Adressänderungen, Wiederzulassungen, Umschreibungen und Wunschkennzeichen müssen direkt über die offiziellen Behördenportale gestellt und abgewickelt werden. Die Verlinkungen führen direkt zu den Behördenportalen.