Straßenverkehrsamt Karlstadt

  • Hier finden Sie Infos zur Kfz-Zulassung, Online-Zulassung, Außerbetriebsetzung und Terminvereinbarung beim StVa Karlstadt.
  • Zudem finden Sie detaillierte Informationen zu Wunschkennzeichen, Kurzzeitkennzeichen, Ausfuhrkennzeichen, sowie den Öffnungszeiten.
Straßenverkehrsamt Karlstadt
Straßenverkehrsamt Karlstadt

Dienstleistungen vor Ort in Karlstadt

Kfz zulassen oder ummelden

Erforderliche Unterlagen bei Zulassung o. Umschreibung vor Ort:

  • ✅ Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • ✅ Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • ✅ Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • ✅ Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • ✅ Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Abgasuntersuchung (AU)
  • ✅ SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
    • Weiter unten unter „Formulare“ finden Sie die Datei zum Herunterladen.
  • ✅ Alte Kennzeichenschilder – Nur bei Ummeldung

Zusätzliche Dokumente in bestimmten Fällen:

  • Bei Vertretung: Wenn Sie nicht persönlich zur Zulassungsstelle gehen können, benötigt die beauftragte Person eine schriftliche Vollmacht von Ihnen, ihren eigenen Ausweis sowie eine Kopie Ihres Ausweises.
Kfz-Zulassung
Außerbetriebsetzung vor Ort

Benötigte Unterlagen zur Außerbetriebsetzung vor Ort

  • ✅ Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • ✅ Ggf. Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • ✅ Kennzeichen für die Entstempelung
  • ✅ Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) – Nur bei endgültiger Stilllegung (Verschrottung)
    • Nur wenn das Fahrzeug endgültig stillgelegt und verschrottet werden soll, müssen Sie auch die Zulassungsbescheinigung Teil II vorlegen.
    • Diese wird von der Zulassungsstelle eingezogen.
  • Kosten: Ab 15,90 Euro gemäß GebOSt

Was passiert nach der Abmeldung?

  • Die Zulassungsstelle vermerkt die Außerbetriebsetzung in der Zulassungsbescheinigung Teil I.
  • Die Siegel auf den Kennzeichen werden entfernt (Entstempelung).
  • Das Straßenverkehrsamt Karlstadt informiert automatisch Ihre Kfz-Versicherung und das zuständige Hauptzollamt (für die Kfz-Steuer) über die Abmeldung.
Kfz-Abmeldung
Adressänderung (innerhalb)

Erforderliche Unterlagen: Adressänderung

  • ✅ Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
  • ✅ Gültiges Ausweisdokument: Personalausweis, alternativ Reisepass bzw. Pass inkl. gültiger Aufenthaltstitel,
  • ✅ Nachweis über die Hauptuntersuchung (TÜV, DEKRA o.ä.). Der Prüfbericht für die Hauptuntersuchung muss im Original vorgelegt werden.
  • ✅ Bei einer Firmenzulassung ist eine aktuelle Gewerbeanmeldung der Stadt und zusätzlich bei juristischen Personen ein aktueller Handelsregisterauszug des Amtsgerichtes erforderlich. Zusätzlich wird eine Ausweiskopie des Geschäftsführers benötigt.
  • ✅ Ggf. Vollmacht.
Adressänderung
Formulare herunterladen

Benötigte Formulare in Karlstadt

Vollmacht für Kfz-Zulassung

Empfangsbevollmächtigung

SEPA-Lastschriftmandat

Verkaufsmeldung (Musterformular)

Digitale Dienstleistungen

Online-Zulassung in Karlstadt ✅
i-Kfz Online-Zulassung im Landkreis Main-Spessart

Kfz-Zulassung per i-Kfz

Kennzeichen reservieren in Karlstadt (MSP, GEM, KAR, LOH, MAR)

Sie haben die Möglichkeit ein persönliches Wunschkennzeichen (MSP, GEM, KAR, LOH, MAR) kostenlos zu reservieren.

Reservierung des Kennzeichens

  1. Wunschkennzeichen auswählen: Überprüfen Sie, ob die gewünschte Kombination verfügbar ist.
  2. Reservierung: Stellen Sie sicher, dass das Kennzeichen für den zukünftigen Fahrzeughalter reserviert wird.
  3. Bestätigung ausdrucken: Nach der erfolgreichen Eingabe Ihrer Daten können Sie die Bestätigung ausdrucken.
  4. Bestätigung mitnehmen: Bringen Sie die Bestätigung zu Ihrer Kfz-Zulassung mit.
Wunschkennzeichen reservieren

Gebühr

Die Gebühr von 12,80 € für das Wunschkennzeichen wird erst im Zulassungsvorgang fällig und nur, wenn das Kennzeichen tatsächlich zugeteilt wird. Die Reservierung über das Kfz-Zulassungsportal ist kostenlos.

Gebühren des Wunschkennzeichens

Reservierungslink & Kennzeichenkürzeln

MSP: Dieses Kürzel steht für Main-Spessart
MSP: Dieses Kürzel steht für Main-Spessart
GEM: Dieses Kürzel steht für Gemünden am Main
GEM: Dieses Kürzel steht für Gemünden am Main
KAR: Dieses Kürzel steht für Karlstadt
KAR: Dieses Kürzel steht für Karlstadt
LOH: Dieses Kürzel steht für Lohr am Main
LOH: Dieses Kürzel steht für Lohr am Main
MAR: Dieses Kürzel steht für Marktheidenfeld
MAR: Dieses Kürzel steht für Marktheidenfeld

Im Landkreis Main-Spessart werden folgende Kennzeichenkürzel verwendet:

  1. MSP: Dieses Kürzel steht für Main-Spessart. Es ist das Hauptkennzeichen für den Landkreis.
  2. GEM: Dieses Kürzel steht für Gemünden am Main. Es ist ein sogenanntes „Altkennzeichen“, das seit 2013 wieder wahlweise im Landkreis Main-Spessart ausgegeben wird. Es bezieht sich auf den früheren Landkreis Gemünden am Main.
  3. KAR: Dieses Kürzel steht für Karlstadt. Es ist ebenfalls ein „Altkennzeichen“, das seit 2013 wieder wahlweise im Landkreis Main-Spessart ausgegeben wird. Es bezieht sich auf den früheren Landkreis Karlstadt.
  4. LOH: Dieses Kürzel steht für Lohr am Main. Auch dies ist ein „Altkennzeichen“, das seit 2013 wieder wahlweise im Landkreis Main-Spessart verfügbar ist. Es bezieht sich auf den früheren Landkreis Lohr am Main.
  5. MAR: Dieses Kürzel steht für Marktheidenfeld. Dieses „Altkennzeichen“ ist seit 2013 wieder wahlweise im Landkreis Main-Spessart verfügbar. Es bezieht sich auf den früheren Landkreis Marktheidenfeld.

Fahrzeughalter im Landkreis Main-Spessart können also zwischen den Kennzeichen MSP, GEM, KAR, LOH und MAR wählen.

Wunschkennzeichen hier reservieren

Kennzeichen hier reservieren

Kfz-Steuer und Überführungskennzeichen

Kfz-Steuer & Berechnung
  • Die Zollverwaltung in Schweinfurt ist für Kfz-Angelegenheiten wie Zulassung oder Umschreibung im Karlstadt zuständig. Bei einer Außerbetriebsetzung erstattet sie gegebenenfalls offene Kfz-Steuerbeträge zurück.
  • Der Kraftfahrzeugsteuerrechner ist für die Berechnung der Jahressteuer in unkomplizierten Fällen ausgelegt. Hier gehts zur Berechnung.
Kfz-Steuer
Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen können sowohl von Personen mit Wohnsitz im Landkreis Main-Spessart als auch von Käufern beantragt werden, die ein Fahrzeug im Landkreis Main-Spessart erworben haben. Zu beachten ist, dass diese Kennzeichen maximal fünf Tage gültig sind.

Benötigte Unterlagen: Kurzzeitkennzeichen

  • ✅ Fahrzeugschein & Fahrzeugbrief.
  • Hauptuntersuchung (TÜV)
  • ✅ Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung des Bürgeramtes/Meldebehörde.
  • Kaufvertrag (sofern der Antrag durch den Käufer erfolgt)
  • ✅ Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer).
Kurzzeitkennzeichen-Schild

Gebühren

  • Verwaltungsgebühr: 13,10 Euro
  • Prägung der Kennzeichen: etwa 20-30 Euro
  • eVB-Nummer: Zwischen 30 und 50 Euro je nach Fahrzeugtyp
  • Zulassungsservice: Beauftragen Sie einen Zulassungsdienst, verläuft die Beantragung in der Regel unkompliziert, jedoch gegen einen Aufpreis. Die Kosten können je nach Anbieter variieren. Hier finden Sie eine Liste der Zulassungsdienste in Karlstadt.
Gebühren des Kurzeitkennzeichens

Ausfuhrkennzeichen

Beantragung des Ausfuhrkennzeichens

Falls Sie ein Fahrzeug exportieren möchten, das in der Bundesrepublik zugelassen wurde, benötigen Sie ein Ausfuhrkennzeichen.

Benötigte Unterlagen;

  • ✅ Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein
  • Antragsformular (Musterantrag – PDF)
  • ✅ Kfz-Kennzeichen, falls das Fahrzeug noch zugelassen ist
  • ✅ Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer in Form eines SEPA-Mandates
  • ✅ Gültiger Nachweis über die Hauptuntersuchung
  • ✅ Gültiger Personalausweis, Reisepass oder ausländisches Original-Ausweisdokument.
  • ✅ Deckungskarte speziell für Zollkennzeichen
  • ✅ Bei Vertretung zusätzlich schriftliche Vollmacht.
    • Schauen Sie oben bei „Formulare
  • ✅ Empfangsbevollmächtigung falls Antragsstelle in Deutschland keinen Wohnsitz hat. (Musterantrag – bundesweit gültig)

Wichtige Information: Bei der Antragstellung für Export- oder Zollkennzeichen müssen Sie das Fahrzeug der Zulassungsstelle Karlstadt vorführen. Ein Mitarbeiter prüft dann anhand der Fahrgestellnummer, ob die Fahrzeugdokumente dem Fahrzeug zugeordnet werden können.


Straßenverkehrsamt Karlstadt

AnschriftMarktpl. 8
97753 Karlstadt
Telefon09353-793-1433
EmailKontakt per Email
Webseitemain-spessart.de
RouteAuf Google Maps
Kontaktinformationen des Straßenverkehrsamts

Öffnungszeiten & Termin 🧭

Montag08:00–12:00 & 13:00-15:00 Uhr
Dienstag08:00–12:00 & 13:00-15:00 Uhr
Mittwoch08:00–12:00 Uhr
Donnerstag08:00–12:00 & 13:00-15:00 Uhr
Freitag08:00–12:00 Uhr
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Öffnungszeiten können sich ändern
Straßenverkehrsamt Karlstadt: Öffnungszeiten, Kontaktdaten und Online-Termin
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