Kurzzeitkennzeichen in Lauf an der Pegnitz beantragen ab 13,10 Euro


Der Antrag kann von Bürgern gestellt werden, die im Landkreis Nürnberger Land wohnen oder dort ein Fahrzeug erworben haben. Ohne gültige Hauptuntersuchung sind nur Fahrten zur nächstgelegenen Prüfstelle im Zulassungsbezirk oder in angrenzenden Landkreisen erlaubt.

Kurzzeitkennzeichen in Lauf an der Pegnitz

Anwendungsbereiche von Kurzzeitkennzeichen

  • Probefahrten
  • Überführungsfahrten
  • Fahrten zur Hauptuntersuchung (HU/TÜV)
  • Wichtig: Nur im selben oder in angrenzenden Zulassungsbezirken erlaubt.

Wie lange ist das Kennzeichen gültig?

Kurzzeitkennzeichen können für 1 bis 6 Tage beantragt werden.



Gültigkeitsdauer des Kurzzeitkennzeichens:
Die Kennzeichen sind gültig bis einschließlich:
Danach ist eine Weiterfahrt nicht erlaubt.

Benötigte Dokumente und Unterlagen

1 Gültiger Personalausweis oder Reisepass
2 eVB-Nummer (Versicherungsbestätigung)
3 Empfangsbevollmächtigung
4 Fahrzeugpapiere
5 Nachweis der Hauptuntersuchung (HU)

Angrenzenden Landkreise

Ohne gültige Hauptuntersuchung sind nur Fahrten zur nächstgelegenen Prüfstelle im Zulassungsbezirk oder in angrenzenden Landkreisen erlaubt.

Die angrenzenden Landkreise und Städte sind:

  • Landkreis Forchheim
  • Landkreis Bayreuth
  • Landkreis Amberg-Sulzbach
  • Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz
  • Landkreis Roth
  • Stadt Nürnberg
  • Landkreis Erlangen-Höchstadt

Dokumente als PDF herunterladen

Eine Empfangsbevollmächtigung wird nur dann benötigt, wenn der neue Halter oder Besitzer seinen Wohnsitz im Ausland hat.


Straßenverkehrsamt Lauf an der Pegnitz