Kurzzeitkennzeichen in Ludwigshafen (Rhein-Pfalz-Kreis) beantragen ab 13,10 Euro


Der Antrag kann von Bürgern gestellt werden, die im Rhein-Pfalz-Kreis wohnen oder dort ein Fahrzeug erworben haben. Ohne gültige Hauptuntersuchung sind nur Fahrten zur nächstgelegenen Prüfstelle im Zulassungsbezirk oder in angrenzenden Landkreisen erlaubt.

Kurzzeitkennzeichen in Ludwigshafen (Rhein-Pfalz-Kreis)

Anwendungsbereiche von Kurzzeitkennzeichen

  • Probefahrten
  • Überführungsfahrten
  • Fahrten zur Hauptuntersuchung (HU/TÜV)
  • Wichtig: Nur im selben oder in angrenzenden Zulassungsbezirken erlaubt.

Wie lange ist das Kennzeichen gültig?

Kurzzeitkennzeichen können für 1 bis 6 Tage beantragt werden.



Gültigkeitsdauer des Kurzzeitkennzeichens:
Die Kennzeichen sind gültig bis einschließlich:
Danach ist eine Weiterfahrt nicht erlaubt.

Benötigte Dokumente und Unterlagen

1 Gültiger Personalausweis oder Reisepass
2 eVB-Nummer (Versicherungsbestätigung)
3 Empfangsbevollmächtigung
4 Fahrzeugpapiere
5 Nachweis der Hauptuntersuchung (HU)

Angrenzenden Landkreise

Ohne gültige Hauptuntersuchung sind nur Fahrten zur nächstgelegenen Prüfstelle im Zulassungsbezirk oder in angrenzenden Landkreisen erlaubt.

Die angrenzenden Landkreise und Städte sind:

  • Stadt Worms
  • Stadt Frankenthal
  • Stadt Ludwigshafen am Rhein
  • Stadt Speyer
  • Landkreis Germersheim
  • Landkreis Südliche Weinstraße
  • Stadt Neustadt an der Weinstraße
  • Landkreis Bad Dürkheim
  • Landkreis Bergstraße
  • Stadt Mannheim
  • Rhein-Neckar-Kreis
  • Landkreis Karlsruhe

Dokumente als PDF herunterladen

Eine Empfangsbevollmächtigung wird nur dann benötigt, wenn der neue Halter oder Besitzer seinen Wohnsitz im Ausland hat.