Straßenverkehrsamt Mainburg

  • Hier finden Sie Infos zur Kfz-Zulassung, Online-Zulassung, Außerbetriebsetzung und Terminvereinbarung beim StVa Mainburg.
  • Zudem finden Sie detaillierte Informationen zu Wunschkennzeichen, Kurzzeitkennzeichen, Ausfuhrkennzeichen, sowie den Öffnungszeiten.
Straßenverkehrsamt Mainburg
Straßenverkehrsamt Mainburg

Dienstleistungen vor Ort in Mainburg

Kfz zulassen oder ummelden

Erforderliche Unterlagen bei Zulassung o. Umschreibung vor Ort:

  • ✅ Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • ✅ Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • ✅ Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • ✅ Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • ✅ Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Abgasuntersuchung (AU)
  • ✅ SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
    • Weiter unten unter „Formulare“ finden Sie die Datei zum Herunterladen.
  • ✅ Alte Kennzeichenschilder – Nur bei Ummeldung

Zusätzliche Dokumente in bestimmten Fällen:

  • Bei Vertretung: Wenn Sie nicht persönlich zur Zulassungsstelle gehen können, benötigt die beauftragte Person eine schriftliche Vollmacht von Ihnen, ihren eigenen Ausweis sowie eine Kopie Ihres Ausweises.
Kfz-Zulassung
Außerbetriebsetzung vor Ort

Benötigte Unterlagen zur Außerbetriebsetzung vor Ort

  • ✅ Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • ✅ Ggf. Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • ✅ Kennzeichen für die Entstempelung
  • ✅ Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) – Nur bei endgültiger Stilllegung (Verschrottung)
    • Nur wenn das Fahrzeug endgültig stillgelegt und verschrottet werden soll, müssen Sie auch die Zulassungsbescheinigung Teil II vorlegen.
    • Diese wird von der Zulassungsstelle eingezogen.
  • Kosten: Ab 15,90 Euro gemäß GebOSt

Was passiert nach der Abmeldung?

  • Die Zulassungsstelle vermerkt die Außerbetriebsetzung in der Zulassungsbescheinigung Teil I.
  • Die Siegel auf den Kennzeichen werden entfernt (Entstempelung).
  • Das Straßenverkehrsamt Mainburg informiert automatisch Ihre Kfz-Versicherung und das zuständige Hauptzollamt (für die Kfz-Steuer) über die Abmeldung.
Kfz-Abmeldung
Adressänderung (innerhalb)

Erforderliche Unterlagen: Adressänderung

  • ✅ Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
  • ✅ Gültiges Ausweisdokument: Personalausweis, alternativ Reisepass bzw. Pass inkl. gültiger Aufenthaltstitel,
  • ✅ Nachweis über die Hauptuntersuchung (TÜV, DEKRA o.ä.). Der Prüfbericht für die Hauptuntersuchung muss im Original vorgelegt werden.
  • ✅ Bei einer Firmenzulassung ist eine aktuelle Gewerbeanmeldung der Stadt und zusätzlich bei juristischen Personen ein aktueller Handelsregisterauszug des Amtsgerichtes erforderlich. Zusätzlich wird eine Ausweiskopie des Geschäftsführers benötigt.
  • ✅ Ggf. Vollmacht.
Adressänderung
Formulare herunterladen

Benötigte Formulare in Mainburg

Vollmacht für Kfz-Zulassung

Empfangsbevollmächtigung

SEPA-Lastschriftmandat

Verkaufsmeldung (Musterformular)

Digitale Dienstleistungen

Online-Zulassung in Mainburg ✅
i-Kfz Online-Zulassung im Landkreis Kelheim

Kfz-Zulassung per i-Kfz

Kennzeichen reservieren in Mainburg (KEH, MAI, PAR, RID, ROL)

Sie haben die Möglichkeit ein persönliches Wunschkennzeichen (KEH, MAI, PAR, RID, ROL) kostenlos zu reservieren.

Reservierung des Kennzeichens

  1. Wunschkennzeichen auswählen: Überprüfen Sie, ob die gewünschte Kombination verfügbar ist.
  2. Reservierung: Stellen Sie sicher, dass das Kennzeichen für den zukünftigen Fahrzeughalter reserviert wird.
  3. Bestätigung ausdrucken: Nach der erfolgreichen Eingabe Ihrer Daten können Sie die Bestätigung ausdrucken.
  4. Bestätigung mitnehmen: Bringen Sie die Bestätigung zu Ihrer Kfz-Zulassung mit.
Wunschkennzeichen reservieren

Gebühr

Die Gebühr von 12,80 € für das Wunschkennzeichen wird erst im Zulassungsvorgang fällig und nur, wenn das Kennzeichen tatsächlich zugeteilt wird. Die Reservierung über das Kfz-Zulassungsportal ist kostenlos.

Gebühren des Wunschkennzeichens

Reservierungslink & Kennzeichenkürzeln

KEH: Dieses Kürzel steht für Kelheim
KEH: Dieses Kürzel steht für Kelheim
MAI: Dieses Kürzel steht für Mainburg
MAI: Dieses Kürzel steht für Mainburg
PAR: Dieses Kürzel steht für Parsberg
PAR: Dieses Kürzel steht für Parsberg
RID: Dieses Kürzel steht für Ridenburg
RID: Dieses Kürzel steht für Ridenburg
ROL: Dieses Kürzel steht für Rottenburg an der Laaber
ROL: Dieses Kürzel steht für Rottenburg an der Laaber

Im Landkreis Kelheim werden folgende Kennzeichenkürzel verwendet:

  1. KEH: Dieses Kürzel steht für Kelheim. Es ist das Hauptkennzeichen für den Landkreis.
  2. MAI: Dieses Kürzel steht für Mainburg. Es ist ein sogenanntes „Altkennzeichen“, das seit Juli 2013 wieder wahlweise im Landkreis Kelheim ausgegeben wird. Es bezieht sich auf den früheren Landkreis Mainburg.
  3. PAR: Dieses Kürzel steht für Parsberg. Es ist ebenfalls ein „Altkennzeichen“, das seit Juli 2013 wieder wahlweise im Landkreis Kelheim ausgegeben wird. Es bezieht sich auf den früheren Landkreis Parsberg.
  4. RID: Dieses Kürzel steht für Ridenburg. Auch dies ist ein „Altkennzeichen“, das seit Juli 2013 wieder wahlweise im Landkreis Kelheim verfügbar ist. Es bezieht sich auf den früheren Landkreis Riedenburg.
  5. ROL: Dieses Kürzel steht für Rottenburg an der Laaber. Dieses „Altkennzeichen“ ist seit Juli 2013 wieder wahlweise im Landkreis Kelheim verfügbar. Es bezieht sich auf den früheren Landkreis Rottenburg an der Laaber.

Fahrzeughalter im Landkreis Kelheim können also zwischen den Kennzeichen KEH, MAI, PAR, RID und ROL wählen.

Wunschkennzeichen hier reservieren

Kennzeichen hier reservieren

Kfz-Steuer und Überführungskennzeichen

Kfz-Steuer & Berechnung
  • Die Zollverwaltung in Regensburg ist für Kfz-Angelegenheiten wie Zulassung oder Umschreibung in Mainburg zuständig. Bei einer Außerbetriebsetzung erstattet sie gegebenenfalls offene Kfz-Steuerbeträge zurück.
  • Der Kraftfahrzeugsteuerrechner ist für die Berechnung der Jahressteuer in unkomplizierten Fällen ausgelegt. Hier gehts zur Berechnung.
Kfz-Steuer
Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen können sowohl von Personen mit Wohnsitz im Landkreis Kelheim als auch von Käufern beantragt werden, die ein Fahrzeug im Landkreis Kelheim erworben haben. Zu beachten ist, dass diese Kennzeichen maximal fünf Tage gültig sind.

Benötigte Unterlagen: Kurzzeitkennzeichen

  • ✅ Fahrzeugschein & Fahrzeugbrief.
  • Hauptuntersuchung (TÜV)
  • ✅ Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung des Bürgeramtes/Meldebehörde.
  • Kaufvertrag (sofern der Antrag durch den Käufer erfolgt)
  • ✅ Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer).
Kurzzeitkennzeichen-Schild

Gebühren

  • Verwaltungsgebühr: 13,10 Euro
  • Prägung der Kennzeichen: etwa 20-30 Euro
  • eVB-Nummer: Zwischen 30 und 50 Euro je nach Fahrzeugtyp
  • Zulassungsservice: Beauftragen Sie einen Zulassungsdienst, verläuft die Beantragung in der Regel unkompliziert, jedoch gegen einen Aufpreis. Die Kosten können je nach Anbieter variieren. Hier finden Sie eine Liste der Zulassungsdienste in Mainburg.
Gebühren des Kurzeitkennzeichens

Ausfuhrkennzeichen

Beantragung des Ausfuhrkennzeichens

Falls Sie ein Fahrzeug exportieren möchten, das in der Bundesrepublik zugelassen wurde, benötigen Sie ein Ausfuhrkennzeichen.

Benötigte Unterlagen;

  • ✅ Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein
  • Antragsformular (Musterantrag – PDF)
  • ✅ Kfz-Kennzeichen, falls das Fahrzeug noch zugelassen ist
  • ✅ Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer in Form eines SEPA-Mandates
  • ✅ Gültiger Nachweis über die Hauptuntersuchung
  • ✅ Gültiger Personalausweis, Reisepass oder ausländisches Original-Ausweisdokument.
  • ✅ Deckungskarte speziell für Zollkennzeichen
  • ✅ Bei Vertretung zusätzlich schriftliche Vollmacht.
    • Schauen Sie oben bei „Formulare
  • ✅ Empfangsbevollmächtigung falls Antragsstelle in Deutschland keinen Wohnsitz hat. (Musterantrag – bundesweit gültig)

Wichtige Information: Bei der Antragstellung für Export- oder Zollkennzeichen müssen Sie das Fahrzeug der Zulassungsstelle Mainburg vorführen. Ein Mitarbeiter prüft dann anhand der Fahrgestellnummer, ob die Fahrzeugdokumente dem Fahrzeug zugeordnet werden können.


Straßenverkehrsamt Mainburg

AnschriftRegensburger Str. 1
84048 Mainburg
Telefon0875186510
EmailKontakt per Email
Webseitelandkreis-kelheim.de
RouteAuf Google Maps
Kontaktinformationen des Straßenverkehrsamts

Öffnungszeiten 🧭

Montag07:30–11:30 Uhr
Dienstag07:30–11:30 & 13:30-15:30 Uhr
Mittwoch07:30–11:30 Uhr
Donnerstag07:30–11:30 & 13:30-17:00 Uhr
Freitag07:30–11:30 Uhr
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Öffnungszeiten können sich ändern
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