Straßenverkehrsamt Mühldorf am Inn

  • Hier finden Sie Infos zur Kfz-Zulassung, Online-Zulassung, Außerbetriebsetzung und Terminvereinbarung beim StVa Mühldorf am Inn.
  • Zudem finden Sie detaillierte Informationen zu Wunschkennzeichen, Kurzzeitkennzeichen, Ausfuhrkennzeichen, sowie den Öffnungszeiten.
Straßenverkehrsamt Mühldorf am Inn
Straßenverkehrsamt Mühldorf am Inn

Dienstleistungen vor Ort in Mühldorf am Inn

Kfz zulassen oder ummelden

Erforderliche Unterlagen bei Zulassung o. Umschreibung vor Ort:

  • ✅ Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • ✅ Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • ✅ Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • ✅ Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • ✅ Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Abgasuntersuchung (AU)
  • ✅ SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
    • Weiter unten unter „Formulare“ finden Sie die Datei zum Herunterladen.
  • ✅ Alte Kennzeichenschilder – Nur bei Ummeldung

Zusätzliche Dokumente in bestimmten Fällen:

  • Bei Vertretung: Wenn Sie nicht persönlich zur Zulassungsstelle gehen können, benötigt die beauftragte Person eine schriftliche Vollmacht von Ihnen, ihren eigenen Ausweis sowie eine Kopie Ihres Ausweises.
Kfz-Zulassung
Außerbetriebsetzung vor Ort

Benötigte Unterlagen zur Außerbetriebsetzung vor Ort

  • ✅ Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • ✅ Ggf. Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • ✅ Kennzeichen für die Entstempelung
  • ✅ Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) – Nur bei endgültiger Stilllegung (Verschrottung)
    • Nur wenn das Fahrzeug endgültig stillgelegt und verschrottet werden soll, müssen Sie auch die Zulassungsbescheinigung Teil II vorlegen.
    • Diese wird von der Zulassungsstelle eingezogen.
  • Kosten: Ab 15,90 Euro gemäß GebOSt

Was passiert nach der Abmeldung?

  • Die Zulassungsstelle vermerkt die Außerbetriebsetzung in der Zulassungsbescheinigung Teil I.
  • Die Siegel auf den Kennzeichen werden entfernt (Entstempelung).
  • Das Straßenverkehrsamt Mühldorf am Inn informiert automatisch Ihre Kfz-Versicherung und das zuständige Hauptzollamt (für die Kfz-Steuer) über die Abmeldung.
Kfz-Abmeldung
Adressänderung (innerhalb)

Erforderliche Unterlagen: Adressänderung

  • ✅ Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
  • ✅ Gültiges Ausweisdokument: Personalausweis, alternativ Reisepass bzw. Pass inkl. gültiger Aufenthaltstitel,
  • ✅ Nachweis über die Hauptuntersuchung (TÜV, DEKRA o.ä.). Der Prüfbericht für die Hauptuntersuchung muss im Original vorgelegt werden.
  • ✅ Bei einer Firmenzulassung ist eine aktuelle Gewerbeanmeldung der Stadt und zusätzlich bei juristischen Personen ein aktueller Handelsregisterauszug des Amtsgerichtes erforderlich. Zusätzlich wird eine Ausweiskopie des Geschäftsführers benötigt.
  • ✅ Ggf. Vollmacht.
Adressänderung
Formulare herunterladen

Benötigte Formulare in Mühldorf am Inn

Vollmacht für Kfz-Zulassung

Empfangsbevollmächtigung

SEPA-Lastschriftmandat

Verkaufsmeldung (Musterformular)

Digitale Dienstleistungen

Online-Zulassung in Mühldorf am Inn ✅
i-Kfz Online-Zulassung im Landkreis Mühldorf am Inn

Kfz-Zulassung per i-Kfz

Kennzeichen reservieren in Mühldorf am Inn (MÜ, WS, VIB)

Sie haben die Möglichkeit ein persönliches Wunschkennzeichen (MÜ, WS, VIB) kostenlos zu reservieren.

Reservierung des Kennzeichens

  1. Wunschkennzeichen auswählen: Überprüfen Sie, ob die gewünschte Kombination verfügbar ist.
  2. Reservierung: Stellen Sie sicher, dass das Kennzeichen für den zukünftigen Fahrzeughalter reserviert wird.
  3. Bestätigung ausdrucken: Nach der erfolgreichen Eingabe Ihrer Daten können Sie die Bestätigung ausdrucken.
  4. Bestätigung mitnehmen: Bringen Sie die Bestätigung zu Ihrer Kfz-Zulassung mit.
Wunschkennzeichen reservieren

Gebühr

Die Gebühr von 12,80 € für das Wunschkennzeichen wird erst im Zulassungsvorgang fällig und nur, wenn das Kennzeichen tatsächlich zugeteilt wird. Die Reservierung über das Kfz-Zulassungsportal ist kostenlos.

Gebühren des Wunschkennzeichens

Reservierungslink & Kennzeichenkürzeln

MÜ: Dieses Kürzel steht für Mühldorf am Inn
MÜ: Dieses Kürzel steht für Mühldorf am Inn
WS: Dieses Kürzel steht für Wasserburg am Inn
WS: Dieses Kürzel steht für Wasserburg am Inn
VIB: Dieses Kürzel steht für Vilsbiburg
VIB: Dieses Kürzel steht für Vilsbiburg

Im Landkreis Mühldorf am Inn werden folgende Kennzeichenkürzel verwendet:

  1. : Dieses Kürzel steht für hldorf am Inn. Es ist das Hauptkennzeichen für den Landkreis.
  2. WS: Dieses Kürzel steht für Wasserburg am Inn. Es ist ein sogenanntes „Altkennzeichen“, das seit 2013 wieder wahlweise im Landkreis Mühldorf am Inn ausgegeben wird. Es bezieht sich auf den früheren Landkreis Wasserburg am Inn.
  3. VIB: Dieses Kürzel steht für Vilsbiburg. Es ist ebenfalls ein „Altkennzeichen“, das seit 2013 wieder wahlweise im Landkreis Mühldorf am Inn verfügbar ist. Es bezieht sich auf den früheren Landkreis Vilsbiburg, von dem 1972 Teile zum Landkreis Mühldorf am Inn kamen.

Fahrzeughalter im Landkreis Mühldorf am Inn können also zwischen den Kennzeichen , WS und VIB wählen.

Wunschkennzeichen hier reservieren

Kennzeichen hier reservieren

Kfz-Steuer und Überführungskennzeichen

Kfz-Steuer & Berechnung
  • Die Zollverwaltung in Augsburg ist für Kfz-Angelegenheiten wie Zulassung oder Umschreibung im Mühldorf am Inn zuständig. Bei einer Außerbetriebsetzung erstattet sie gegebenenfalls offene Kfz-Steuerbeträge zurück.
  • Der Kraftfahrzeugsteuerrechner ist für die Berechnung der Jahressteuer in unkomplizierten Fällen ausgelegt. Hier gehts zur Berechnung.
Kfz-Steuer
Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen können sowohl von Personen mit Wohnsitz im Landkreis Mühldorf am Inn als auch von Käufern beantragt werden, die ein Fahrzeug im Landkreis Mühldorf am Inn erworben haben. Zu beachten ist, dass diese Kennzeichen maximal fünf Tage gültig sind.

Benötigte Unterlagen: Kurzzeitkennzeichen

  • ✅ Fahrzeugschein & Fahrzeugbrief.
  • Hauptuntersuchung (TÜV)
  • ✅ Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung des Bürgeramtes/Meldebehörde.
  • Kaufvertrag (sofern der Antrag durch den Käufer erfolgt)
  • ✅ Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer).
Kurzzeitkennzeichen-Schild

Gebühren

  • Verwaltungsgebühr: 13,10 Euro
  • Prägung der Kennzeichen: etwa 20-30 Euro
  • eVB-Nummer: Zwischen 30 und 50 Euro je nach Fahrzeugtyp
  • Zulassungsservice: Beauftragen Sie einen Zulassungsdienst, verläuft die Beantragung in der Regel unkompliziert, jedoch gegen einen Aufpreis. Die Kosten können je nach Anbieter variieren. Hier finden Sie eine Liste der Zulassungsdienste in Mühldorf am Inn.
Gebühren des Kurzeitkennzeichens

Ausfuhrkennzeichen

Beantragung des Ausfuhrkennzeichens

Falls Sie ein Fahrzeug exportieren möchten, das in der Bundesrepublik zugelassen wurde, benötigen Sie ein Ausfuhrkennzeichen.

Benötigte Unterlagen;

  • ✅ Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein
  • Antragsformular (Musterantrag – PDF)
  • ✅ Kfz-Kennzeichen, falls das Fahrzeug noch zugelassen ist
  • ✅ Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer in Form eines SEPA-Mandates
  • ✅ Gültiger Nachweis über die Hauptuntersuchung
  • ✅ Gültiger Personalausweis, Reisepass oder ausländisches Original-Ausweisdokument.
  • ✅ Deckungskarte speziell für Zollkennzeichen
  • ✅ Bei Vertretung zusätzlich schriftliche Vollmacht.
    • Schauen Sie oben bei „Formulare
  • ✅ Empfangsbevollmächtigung falls Antragsstelle in Deutschland keinen Wohnsitz hat. (Musterantrag – bundesweit gültig)

Wichtige Information: Bei der Antragstellung für Export- oder Zollkennzeichen müssen Sie das Fahrzeug der Zulassungsstelle Mühldorf am Inn vorführen. Ein Mitarbeiter prüft dann anhand der Fahrgestellnummer, ob die Fahrzeugdokumente dem Fahrzeug zugeordnet werden können.


Straßenverkehrsamt Mühldorf am Inn

AnschriftNordtangente 10B
84453 Mühldorf am Inn
Telefon08631-699-606
EmailKontakt per Email
Webseitelra-mue.de
RouteAuf Google Maps
Kontaktinformationen des Straßenverkehrsamts

Öffnungszeiten & Termin 🧭

Montag07:30–12:00 & 13:00-16:00 Uhr
Dienstag07:30–12:00 & 13:00-16:00 Uhr
Mittwoch07:30–12:30 Uhr
Donnerstag07:30–12:00 & 13:00-17:00 Uhr
Freitag07:30–12:30 Uhr
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Öffnungszeiten können sich ändern
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