Kurzzeitkennzeichen in Quakenbrück beantragen ab 13,10 Euro


Der Antrag kann von Bürgern gestellt werden, die im Landkreis Osnabrück wohnen oder dort ein Fahrzeug erworben haben. Ohne gültige Hauptuntersuchung sind nur Fahrten zur nächstgelegenen Prüfstelle im Zulassungsbezirk oder in angrenzenden Landkreisen erlaubt.

Kurzzeitkennzeichen in Quakenbrück

🚗
Probefahrten
Zum Beispiel beim geplanten Kauf oder Verkauf eines Fahrzeugs.
🛣️
Überführungsfahrten
Vom Verkäufer zum Käufer, zum eigenen Wohnort oder direkt zur Zulassungsstelle.
🔍
Fahrten zur Hauptuntersuchung (HU/TÜV)
Fahrten zur Erlangung einer neuen Plakette.
📍 Wichtig: Nur im selben oder in angrenzenden Zulassungsbezirken erlaubt.
⛔ Nicht gestattet: Private Fahrten ohne sachlichen Bezug sowie Reisen ins Ausland. Das Kennzeichen gilt primär nur innerhalb Deutschlands.

Kurzzeitkennzeichen können für 1 bis 6 Tage beantragt werden.



Gültigkeitsdauer des Kurzzeitkennzeichens:
Die Kennzeichen sind gültig bis einschließlich:
Danach ist eine Weiterfahrt nicht erlaubt.
Kurzzeitkennzeichen sind grundsätzlich nationale Kennzeichen für Probe- und Überführungsfahrten. Eine gegenseitige Anerkennung besteht jedoch mit Österreich, Italien, Dänemark sowie der Schweiz.
🔴
Empfehlung: Ausfuhrkennzeichen in Quakenbrück beantragen
1 Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Ggf. zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung bereithalten.
2 eVB-Nummer (Versicherungsbestätigung)
Elektronische Versicherungsbestätigung für Kurzzeitkennzeichen.
Tipp: Viele Versicherer bieten diese online an. Bei einer späteren Vollzulassung wird der Beitrag oft angerechnet oder erstattet.
3 Empfangsbevollmächtigung
Nur notwendig, falls der Antragsteller keinen Wohnsitz in Deutschland hat.
Gemäß § 75 Abs. 2 FZV nehmen Sie stellvertretend behördliche Mitteilungen und Zustellungen entgegen.
4 Fahrzeugpapiere
Zulassungsbescheinigung Teil I und II. Bei Neufahrzeugen sind COC-Papiere oder der Kaufvertrag erforderlich.
5 Nachweis der Hauptuntersuchung (HU)
Gültiger TÜV-Bericht; ohne gültige HU ist der Nutzungsbereich stark eingeschränkt.
Beachten Sie hierzu die untenstehende Beschreibung der Fahrten in angrenzende Landkreise.

Ohne gültige Hauptuntersuchung sind nur Fahrten zur nächstgelegenen Prüfstelle im Zulassungsbezirk oder in angrenzenden Landkreisen erlaubt.

Die angrenzenden Landkreise und Städte sind:

  • Landkreis Emsland
  • Landkreis Cloppenburg
  • Landkreis Vechta
  • Landkreis Diepholz
  • Kreis Minden-Lübbecke
  • Kreis Herford
  • Kreis Gütersloh
  • Kreis Warendorf
  • Kreis Steinfurt
  • Stadt Osnabrück
Eine Empfangsbevollmächtigung wird nur dann benötigt, wenn der neue Halter oder Besitzer seinen Wohnsitz im Ausland hat.
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Vollmacht für VertretungenPDF DOKUMENT
📩
EmpfangsbevollmächtigungPDF DOKUMENT

Zulassungsdienste übernehmen die komplette Beantragung, prüfen die Unterlagen und erledigen alle Formalitäten – ohne dass Sie selbst zur Zulassungsstelle gehen müssen.

🛠️ Übernahme der kompletten Schilderprägung vor Ort.
Deutlich schnellere Bearbeitung Ihres Vorgangs.
📍 Zulassungsdienste auf Google Maps anzeigen

Die Gesamtkosten für ein Kurzzeitkennzeichen setzen sich aus Verwaltungsgebühren, Schilderprägung und der eVB-Versicherung zusammen:

🏛️
VerwaltungsgebührenGrundgebühr der Zulassungsstelle
ab 13,10 €
🏷️
Prägung der KennzeichenZwei Schilder (lokale Anbieter)
etwa 15-20 Euro pro Schild
🛡️
Kurzzeitkennzeichen-Versicherung (eVB)Meist kostenlos über die eigene Versicherung
ca. 35 – 40 € über Drittanbieter für 6 Tage

📣 Für die Beantragung von Überführungskennzeichen empfehlen wir, bei fehlendem Online-Termin die Zulassungsstelle telefonisch zu kontaktieren.


Straßenverkehrsamt Quakenbrück
AdresseMarkt 1
49610 Quakenbrück
Telefon05431182-107
WebseiteZur Behörde
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