Der Antrag kann von Bürgern gestellt werden, die im Landkreis Groß-Gerau wohnen oder dort ein Fahrzeug erworben haben. Ohne gültige Hauptuntersuchung sind nur Fahrten zur nächstgelegenen Prüfstelle im Zulassungsbezirk oder in angrenzenden Landkreisen erlaubt.

Anwendungsbereiche von Kurzzeitkennzeichen
- Probefahrten
- Überführungsfahrten
- Fahrten zur Hauptuntersuchung (HU/TÜV)
- Wichtig: Nur im selben oder in angrenzenden Zulassungsbezirken erlaubt.
Wie lange ist das Kennzeichen gültig?
Kurzzeitkennzeichen können für 1 bis 6 Tage beantragt werden.
Gültigkeitsdauer des Kurzzeitkennzeichens:
Die Kennzeichen sind gültig bis einschließlich:
… Danach ist eine Weiterfahrt nicht erlaubt.
… Danach ist eine Weiterfahrt nicht erlaubt.
Benötigte Dokumente und Unterlagen
1 Gültiger Personalausweis oder Reisepass
2 eVB-Nummer (Versicherungsbestätigung)
3 Empfangsbevollmächtigung
4 Fahrzeugpapiere
5 Nachweis der Hauptuntersuchung (HU)
Angrenzenden Landkreise
Ohne gültige Hauptuntersuchung sind nur Fahrten zur nächstgelegenen Prüfstelle im Zulassungsbezirk oder in angrenzenden Landkreisen erlaubt.
Die angrenzenden Landkreise und Städte sind:
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Eine Empfangsbevollmächtigung wird nur dann benötigt, wenn der neue Halter oder Besitzer seinen Wohnsitz im Ausland hat.
