- Hier erhalten Sie Informationen zur Kfz-Zulassung und Außerbetriebsetzung & Terminvereinbarung.
- Zudem finden Sie detaillierte Informationen zu Wunschkennzeichen, Kurzzeitkennzeichen, Ausfuhrkennzeichen, sowie den Öffnungszeiten.

Online Zulassung ✅
- Die Zulassung Ihres Fahrzeugs können Sie bequem online erledigen, ohne das Straßenverkehrsamt besuchen zu müssen.
- Hier finden Sie die Anleitung dazu.
Online Abmeldung
- Sie können Ihr Fahrzeug, das nach dem 01.01.2015 in Zulassungsstelle Braunschweig zugelassen wurde, auch online abmelden.
- Hier finden Sie die Anleitung dazu.
Kennzeichenreservierung
- Mit dem Online-Service der Kfz-Zulassungsstelle haben Sie die Möglichkeit, ein verfügbares Kennzeichen als Wunschkennzeichen kostenlos auszuwählen und für Ihr nächstes Fahrzeug zu reservieren.
Terminbuchung ⏱️
- Für die Zulassung, Abmeldung und weitere Dienstleistungen vor Ort ist eine Terminvereinbarung erforderlich.
Dienstleistungen & Informationen
Hier sind Dienstleistungen sowie Informationen der Zulassungsbehörde aufgelistet.

Zulassung oder Umschreibung vor Ort
Erforderliche Unterlagen bei Zulassung o. Umschreibung vor Ort
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- eVB-Nummer (Versicherungsbestätigungsnummer)
- Kennzeichen für die Entstempelung (falls noch zugelassen)
- gültiger Personalausweis oder ausländischen Personalausweis (ggf. Kopie)
- Gültiger TÜV-Nachweis
- bei Firmen einen Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
- SEPA-Lastschriftmandat für Kfz-Steuer
- Vollmacht für Beauftragte

Wunschkennzeichen reservieren (BS)
So beantragen Sie in 4 Schritten Ihr Wunschkennzeichen in Braunschweig

- Wunschkennzeichen auswählen: Überprüfen Sie, ob die gewünschte Kombination verfügbar ist.
- Reservierung: Stellen Sie sicher, dass das Kennzeichen für den zukünftigen Fahrzeughalter reserviert wird.
- Bestätigung ausdrucken: Nach der erfolgreichen Eingabe Ihrer Daten können Sie die Bestätigung ausdrucken.
- Bestätigung mitnehmen: Bringen Sie die Bestätigung zu Ihrer Kfz-Zulassung mit.
- Gebühr: Die Gebühr von 12,80 € für das Wunschkennzeichen wird erst im Zulassungsvorgang fällig und nur, wenn das Kennzeichen tatsächlich zugeteilt wird. Die Reservierung über das Kfz-Zulassungsportal ist kostenlos.
Wunschkennzeichen hier reservieren

Außerbetriebsetzung vor Ort
Benötigte Unterlagen zur Außerbetriebsetzung vor Ort
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Ggf. Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Kennzeichen für die Entstempelung
- Kosten: Ab 15,90 Euro gemäß GebOSt

Adressänderung innerhalb des Zulassungsbezirks
Erforderliche Unterlagen bei Adressänderung persönlich vor Ort
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
- Gültiges Ausweisdokument: Personalausweis, alternativ Reisepass bzw. Pass inkl. gültiger Aufenthaltstitel,
- Nachweis über die Hauptuntersuchung (TÜV, DEKRA o.ä.). Der Prüfbericht für die Hauptuntersuchung muss im Original vorgelegt werden.
- Bei einer Firmenzulassung ist eine aktuelle Gewerbeanmeldung der Stadt und zusätzlich bei juristischen Personen ein aktueller Handelsregisterauszug des Amtsgerichtes erforderlich. Zusätzlich wird eine Ausweiskopie des Geschäftsführers benötigt.
- Ggf. Vollmacht.

Ausfuhrkennzeichen beantragen
Falls Sie ein Fahrzeug exportieren möchten, das in der Bundesrepublik zugelassen wurde, benötigen Sie ein Ausfuhrkennzeichen. Bei der Terminvergabe wird Ihnen angezeigt, ob Sie dies hier erledigen können oder ob Sie sich an die Hauptstelle wenden müssen.

Hier sind alle benötigten Dokumente und Unterlagen:
- Fahrzeugbezogene Dokumente:
- Antragsformular (Musterantrag – PDF)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein).
- Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief; bei Fahrzeugen vor dem 01.10.2005 ggf. Abmeldebestätigung).
- Versicherungsbestätigung für Ausfuhrfahrzeuge.
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU), falls das Fahrzeug:
- älter als drei Jahre ist oder
- zuvor als Mietfahrzeug, Taxi oder Ähnliches zugelassen war (für die gesamte Laufzeit der Ausfuhrzulassung).
- Nachweis durch den letzten HU-Bericht oder Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil I.
- Bei Vertretung zusätzlich:
- Schriftliche Vollmacht.
- Einverständniserklärung zur Offenlegung der Kfz-steuerlichen Verhältnisse oder rückständiger Gebühren.
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person.
- Bei minderjährigen Fahrzeughaltern zusätzlich:
- Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten.
- Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten.
- Bei juristischen Personen/Firmen:
- Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszug.
- Erklärung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (SEPA-Lastschriftmandat).
- Bei zugelassenen Fahrzeugen zusätzlich:
- Kennzeichen zur Entstempelung
Kurzzeitkennzeichen beantragen
Kurzzeitkennzeichen sind ausschließlich für Probe- und Überführungsfahrten sowie Werkstattbesuche zulässig; alle anderen Fahrten sind nicht gestattet. Bei der Terminvergabe wird Ihnen mitgeteilt, ob die Beantragung hier möglich ist oder ob Sie sich an die Hauptstelle wenden müssen.

Hier sind alle benötigten Dokumente und Unterlagen:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass der antragstellenden Person.
- Bei Vertretung zusätzlich:
- Schriftliche Vollmacht.
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person.
- Falls die antragstellende Person nicht im Inland gemeldet ist:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass der empfangsberechtigten Person.
- Bei minderjährigen Fahrzeughaltern zusätzlich:
- Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten.
- Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten.
- Bei juristischen Personen/Firmen:
- Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszug.
- Nachweise über die technischen Voraussetzungen des Fahrzeugs:
- Zulassungsbescheinigung Teil I, EG-Typgenehmigung, Betriebserlaubnis oder Nachweis über gültige Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung.
- Gegebenenfalls Nachweise zum Standort des Fahrzeugs:
- Zulassungsbescheinigung Teil II oder Kaufvertrag.
- Für Kurzzeitkennzeichen:
- Versicherungsbestätigung (eVB-Code).
Formulare herunterladen
Kfz-Steuer & Berechnung
- Die Zollverwaltung in Braunschweig ist für Kfz-Angelegenheiten wie Zulassung oder Umschreibung im Braunschweig zuständig. Bei einer Außerbetriebsetzung erstattet sie gegebenenfalls offene Kfz-Steuerbeträge zurück.
- Der Kraftfahrzeugsteuerrechner ist für die Berechnung der Jahressteuer in unkomplizierten Fällen ausgelegt. Hier gehts zur Berechnung.

Zulassungsdienste in Braunschweig
Zulassungsdienste kümmern sich um alle Formalitäten rund um die Fahrzeugzulassung, wodurch sie Zeit sparen. Besonders für Berufstätige, Unternehmen oder dringende Zulassungen sind sie hilfreich und bieten häufig einen schelleren Service an.
Straßenverkehrsamt Braunschweig
Anschrift | Porschestraße 5 38112 Braunschweig |
Telefon | 0531-470-7500 |
Kontakt per Email | |
Termin | Online buchen |
Kfz-Kürzel | BS |
Öffnungszeiten 🧭
Montag | 08:00–12:00 & 14:00–18:00 Uhr |
Dienstag | 08:00–13:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00–13:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00–12:00 & 13:00–15:00 Uhr |
Freitag | 08:00–12:00 Uhr |
Route | Auf Google Maps |
Bitte betreten Sie das Gebäude erst 5 Minuten vor Ihrem Termin, da nur eine begrenzte Anzahl an Warteplätzen zur Verfügung steht. Beachten Sie außerdem, dass es außerhalb des Gebäudes keinen überdachten Wartebereich gibt.
