Kurzzeitkennzeichen in Villingen-Schwenningen beantragen ab 13,10 Euro


Der Antrag kann von Bürgern gestellt werden, die im Schwarzwald-Baar-Kreis wohnen oder dort ein Fahrzeug erworben haben. Ohne gültige Hauptuntersuchung sind nur Fahrten zur nächstgelegenen Prüfstelle im Zulassungsbezirk oder in angrenzenden Landkreisen erlaubt.

Kurzzeitkennzeichen in Villingen-Schwenningen

Anwendungsbereiche von Kurzzeitkennzeichen

  • Probefahrten
  • Überführungsfahrten
  • Fahrten zur Hauptuntersuchung (HU/TÜV)
  • Wichtig: Nur im selben oder in angrenzenden Zulassungsbezirken erlaubt.

Wie lange ist das Kennzeichen gültig?

Kurzzeitkennzeichen können für 1 bis 6 Tage beantragt werden.



Gültigkeitsdauer des Kurzzeitkennzeichens:
Die Kennzeichen sind gültig bis einschließlich:
Danach ist eine Weiterfahrt nicht erlaubt.

Benötigte Dokumente und Unterlagen

1 Gültiger Personalausweis oder Reisepass
2 eVB-Nummer (Versicherungsbestätigung)
3 Empfangsbevollmächtigung
4 Fahrzeugpapiere
5 Nachweis der Hauptuntersuchung (HU)

Angrenzenden Landkreise

Ohne gültige Hauptuntersuchung sind nur Fahrten zur nächstgelegenen Prüfstelle im Zulassungsbezirk oder in angrenzenden Landkreisen erlaubt.

Die angrenzenden Landkreise und Städte sind:

  • Ortenaukreis
  • Landkreis Rottweil
  • Landkreis Tuttlingen
  • Landkreis Konstanz
  • Landkreis Waldshut
  • Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
  • Landkreis Emmendingen

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Eine Empfangsbevollmächtigung wird nur dann benötigt, wenn der neue Halter oder Besitzer seinen Wohnsitz im Ausland hat.


Straßenverkehrsamt Villingen-Schwenningen