Kurzzeitkennzeichen in Wallenhorst beantragen ab 13,10 Euro


Der Antrag kann von Bürgern gestellt werden, die im Landkreis Osnabrück wohnen oder dort ein Fahrzeug erworben haben. Ohne gültige Hauptuntersuchung sind nur Fahrten zur nächstgelegenen Prüfstelle im Zulassungsbezirk oder in angrenzenden Landkreisen erlaubt.

Kurzzeitkennzeichen in Wallenhorst

Anwendungsbereiche von Kurzzeitkennzeichen

  • Probefahrten
  • Überführungsfahrten
  • Fahrten zur Hauptuntersuchung (HU/TÜV)
  • Wichtig: Nur im selben oder in angrenzenden Zulassungsbezirken erlaubt.

Wie lange ist das Kennzeichen gültig?

Kurzzeitkennzeichen können für 1 bis 6 Tage beantragt werden.



Gültigkeitsdauer des Kurzzeitkennzeichens:
Die Kennzeichen sind gültig bis einschließlich:
Danach ist eine Weiterfahrt nicht erlaubt.

Benötigte Dokumente und Unterlagen

1 Gültiger Personalausweis oder Reisepass
2 eVB-Nummer (Versicherungsbestätigung)
3 Empfangsbevollmächtigung
4 Fahrzeugpapiere
5 Nachweis der Hauptuntersuchung (HU)

Angrenzenden Landkreise

Ohne gültige Hauptuntersuchung sind nur Fahrten zur nächstgelegenen Prüfstelle im Zulassungsbezirk oder in angrenzenden Landkreisen erlaubt.

Die angrenzenden Landkreise und Städte sind:

  • Landkreis Emsland
  • Landkreis Cloppenburg
  • Landkreis Vechta
  • Landkreis Diepholz
  • Kreis Minden-Lübbecke
  • Kreis Herford
  • Kreis Gütersloh
  • Kreis Warendorf
  • Kreis Steinfurt
  • Stadt Osnabrück

Dokumente als PDF herunterladen

Eine Empfangsbevollmächtigung wird nur dann benötigt, wenn der neue Halter oder Besitzer seinen Wohnsitz im Ausland hat.