Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs
Ihr neues Fahrzeug war bisher noch nicht zugelassen? Für die erste Zulassung benötigen Sie die Fahrzeugunterlagen, einen Versicherungsnachweis und die Angaben zur Person, auf die es zugelassen werden soll.
Hier finden Sie die Unterlagen im Überblick und den Einstieg zur Beantragung vor Ort oder online.

Wann ist eine Neuzulassung erforderlich?
Es geht um die erste Zulassung eines Fahrzeugs, das bislang weder in Deutschland noch im Ausland zugelassen war. Auch ein fabrikneuer Anhänger kann eine Erstzulassung benötigen.
Die Zulassungsbehörde prüft die Voraussetzungen, erfasst die Halterdaten und teilt ein amtliches Kennzeichen zu. Für ein Fahrzeug, das bereits zugelassen war, kommt stattdessen eine Ummeldung oder Wiederzulassung infrage.
Benötigte Unterlagen
Prüfen Sie vor Ihrem Termin, ob alle Nachweise vollständig vorliegen. Die folgende Übersicht orientiert sich an der Dokumentenliste des Landkreises Donau-Ries.

Fahrzeugbrief – Teil II
Die Zulassungsbescheinigung Teil II gehört zu den Fahrzeugunterlagen. Für die Online-Zulassung muss der erforderliche Sicherheitscode vorhanden sein.
COC-Bescheinigung
Die EG-Übereinstimmungsbescheinigung bestätigt die Übereinstimmung des Fahrzeugs mit der EU-Typgenehmigung.
eVB-Nummer
Die elektronische Versicherungsbestätigung erhalten Sie von Ihrer Kfz-Versicherung.
Gültiger Ausweis
Personalausweis oder Reisepass; bei Pass beziehungsweise ausländischem Ausweis zusätzlich eine Meldebestätigung.
SEPA-Lastschriftmandat
Für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer wird ein SEPA-Mandat benötigt.
Vollmacht bei Vertretung
Kommt jemand für Sie zur Behörde, benötigt die Person eine Vollmacht und die verlangten Ausweisnachweise.
Zusätzliche Nachweise in besonderen Fällen
Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Nachweise der vertretungsberechtigten Personen. Minderjährige: Zustimmung der gesetzlichen Vertretung samt Ausweiskopien und gegebenenfalls weitere Berechtigungsnachweise.
Zu den Musterformularen für Vollmacht und SEPA-Mandat →So beantragen Sie die Zulassung vor Ort
Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer zuständigen Zulassungsstelle.
Termin und Unterlagen
Buchen Sie den Termin und bringen Sie Antrag und Nachweise vollständig mit.
Terminbuchung finden →Antrag prüfen lassen
Die Behörde prüft die Unterlagen. Sie bezahlen die anfallenden Gebühren und erhalten die Zulassungsdokumente.
Kennzeichen und Plaketten
Lassen Sie die zugeteilten Schilder prägen und mit den erforderlichen Plaketten versehen. Die Behörde erläutert die Abwicklung vor Ort.
Neuwagen online zulassen mit i-Kfz
Für einen geeigneten Neuwagen können Sie die Erstzulassung über das i-Kfz-Portal Ihrer Behörde beantragen. Dafür brauchen Sie unter anderem den Sicherheitscode aus Teil II, die eVB, Ihre Bankdaten und eine unterstützte digitale Identifizierung, etwa den Online-Ausweis.
Im Portal erfassen Sie die Fahrzeugdaten, wählen ein Kennzeichen und bezahlen die Gebühren. Nach erfolgreicher Prüfung werden Bescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis bereitgestellt. Beachten Sie die Downloadfristen sowie die Vorgaben zum Ausdrucken, Anbringen und Mitführen der Nachweise. Dokumente und Plaketten folgen per Post.
Zur Anleitung für die Online-NeuzulassungWelche Kosten entstehen?
Die Verwaltungsgebühren richten sich nach dem Verfahren und dem Einzelfall. Hinzu kommen die Kosten für Kennzeichenschilder sowie gegebenenfalls für ein Wunschkennzeichen oder den Versand.
Den Betrag für Ihre konkrete Antragstellung erfahren Sie bei der Zulassungsbehörde beziehungsweise im Online-Portal.
Quellen: Landkreis Donau-Ries · Serviceportal Berlin · Bundesverkehrsministerium
