Ausfuhrkennzeichen, bekannt unter Zollkennzeichen, werden benötigt, falls ein Fahrzeug aus Deutschland dauerhaft exportiert wird.
Personalausweis oder ReisepassOriginaldokument erforderlich
Unterlagen bei juristischen Personen / FirmenHandelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszug
MeldebescheinigungNur bei Vorlage eines Reisepasses notwendig
Vollmacht + Ausweis des BevollmächtigtenFalls Sie nicht persönlich erscheinen können.
EmpfangsbevollmächtigungZwingend bei Wohnsitz im Ausland
🛡️ Versicherung & Steuern
Spezielle Export-eVBGültig für Ausfuhrkennzeichen
SEPA-LastschriftmandatFür die Einziehung der Kfz-Steuer.
Die Dauer hängt von der Hauptuntersuchung sowie Ihrer Deckungskarte ab.
Gültig bis einschließlich:
…
- Wird ein Ausfuhrkennzeichen beantragt, ohne dass sich das Fahrzeug aktuell bei der Zulassungsstelle befindet, kann das Fahrzeug zunächst dennoch zugelassen werden.
- Mit dieser Bescheinigung muss das Fahrzeug in der Regel innerhalb von 24 Stunden bei der Zulassungsstelle vorgeführt werden (FIN-Prüfung).
- Sobald die Vorführung erfolgt ist, werden die Fahrzeugpapiere ausgehändigt.
Eine Empfangsbevollmächtigung wird nur dann benötigt, wenn der neue Halter oder Besitzer seinen Wohnsitz im Ausland hat.
Vollmacht für Vertretungen
SEPA-Lastschriftmandat
Empfangsbevollmächtigung
Zulassungsdienste übernehmen die komplette Beantragung, prüfen die Unterlagen und erledigen alle Formalitäten.
🛠️ Prägung der Kennzeichen direkt inklusive.
⚡ Deutlich schnellere Bearbeitung.
✅ Professionelle Prüfung aller Unterlagen.
- Gebühren nach Verwaltungsaufwand: ab 34,60 €
- Prägung der Kennzeichen: ca. 30–40 €
- Kfz-Steuer: abhängig von Motorisierung und Hubraum
- Deckungskarte: abhängig von der Gültigkeitsdauer
