Ausfuhrkennzeichen, bekannt unter Zollkennzeichen, werden benötigt, falls ein Fahrzeug aus Deutschland exportiert wird.
🗂️ Benötigte Unterlagen sind:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Kaufvertrag oder Rechnung
- Gültiger HU-Nachweis (TÜV)

- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Bei Reisepass: Meldebescheinigung
- Bei Vertretung: Vollmacht + Ausweis des Bevollmächtigten
- Empfangsbevollmächtigung
- eVB-Nummer für ein Ausfuhrkennzeichen (spezielle Exportversicherung)
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
Die Dauer hängt von der Hauptuntersuchung sowie Ihrer Deckungskarte ab. Hier können Sie die Dauer berechnen:
Eine Empfangsbevollmächtigung wird nur dann benötigt, wenn der neue Halter oder Besitzer seinen Wohnsitz im Ausland hat.
Als Empfangsbevollmächtigter gemäß § 75 Abs. 2 FZV nehmen Sie stellvertretend für den Fahrzeughalter behördliche Mitteilungen, Ladungen und Zustellungen (z. B. von Behörden, Polizei oder Gerichten) entgegen. Mit Ihrer Unterschrift verpflichten Sie sich, diese Sendungen unverzüglich an den Halter weiterzuleiten.
Zulassungsdienste übernehmen die komplette Beantragung von Ausfuhrkennzeichen, prüfen die erforderlichen Unterlagen, erledigen alle Formalitäten – ohne dass Sie selbst zur Zulassungsstelle gehen müssen.
- Diese übernehmen ebenfalls die Prägung der Kennzeichen.
- Der Vorgang wird schneller bearbeitet.
- Hier finden Sie eine Liste der Zulassungsdienste in Munster

Exportkennzeichen können in der Regel bei allen Zulassungsstellen beantragt werden.
| 📍 Anschrift | Wilhelm-Bockelmann-Straße 32 29633 Munster |
| 📞 Telefon | +49 5192 1302111 |
| Kontakt per E-Mail | |
| 🔗 Webseite | Zur Behördenseite |
| 🗺️ Route | Google Maps |
| 📋 Details | Übersicht aller Dienstleistungen |
| Montag | 08:30 bis 16:30 Uhr |
| Dienstag | 08:30 bis 12:00 Uhr |
| Mittwoch | 08:30 bis 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:30 bis 18:00 Uhr |
| Freitag | 08:30 bis 13:00 Uhr |
