Führerscheinstelle Steinfurt


Führerschein beantragen

Wer erstmals eine Fahrerlaubnis erwerben möchte, muss einen Antrag bei der für den Hauptwohnsitz zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen. Die Erteilung erfolgt, wenn die persönlichen Voraussetzungen erfüllt, die Fahrschulausbildung absolviert und die vorgeschriebenen Prüfungen bestanden wurden.

Voraussetzungen

  • Ordentlicher Wohnsitz in Deutschland.
  • Erreichen des für die gewünschte Fahrerlaubnisklasse geltenden Mindestalters.
  • Körperliche, geistige und charakterliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen.
  • Ausbildung in einer Fahrschule sowie bestandene theoretische und praktische Prüfung.
  • Nachweis über Erste Hilfe und ausreichendes Sehvermögen.
  • Keine gleichwertige Fahrerlaubnis dieser Klasse aus einem EU- oder EWR-Staat.

Allgemeine Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung.
  • Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis mit persönlicher Unterschrift.
  • Aktuelles biometrisches Lichtbild im Format 35 × 45 mm.
  • Name und Anschrift der Fahrschule.
  • Bei minderjährigen Antragstellern die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung.

Zusätzliche Nachweise nach Fahrerlaubnisklasse

AM, A1, A2, A, B, BE, L und T

  • Sehtestbescheinigung, in der Regel nicht älter als zwei Jahre
  • Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe
C1, C1E, C und CE

  • Augenärztliches Zeugnis oder Gutachten, nicht älter als zwei Jahre
  • Ärztlicher Eignungsnachweis, nicht älter als ein Jahr
  • Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe
D1, D1E, D und DE

  • Augenärztliches und ärztliches Gutachten
  • Leistungspsychologischer Eignungsnachweis
  • Nachweis über Erste Hilfe
  • Gegebenenfalls ein Führungszeugnis
Je nach Fahrerlaubnisklasse und persönlicher Situation kann die Behörde weitere Unterlagen verlangen.

Antrag und Ablauf

Der Antrag sollte spätestens zu Beginn der Fahrschulausbildung gestellt werden und ist in der Regel frühestens sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich. Viele Behörden verlangen eine persönliche Vorsprache, weil eine Originalunterschrift benötigt wird. Ob eine digitale oder postalische Antragstellung angeboten wird, erfahren Sie bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

Prüfungsfristen

Theoretische PrüfungSie muss grundsätzlich innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags bestanden werden.
Praktische PrüfungSie muss grundsätzlich innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden werden.

Gültigkeit

Die Fahrerlaubnisse der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T werden grundsätzlich unbefristet erteilt. Die Fahrerlaubnisklassen für Lastkraftwagen und Busse sind befristet und müssen regelmäßig verlängert werden. Das Führerscheindokument selbst besitzt unabhängig davon eine begrenzte Gültigkeitsdauer.

Gebühren

  • Verwaltungsgebühr für die Ersterteilung etwa 45,90–52,30 €
  • Fahrschule und Fahrerlaubnisprüfungen zusätzliche Kosten
  • Passfoto, Sehtest und ärztliche Nachweise zusätzliche Kosten
Die Verwaltungsgebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr und kann je nach Fahrerlaubnisklasse und Einzelfall abweichen. Die verbindliche Höhe erfahren Sie bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

Führerscheinstelle Steinfurt

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Daten zu Führerscheinstellen aktualisiert (KBA, Stand Juli 2026).

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