Häufig gestellte Fragen
❓ Kann ich ein Fahrzeug ohne TÜV zulassen?
Nein. Für die reguläre Zulassung eines Fahrzeugs ist eine gültige Hauptuntersuchung (HU) zwingend erforderlich.
💻 Kann ich mein Fahrzeug digital zulassen?
Ja, Fahrzeuge, die ab dem 02. Januar 2015 zugelassen wurden, können grundsätzlich online zugelassen werden. Suchen Sie hier nach Ihrem Zulassungsbezirk.
🛠 Mein Fahrzeug hat keinen TÜV, was kann ich machen?
Sie können Kurzzeitkennzeichen beantragen. Damit dürfen Sie:
- Fahrten zur nächsten Prüfstelle oder Werkstatt im Zulassungsbezirk durchführen.
- Fahrten in einen direkt angrenzenden Bezirk zur HU oder Reparatur durchführen.
Wichtig: Das Fahrzeug muss verkehrssicher sein.
🏠 Darf ich mein Kennzeichen behalten, wenn ich umziehe?
Ja. Seit dem 1. Januar 2015 ist die bundesweite Kennzeichenmitnahme möglich. Das gilt sowohl beim Umzug in einen anderen Bezirk als auch beim Kauf eines gebrauchten Fahrzeugs aus einem anderen Landkreis. Sie müssen das Auto zwar ummelden, dürfen die alten Schilder aber am Fahrzeug lassen.
📄 Muss der TÜV-Bericht immer im Auto liegen?
Nein, es ist nicht erforderlich, den Papierbericht ständig mitzuführen. Als Nachweis dienen die Prüfplakette am hinteren Kennzeichen sowie der Eintrag im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I).
🔢 Was ist eine eVB-Nummer?
Die eVB-Nummer („elektronische Versicherungsbestätigungsnummer“) ist ein 7-stelliger Code. Sie dient als Nachweis, dass das Fahrzeug haftpflichtversichert ist. Sie erhalten diese Nummer sofort (online oder telefonisch) von Ihrer Versicherung.
👮 Was tun bei Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen?
- Polizei: Erstatten Sie sofort eine Anzeige.
- Zulassungsstelle: Geben Sie eine eidesstattliche Versicherung ab und beantragen Sie neue Kennzeichen.
- Folge: Die alten Kennzeichen werden für 10 Jahre gesperrt (Fahndung).
⚠️ Was muss ich beim Autoverkauf beachten?
Übergeben Sie dem Käufer Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Schein), Teil 2 (Brief) und den TÜV-Bericht.
Unser Rat: Übergeben Sie das Fahrzeug nur abgemeldet. Solange das Fahrzeug zugelassen ist, haften Sie für Steuer und Versicherung, falls der Käufer es nicht umgehend ummeldet.
Unser Rat: Übergeben Sie das Fahrzeug nur abgemeldet. Solange das Fahrzeug zugelassen ist, haften Sie für Steuer und Versicherung, falls der Käufer es nicht umgehend ummeldet.
🤔 Unterschied: Fahrzeugschein vs. Fahrzeugbrief?
- 🚗 Fahrzeugschein (Teil I): Klein, gefaltet. Muss beim Fahren immer dabei sein.
- 🏠 Fahrzeugbrief (Teil II): Großes Dokument. Beweist das Eigentum. Gehört in den Safe zu Hause, niemals im Auto lassen!
🅿️ Wo darf ich ein abgemeldetes Fahrzeug parken?
Abgemeldete Fahrzeuge dürfen nicht auf öffentlichen Straßen oder Parkplätzen stehen. Sie müssen auf privatem Grund (Garage, Hofeinfahrt, Privatparkplatz) abgestellt werden. Mehr Informationen dazu hier.
