Kann ich ein Fahrzeug ohne TÜV zulassen?

Für die Zulassung eines Fahrzeugs ist eine gültige Hauptuntersuchung (HU) erforderlich.

Mein Fahrzeug hat keinen TÜV, was kann ich machen?

Sie haben die Möglichkeit, Kurzzeitkennzeichen zu beantragen, um das Fahrzeug zur nächsten Prüfstelle oder Werkstatt zu bringen. Mit diesem Kennzeichen sind Fahrten innerhalb des Zulassungsbezirks sowie im benachbarten Zulassungsbezirk zur Hauptuntersuchung (HU) oder zur Reparatur erlaubt. Achten Sie darauf, dass das Fahrzeug während dieser Fahrten verkehrssicher sein muss.

Ein Beispiel zu den angrenzenden Landkreisen: Sie wohnen in Frankfurt am Main, und möchten ihr Fahrzeug zulassen, es hat aber keinen TÜV. Wenn Sie Kurzzietkennzeichen beantragen, können Sie in folgende Landkreise fahren.

  • Main-Taunus-Kreis
  • Hochtaunuskreis
  • Wetteraukreis
  • Main-Kinzig-Kreis
  • Landkreis Offenbach
  • Kreis Groß-Gerau
Darf ich mein Kennzeichen behalten wenn ich umziehe?

Seit dem 1. Januar 2015 ist es in Deutschland möglich, beim Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk das bisherige Kennzeichen beizubehalten. Das gleiche gilt auch für Autokäufer, die ein Fahrzeug aus einem anderen Landkreis erwerben.

Kurz gefasst: Bei einer Ummeldung oder Umschreibung darf das Kennzeichen am Fahrzeug verbleiben.

Muss der TÜV-Bericht nach der Zulassung immer mitgeführt werden?

Nein, es ist nicht erforderlich, den TÜV-Bericht nach der Zulassung ständig im Fahrzeug bei sich zu haben. Als Beleg für eine erfolgreich durchgeführte Hauptuntersuchung (HU) gelten die Prüfplakette am hinteren Kennzeichen sowie der entsprechende Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).

Was ist eine eVB-Nummer?

EVB-Nummer ist die Abkürzung für „elektronische Versicherungsbestätigungsnummer“, und ist mindestens 6 Monate gültig. Sie können die eVB-Nummer online oder telefonisch bei ihrer Versicherung anfordern.

Was bedeutet i-Kfz?

i-Kfz steht für internetbasierte Fahrzeugzulassung und ist ein Projekt des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) in Deutschland. Weitere Informationen finden Sie unter bund.de

Was muss ich tun, wenn ich mein Kennzeichen verliere oder diese gestohlen wird?

Bei der Polizei muss eine Verlustanzeige erstattet werden, und bei der Zulassungsstelle ist eine eidesstattliche Versicherung abzugeben. Anschließend werden die Kennzeichen für 10 Jahre gesperrt, und es werden neue Kennzeichen zugeteilt.

Was passiert, wenn ich mein Auto verkaufe?

Beim Verkauf eines Fahrzeugs müssen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) und Zulassungsbescheinigung 1 (Fahrzeugschein) an den neuen Käufer übergeben. Diese werden zwingend benötigt um das Fahrzeug erneut anzumelden. Achten Sie darauf, dass Sie es abgemeldet übergeben, es sei denn Sie vertrauen dem Käufer, dass er es umgehend ummeldet.

Versicherung: Wenden Sie sich für Fragen zum Versicherungsschutz bitte an Ihre Kfz-Versicherung.

Was ist der Unterschied zwischen Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief?
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I): Dieses Dokument müssen Sie immer im Fahrzeug mitführen. Es enthält technische Daten und Informationen zum Halter.
  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II): Dieses Dokument wird zu Hause aufbewahrt und enthält detaillierte Informationen zum Fahrzeug und seinen Eigentümern.
Wo darf ich ein abgemeldetes Fahrzeug parken?

Abgemeldete Fahrzeuge dürfen nicht auf öffentlichen Straßen oder Plätzen abgestellt werden. Auf auto-online-abmelden.de finden Sie weitere Informationen dazu.