Suche starten
Ein Fahrzeug mit Betriebsverbot im Straßenverkehr betrieben
In Deutschland darf ein Fahrzeug nur am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, wenn es eine gültige Betriebserlaubnis (auch Betriebserlaubnis oder ABE genannt) besitzt.. Das Betreiben eines solchen Fahrzeugs ist verboten.

🚫 Gründe warum es nicht erlaubt ist
- Schutz der Verkehrssicherheit
- Umweltschutz und Lärmschutz
- Gewährleistung einheitlicher Standards
⚖️ Was sind die Konsequenzen?
- Erlöschen der Betriebserlaubnis
- Die Betriebserlaubnis erlischt automatisch, wenn Änderungen am Fahrzeug vorgenommen werden, die:
- Die Fahrzeugart verändern (z. B. Umbau eines Pkw zu einem Wohnmobil oder Lkw).
- Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer erwarten lassen (z. B. nicht zugelassene Änderungen an Bremsen, Fahrwerk, Lenkung oder Reifen/Felgen).
- Das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtern (z. B. manipulierte Auspuffanlage, Chip-Tuning oder Entfernung des Katalysators).
- Zwangsabmeldung / Zwangsstillegung
- Unter Umständen kommt es zu einer Zwangsabmeldung, wenn man die Mängeln nicht innerhalb bestimmter Zeit behebt.
- Weitere Informationen finden Sie hier.
⚠️ Welche Strafen drohen?

- Bußgeld: 40 €
- Zusätzlich: Verwaltungs- und Bearbeitungskosten
- Ggf. Gebühren für die Abschleppung
- Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen – § 30 StVZO
