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Halterwechsel nicht unverzüglich gemeldet
Keine unverzügliche Meldung bei der zuständigen Zulassungsbehörde über den Wechsel des Fahrzeughalters.
Wenn ein Fahrzeug den Halter wechselt, muss der neue Halter das Fahrzeug unverzüglich bei der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde ummelden.

🚫 Gründe warum es nicht erlaubt ist
- Richtige Zuordnung von Haftung und Verantwortung
- Der Fahrzeughalter haftet für Kfz-Steuer, Bußgelder (z. B. bei Parkverstößen oder Geschwindigkeitsüberschreitungen), Unfälle und andere Verpflichtungen.
- Sicherstellung einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung
- — Bei der Ummeldung muss der neue Halter eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) vorlegen. Das garantiert, dass das Fahrzeug versichert ist.
- Vermeidung von Missbrauch und Betrug
- Eine schnelle Ummeldung verhindert, dass Fahrzeuge auf „Strohmänner“ zugelassen bleiben oder für illegale Zwecke genutzt werden. Der alte Halter bleibt sonst potenziell haftbar für Delikte des Neuen
- Schutz des Verkäufers/Alten Halters
- Solange die Ummeldung aussteht, laufen Kfz-Steuer, Bußgelder und andere Kosten weiter auf den Alten. Eine verzögerte Meldung kann zu hohen Nachforderungen führen.
⚖️ Was sind die Konsequenzen?
- Zwangsabmeldung / Zwangsstillegung
- Unfälle oder Schäden werden unter Umständen übernommen

⚠️ Welche Strafen drohen?

- Bußgeld: ab 40 €
- Zusätzlich: Verwaltungs- und Bearbeitungskosten
- Gesetz: § 15 FZV
