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Unterlassene unverzügliche Beantragung eines neuen Kennzeichens nach Ortswechsel
Die Pflicht, bei einem Wohnsitz- oder Sitzwechsel in einen anderen Zulassungsbezirk unverzüglich die Zuteilung eines neuen Kennzeichens bzw. die Ummeldung des Fahrzeugs zu beantragen

🚫 Gründe warum es nicht erlaubt ist
- Erreichbarkeit des Halters nicht möglich
- Bei Unfällen, Fahrerflucht oder schweren Verkehrsverstößen muss der Halter schnell festgestellt werden
- Missbrauchsvermeidung
- Wegen Steuer- und Versicherungsordnung
⚠️ Welche Strafen drohen?

- Bußgeld: ab €
- Keine PUnkte in Flensburg
- Kein Fahrverbot
- Zusätzlich: Verwaltungs- und Bearbeitungskosten
- Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen – § 13 Abs. 3 FZV
