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Fahrzeugschein (ZB Teil 1) wurde beim Fahren des Fahrzeugs nicht mitgeführt

Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) muss bei jeder Fahrt mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden. Wird das Dokument beim Fahren nicht mitgeführt, handelt es sich um eine geringfügige Ordnungswidrigkeit.

ZB Teil 1 nicht mitgeführt

💡 Was sind die Gründe?

  • Identifikation des Fahrzeugs:
    Die Polizei kann nur mit dem Fahrzeugschein eindeutig prüfen, ob das Fahrzeug korrekt zugelassen ist.
  • Überprüfung des Halters:
    Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 enthält wichtige Angaben zum Fahrzeughalter und zur Nutzung des Fahrzeugs.
  • Kontrolle der Betriebserlaubnis:
    Änderungen am Fahrzeug können Auswirkungen auf die Zulassung haben und müssen nachvollziehbar sein.
  • Missbrauchs- und Diebstahlschutz:
    Das Dokument hilft, gestohlene oder unrechtmäßig genutzte Fahrzeuge zu erkennen.

⚠️ Welche Strafen drohen?

Welche Strafen drohen
  • Verwarnungsgeld von 10 Euro
  • Keine Punkte in Flensburg
  • Kein Bußgeldverfahren