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Fahrzeugschein (ZB Teil 1) wurde beim Fahren des Fahrzeugs nicht mitgeführt
Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) muss bei jeder Fahrt mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden. Wird das Dokument beim Fahren nicht mitgeführt, handelt es sich um eine geringfügige Ordnungswidrigkeit.

💡 Was sind die Gründe?
- Identifikation des Fahrzeugs:
Die Polizei kann nur mit dem Fahrzeugschein eindeutig prüfen, ob das Fahrzeug korrekt zugelassen ist. - Überprüfung des Halters:
Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 enthält wichtige Angaben zum Fahrzeughalter und zur Nutzung des Fahrzeugs. - Kontrolle der Betriebserlaubnis:
Änderungen am Fahrzeug können Auswirkungen auf die Zulassung haben und müssen nachvollziehbar sein. - Missbrauchs- und Diebstahlschutz:
Das Dokument hilft, gestohlene oder unrechtmäßig genutzte Fahrzeuge zu erkennen.
⚠️ Welche Strafen drohen?

- Verwarnungsgeld von 10 Euro
- Keine Punkte in Flensburg
- Kein Bußgeldverfahren
