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Kurzzeitkennzeichen beantragen
Ein Kurzzeitkennzeichen ist ein vorübergehendes Kennzeichen mit begrenzter Gültigkeitsdauer (max. 5 Tage), das speziell dazu dient, Fahrzeuge kurzfristig im öffentlichen Straßenverkehr zu führen, ohne eine dauerhafte Zulassung zu benötigen.

🚗 Wozu dient ein Kurzzeitkennzeichen?
- ✅ Probefahrten, etwa beim Kauf oder Verkauf eines Fahrzeugs
- ✅ Überführungsfahrten, z. B. vom Verkäufer zum Käufer, zum Wohnort oder zur Zulassungsstelle
- ✅ Fahrten zur Hauptuntersuchung (HU/TÜV)
- Nur im selben oder angrenzenden Zulassungsbezirken erlaubt.
- Beispiel: Ein in Berlin ausgestelltes Kurzzeitkennzeichen berechtigt nicht zur Fahrt zu einer Prüfstelle in Hamburg.
- ✅ Fahrten zur Reparaturwerkstatt
- ⛔ Nicht gestattet: Private Fahrten ohne konkreten sachlichen Bezug (z. B. Einkäufe oder Freizeitausflüge) sowie in der Regel Reisen ins Ausland – es gilt primär nur innerhalb Deutschlands.

🗂️ Welche Unterlagen werden benötigt?
- 📌 Gültiger Personalausweis oder Reisepass (ggf. mit Meldebescheinigung)
- 📌 Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- 📌 Erklärung zum Empfangsbevollmächtigten falls Antragsteller nicht in Deutschland wohnt
- Als Empfangsbevollmächtigter gemäß § 75 Abs. 2 FZV nehmen Sie stellvertretend für den Fahrzeughalter behördliche Mitteilungen, Ladungen und Zustellungen (z. B. von Behörden, Polizei oder Gerichten) entgegen.
- Mit Ihrer Unterschrift verpflichten Sie sich, diese Sendungen unverzüglich an den Halter weiterzuleiten.
- 📌 Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I und II, bei Neufahrzeugen COC-Papiere oder Kaufvertrag)
- 📌 Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU/TÜV-Bericht); ohne gültige HU ist der Nutzungsbereich stark eingeschränkt.
- Siehe oben Fahrten zur Hauptuntersuchung (HU/TÜV)

⬇️ Benötigte Formulare herunterladen
Suchen Sie hier nach der Zulassungsbehörde, die Sie zuständig ist.

