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Rotes Händlerkennzeichen beantragen

Rote Händlerkennzeichen können von zuverlässigen

  • Kraftfahrzeugherstellern,
  • Herstellern von Kraftfahrzeugteilen,
  • Kraftfahrzeugwerkstätten sowie
  • Kraftfahrzeughändlern
Rotes Händlerkennzeichen beantragen

für folgende Zwecke beantragt werden:

  • Prüfungsfahrten zu amtlich anerkannten Sachverständigen (z. B. TÜV)
  • Probefahrten zur Erprobung der Fahreigenschaften eines Fahrzeugs
  • Überführungsfahrten

🗂️ Erforderliche Unterlagen

  • ☑ Gültiger Personalausweis oder Reisepass (Kopie ist nicht ausreichend)
  • ☑ Versicherungsbestätigung mit eVB-Nummer für rote Kennzeichen
  • Für natürliche Personen:
  • ☑ Personalausweis oder Reisepass
  • ☑ Bei Nicht-EU-Staatsangehörigen: Reisepass mit Aufenthaltstitel oder elektronischem Aufenthaltstitel (eAT)
  • Für juristische Personen:
  • ☑ Handelsregisterauszug (nicht älter als 12 Monate)
  • ☑ Gewerbeanmeldung oder Gewerbeummeldung (nicht älter als 12 Monate)
  • ☑ Kopie des Ausweises der vertretungsberechtigten Person
  • ☑ Formloser Antrag mit Benennung der verantwortlichen Person
  • ☑ Nachweis über die Beantragung eines behördlichen Führungszeugnisses
    • ⚠️ Die Bearbeitung des Antrags erfolgt erst, nachdem das Führungszeugnis beim Straßenverkehrsamt eingegangen ist.
  • ☑ Nachweis über vorhandene Stellplätze

🏧 Kosten / Gebühren

  • 141,20 € für die Zuteilung
  • 26,50 € für die Verlängerung
  • 15,60 € für das Fahrzeugscheinheft

📅 Verfahrensablauf & Termin

  • Falls Sie ein rotes Händlerkennzeichen erstmalig beantragen möchten, senden Sie bitte eine E-Mail an die Zulassungsbehörde.
  • Sobald alle erforderlichen Unterlagen und Auskünfte für die Zuteilung des roten Händlerkennzeichens vorliegen, erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung, mit der Sie einen Termin zur Zuteilung in der Zulassungsbehörde vereinbaren können.
  • Suchen Sie hier nach Ihrem Straßenverkehrsamt