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Rotes Händlerkennzeichen beantragen
Rote Händlerkennzeichen können von zuverlässigen
- Kraftfahrzeugherstellern,
- Herstellern von Kraftfahrzeugteilen,
- Kraftfahrzeugwerkstätten sowie
- Kraftfahrzeughändlern

für folgende Zwecke beantragt werden:
- Prüfungsfahrten zu amtlich anerkannten Sachverständigen (z. B. TÜV)
- Probefahrten zur Erprobung der Fahreigenschaften eines Fahrzeugs
- Überführungsfahrten
🗂️ Erforderliche Unterlagen
- ☑ Gültiger Personalausweis oder Reisepass (Kopie ist nicht ausreichend)
- ☑ Versicherungsbestätigung mit eVB-Nummer für rote Kennzeichen
- Für natürliche Personen:
- ☑ Personalausweis oder Reisepass
- ☑ Bei Nicht-EU-Staatsangehörigen: Reisepass mit Aufenthaltstitel oder elektronischem Aufenthaltstitel (eAT)
- Für juristische Personen:
- ☑ Handelsregisterauszug (nicht älter als 12 Monate)
- ☑ Gewerbeanmeldung oder Gewerbeummeldung (nicht älter als 12 Monate)
- ☑ Kopie des Ausweises der vertretungsberechtigten Person
- ☑ Formloser Antrag mit Benennung der verantwortlichen Person
- ☑ Nachweis über die Beantragung eines behördlichen Führungszeugnisses
- ⚠️ Die Bearbeitung des Antrags erfolgt erst, nachdem das Führungszeugnis beim Straßenverkehrsamt eingegangen ist.
- ☑ Nachweis über vorhandene Stellplätze
🏧 Kosten / Gebühren
- 141,20 € für die Zuteilung
- 26,50 € für die Verlängerung
- 15,60 € für das Fahrzeugscheinheft
📅 Verfahrensablauf & Termin
- Falls Sie ein rotes Händlerkennzeichen erstmalig beantragen möchten, senden Sie bitte eine E-Mail an die Zulassungsbehörde.
- Sobald alle erforderlichen Unterlagen und Auskünfte für die Zuteilung des roten Händlerkennzeichens vorliegen, erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung, mit der Sie einen Termin zur Zuteilung in der Zulassungsbehörde vereinbaren können.
- Suchen Sie hier nach Ihrem Straßenverkehrsamt
