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Überführungskennzeichen

Kurzzeit- und Ausfuhrkennzeichen können in der Regel von Privatpersonen und Unternehmen beantragt werden, während das rote Händlerkennzeichen ausschließlich für gewerbliche Nutzer (z. B. Autohändler, Werkstätten oder Hersteller) vorbehalten ist.


1. Kurzzeitkennzeichen (gelber Rand rechts) 🟡 

  • Dieses Kennzeichen eignet sich vor allem für kurzfristige Überführungen oder Probefahrten innerhalb Deutschlands (und teilweise in der EU).
  • Gültigkeit: Maximal 5 Tage
  • Weitere Informatinen finden Sie hier.
Kurzzeitkennzeichen beantragen

2. Ausfuhrkennzeichen (roter Rand rechts, auch Zollkennzeichen) 🟥

Ausfuhrkennzeichen an einem Fahrzeug angebracht
  • Ideal für den Export eines Fahrzeugs ins Ausland, besonders außerhalb der EU.
  • Gültigkeit: 15 Tage bis maximal 12 Monate (je nach Bedarf und TÜV-Gültigkeit).
  • Weitere Informatinen finden Sie hier.

3. Rotes Händlerkennzeichen (rote Schrift, beginnt mit „06“) 🔻

  • Dieses Kennzeichen ist nur für Firmen gedacht und kann an mehreren Fahrzeugen wechselnd genutzt werden.
  • Gültigkeit: Befristet (oft 1–5 Jahre, verlängerbar).
  • Weitere Informatinen finden Sie hier.
Rotes Kennzeichen