- Hier erhalten Sie Informationen zur Kfz-Zulassung und Außerbetriebsetzung & Terminvereinbarung.
- Zudem finden Sie detaillierte Informationen zu Wunschkennzeichen, Kurzzeitkennzeichen, Ausfuhrkennzeichen, sowie den Öffnungszeiten.

Dienstleistungen vor Ort beim Straßenverkehrsamt
Kfz zulassen oder ummelden
Erforderliche Unterlagen bei Zulassung o. Umschreibung vor Ort:
- ✅ Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Sie müssen sich ausweisen können.
- Alternativ geht auch ein Reisepass, dann benötigen Sie aber zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung Ihres Wohnortes (nicht älter als 3 Monate).
- ✅ Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- ✅ Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- ✅ Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Ihre Kfz-Versicherung übermittelt Ihnen diese siebenstellige Nummer (meist per E-Mail, SMS oder Post), sobald Sie eine Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug abgeschlossen haben.
- ✅ Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Abgasuntersuchung (AU)
- Bei Neuwagen ist dieser Nachweis in den ersten drei Jahren meist nicht erforderlich, da die erste HU erst nach 36 Monaten fällig ist.
- ✅ SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Die Kfz-Steuer wird per Lastschrift eingezogen.
- Weiter unten unter „Formulare“ finden Sie die Datei zum Herunterladen.
- ✅ Alte Kennzeichenschilder – Nur bei Ummeldung
- Wenn Sie das Fahrzeug ummelden, müssen Sie die alten Nummernschilder mitbringen.
- Es werden neue Siegel angebracht
Zusätzliche Dokumente in bestimmten Fällen:
- Bei Vertretung: Wenn Sie nicht persönlich zur Zulassungsstelle gehen können, benötigt die beauftragte Person eine schriftliche Vollmacht von Ihnen, ihren eigenen Ausweis sowie eine Kopie Ihres Ausweises.
- Für Firmenfahrzeuge: Zusätzlich ein Handelsregisterauszug (bei GmbH, AG, OHG, KG) oder eine Gewerbeanmeldung (bei Einzelunternehmen, GbR).

Außerbetriebsetzung vor Ort
Benötigte Unterlagen zur Außerbetriebsetzung vor Ort
- ✅ Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- ✅ Ggf. Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- ✅ Kennzeichen für die Entstempelung
- ✅ Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) – Nur bei endgültiger Stilllegung (Verschrottung)
- Nur wenn das Fahrzeug endgültig stillgelegt und verschrottet werden soll, müssen Sie auch die Zulassungsbescheinigung Teil II vorlegen.
- Diese wird von der Zulassungsstelle eingezogen.
- ✅ Kosten: Ab 15,90 Euro gemäß GebOSt
Was passiert nach der Abmeldung?
- Die Zulassungsstelle vermerkt die Außerbetriebsetzung in der Zulassungsbescheinigung Teil I.
- Die Siegel auf den Kennzeichen werden entfernt (Entstempelung).
- Die Behörde informiert automatisch Ihre Kfz-Versicherung und das zuständige Hauptzollamt (für die Kfz-Steuer) über die Abmeldung.

Adressänderung (innerhalb)
Erforderliche Unterlagen: Adressänderung
- ✅ Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
- ✅ Gültiges Ausweisdokument: Personalausweis, alternativ Reisepass bzw. Pass inkl. gültiger Aufenthaltstitel,
- ✅ Nachweis über die Hauptuntersuchung (TÜV, DEKRA o.ä.). Der Prüfbericht für die Hauptuntersuchung muss im Original vorgelegt werden.
- ✅ Bei einer Firmenzulassung ist eine aktuelle Gewerbeanmeldung der Stadt und zusätzlich bei juristischen Personen ein aktueller Handelsregisterauszug des Amtsgerichtes erforderlich. Zusätzlich wird eine Ausweiskopie des Geschäftsführers benötigt.
- ✅ Ggf. Vollmacht.

Formulare herunterladen
Benötigte Formulare beim Straßenverkehrsamt
Vollmacht für Kfz-Zulassung
Empfangsbevollmächtigung
SEPA-Lastschriftmandat
Verkaufsmeldung (Musterformular)
Digitale Dienstleistungen
Online-Zulassung eines Fahrzeugs ✅

Kfz-Zulassung per i-Kfz
- In Deutschland können Sie Fahrzeuge vollständig online an- oder ummelden. Das internetbasierte Zulassungsverfahren (i-Kfz) ermöglicht die Online-Antragstellung.
- Hier finden Sie eine ausführliche Anleitung dazu.
Online-Außerbetriebsetzung ✅
Kfz-Außerbetriebsetzung per i-Kfz
- Auch die Online-Abmeldung eines Fahrzeugs ist bundesweit möglich. Fahrzeughalter können ihr Auto oder Motorrad somit bequem von zu Hause aus außer Betrieb setzen, ohne den Gang zur Zulassungsstelle.
- Hier finden Sie eine ausführliche Anleitung dazu..

Wunschkennzeichenreservierung für Neustrelitz (MSE, AT, DM, MC, MST, MÜR, NB, NZ, RM, WRN)
Sie möchten ein Fahrzeug zulassen und dabei ein persönliches Wunschkennzeichen (MSE, AT, DM, MC, MST, MÜR, NB, NZ, RM, WRN) sichern?
Reservierung des Kennzeichens
- Wunschkennzeichen auswählen: Überprüfen Sie, ob die gewünschte Kombination verfügbar ist.
- Reservierung: Stellen Sie sicher, dass das Kennzeichen für den zukünftigen Fahrzeughalter reserviert wird.
- Bestätigung ausdrucken: Nach der erfolgreichen Eingabe Ihrer Daten können Sie die Bestätigung ausdrucken.
- Bestätigung mitnehmen: Bringen Sie die Bestätigung zu Ihrer Kfz-Zulassung mit.

Gebühr
Die Gebühr von 12,80 € für das Wunschkennzeichen wird erst im Zulassungsvorgang fällig und nur, wenn das Kennzeichen tatsächlich zugeteilt wird. Die Reservierung über das Kfz-Zulassungsportal ist kostenlos.

Reservierungslink & Kennzeichenkürzeln










Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte werden folgende Kennzeichenkürzel verwendet:
- MSE: Dieses Kürzel steht für Mecklenburgische Seenplatte. Es ist das Hauptkennzeichen für den Landkreis.
- AT: Dieses Kürzel steht für Altentreptow. Es ist ein sogenanntes „Altkennzeichen“, das wieder wahlweise im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ausgegeben wird. Es bezieht sich auf den früheren Landkreis Altentreptow bzw. Kreis Altentreptow.
- DM: Dieses Kürzel steht für Demmin. Es ist ebenfalls ein „Altkennzeichen“, das wieder wahlweise im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ausgegeben wird. Es bezieht sich auf den früheren Landkreis Demmin bzw. Kreis Demmin.
- MC: Dieses Kürzel steht für Malchin. Auch dies ist ein „Altkennzeichen“, das wieder wahlweise im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte verfügbar ist. Es bezieht sich auf den früheren Landkreis Malchin bzw. Kreis Malchin.
- MST: Dieses Kürzel steht für Mecklenburg-Strelitz (oft für Neustrelitz). Dieses „Altkennzeichen“ ist wieder wahlweise im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte verfügbar. Es bezieht sich auf den früheren Landkreis Mecklenburg-Strelitz.
- MÜR: Dieses Kürzel steht für Müritz (oft für Waren). Dieses „Altkennzeichen“ ist wieder wahlweise im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte verfügbar. Es bezieht sich auf den früheren Landkreis Müritz.
- NB: Dieses Kürzel steht für Neubrandenburg. Dieses „Altkennzeichen“ ist wieder wahlweise im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte verfügbar. Es bezieht sich auf die ehemals kreisfreie Stadt Neubrandenburg.
- NZ: Dieses Kürzel steht für Neustrelitz. Dieses „Altkennzeichen“ ist wieder wahlweise im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte verfügbar. Es bezieht sich auf den früheren Kreis Neustrelitz.
- RM: Dieses Kürzel steht für Röbel/Müritz. Dieses „Altkennzeichen“ ist wieder wahlweise im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte verfügbar. Es bezieht sich auf den früheren Kreis Röbel/Müritz.
- WRN: Dieses Kürzel steht für Waren. Dieses „Altkennzeichen“ ist wieder wahlweise im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte verfügbar. Es bezieht sich auf den früheren Kreis Waren.
Fahrzeughalter im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte können also zwischen dem Hauptkennzeichen MSE und den Altkennzeichen AT, DM, MC, MST, MÜR, NB, NZ, RM und WRN wählen. Die Wiedereinführung dieser Altkennzeichen erfolgte überwiegend im Zeitraum 2012/2013.
Wunschkennzeichen hier reservieren

Kfz-Steuer und Überführungsfahrten
Kfz-Steuer & Berechnung
- Die Zollverwaltung in Stralsund ist für Kfz-Angelegenheiten wie Zulassung oder Umschreibung in Neustrelitz zuständig. Bei einer Außerbetriebsetzung erstattet sie gegebenenfalls offene Kfz-Steuerbeträge zurück.
- Der Kraftfahrzeugsteuerrechner ist für die Berechnung der Jahressteuer in unkomplizierten Fällen ausgelegt. Hier gehts zur Berechnung.

Kurzzeitkennzeichen
Kurzzeitkennzeichen können sowohl von Personen mit Wohnsitz im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte als auch von Käufern beantragt werden, die ein Fahrzeug im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte erworben haben. Zu beachten ist, dass diese Kennzeichen maximal fünf Tage gültig sind.
Benötigte Unterlagen: Kurzzeitkennzeichen
- ✅ Fahrzeugschein & Fahrzeugbrief.
- ✅ Hauptuntersuchung (TÜV)
- ✅ Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung des Bürgeramtes/Meldebehörde.
- ✅ Kaufvertrag (sofern der Antrag durch den Käufer erfolgt)
- ✅ Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer).

Gebühren
- Verwaltungsgebühr: 13,10 Euro
- Prägung der Kennzeichen: etwa 20-30 Euro
- eVB-Nummer: Zwischen 30 und 50 Euro je nach Fahrzeugtyp
- Zulassungsservice: Beauftragen Sie einen Zulassungsdienst, verläuft die Beantragung in der Regel unkompliziert, jedoch gegen einen Aufpreis. Die Kosten können je nach Anbieter variieren.

Ausfuhrkennzeichen
Beantragung des Ausfuhrkennzeichens
Falls Sie ein Fahrzeug exportieren möchten, das in der Bundesrepublik zugelassen wurde, benötigen Sie ein Ausfuhrkennzeichen.
Benötigte Unterlagen;
- ✅ Fahrzeugbrief
- ✅ Fahrzeugschein
- ✅ Antragsformular (Musterantrag – PDF)
- ✅ Kennzeichen, falls das Fahrzeug noch zugelassen ist
- ✅ Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer in Form eines SEPA-Mandates
- ✅ Gültiger Nachweis über die Hauptuntersuchung
- ✅ Gültiger Personalausweis, Reisepass oder ausländisches Original-Ausweisdokument.
- ✅ Deckungskarte speziell für Zollkennzeichen
- ✅ Bei Vertretung zusätzlich schriftliche Vollmacht.
- ✅ Das Fahrzeug ist der Zulassungsstelle vorzuführen.
- ✅ Empfangsbevollmächtigung falls Antragsstelle in Deutschland keinen Wohnsitz hat. (Musterantrag – bundesweit gültig)

Straßenverkehrsamt Neustrelitz
Anschrift | Woldegker Ch 35 17235 Neustrelitz |
Telefon | 0395-57087-3700 |
Kontakt per Email | |
Webseite | lk-mecklenburgische-seenplatte.de |
Route | Auf Google Maps |
Öffnungszeiten & Termin 🧭
Montag | 08:00–12:00 & 13:00–16:00 Uhr |
Dienstag | 08:00–12:00 & 13:00–17:30 Uhr |
Mittwoch | 08:00–12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00–12:00 & 13:00–16:00 Uhr |
Freitag | 08:00–12:00 Uhr |
Termin | Online buchen |
